Ist Glitzer essbar?
Nicht zu verwechseln ist das sogenannte „edible“ (essbar) Glitzer mit dem „non-toxic“ (nicht giftig) Glitzer. Die Verpackungen sind nämlich recht ähnlich. Diese beiden Varianten werden häufig im Internet häufig angeboten. Edible‘-Glitzer ist als Lebensmittel zugelassen, enthält nur erlaubte Lebensmittelzutaten und darf verzehrt werden. ‚Non-toxic‘ bedeutet hingegen lediglich, dass das Produkt im vorgesehenen Anwendungsbereich (z. B. Basteln) keine akute Vergiftungsgefahr birgt – es ist jedoch nicht für den Verzehr zugelassen und darf nicht in oder auf Lebensmitteln verwendet werden.
Worin ist Glitzer?
Glitzer ist in vielen Getränken wie Smoothies oder Likören enthalten. Aber auch bei Backzutaten ist Glitzer gefragt. Ob als Glitzer-Puderzucker, Glitzerschrift, Streusel oder als Puder zum Bestäuben oder Beimengen der einzelnen Backzutaten. Auch im non-food Bereich wie beispielsweise bei Zahnpasta scheint Glitzer gefragt zu sein.
Marktcheck der Verbraucherzentrale Bremen
Die Verbraucherzentrale Bremen hat 2019 einen Marktcheck zu Backartikeln mit Glitzer durchgeführt. Dabei wurden von 19 Produkten die Zutatenlisten unter die Lupe genommen. 18 Produkte enthielten Titandioxid und zwei Produkte Azofarbstoffe. Aluminium war in keinem Produkt. Auf drei Produkten, die aus einem Puder bestanden, war ein Hinweis, dass sie nicht eingeatmet werden sollten. Fünf Produkte in Puderform trugen keinen Warnhinweis, was aber aus Sicht der Verbraucherzentrale Bremen wünschenswert wäre. Nicht alle Produkte waren vegetarisch. Vegetarier :innen und Veganer:innen sollten bedenken, dass sich hinter einigen E-Nummern Farbstoffe oder andere Zusatzstoffe tierischen Ursprungs verbergen können. Dazu zählen echtes Karmin, Gelatine, Schellack und Bienenwachs. Sie waren in einigen Produkten verarbeitet.
Was genau ist Titandioxid, ist es bedenklich?
Titandioxid (E 171) ist seit Februar 2022 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Es handelt sich hierbei um einen weißen Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird. Er wurde in Lebensmitteln vor allem eingesetzt, um Produkte weiß zu färben oder Farbschichten – etwa bei Kaugummi oder Schokolinsen – strahlender wirken zu lassen. Das Einatmen von Titandioxid in Pulverform mit bestimmten Partikelgrößen stufte der Risikoausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) 2019 als „vermutlich krebserregend“ ein; die EU-Kommission übernahm diese Einstufung für entsprechende Stoffe. Im November 2022 hob das Gericht der Europäischen Union (EuG) diese Einstufung wieder auf, da es Mängel in der wissenschaftlichen Begründung sah. Dieses Urteil betrifft jedoch ausschließlich die Einstufung als Gefahrenstoff beim Einatmen – nicht die Regelung für den Einsatz in Lebensmitteln.
In Lebensmitteln beurteilte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2021 Titandioxid nach erneuter Bewertung nicht mehr als sicher. Grund war, dass eine mögliche genotoxische Wirkung (Schädigung des Erbguts) auch bei sehr geringen Mengen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Daraufhin beschloss die EU mit der Verordnung (EU) 2022/63 ein Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Seit 7. Februar 2022 darf E 171 nicht mehr in Lebensmitteln eingesetzt werden. Es gab eine Übergangsfrist bis 7. August 2022 für das Inverkehrbringen; vorhandene Ware durfte noch bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden.
Für andere Bereiche – wie Arzneimittel, bestimmte kosmetische Produkte oder technische Anwendungen – ist Titandioxid weiterhin erlaubt, solange die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Gibt es natürlichen Glitzer?
Für Glitzer in Kosmetika wird unter anderem auf Mica zurückgegriffen, hierbei handelt es sich um Mineralien aus der Glimmermineralgruppe. Mica wird mit Oxiden wie Titandioxid beschichtet. Je nach Größe der Partikel glitzert es unterschiedlich stark. Dieses lässt beim Auftragen die Haut dann schimmern. Mica kann natürlich abgebaut oder synthetisch hergestellt werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde der USA ordnet Perlglanz Pigmente, die auf Mica basieren als essbar ein, in Europa ist es jedoch nicht als Zutat oder Zusatzstoff für Lebensmittel zugelassen.
Essbarer Glitzer kann auch selbstgemacht werden, etwa aus Lebensmittelfarben, die frei von Azofarbstoffen sind, mit Zucker oder Gelatine. Hier sind die Glitzereffekte aber gering. Der Glitzereffekt entsteht durch die Reflektion des Lichtes von den Oberflächen der kleinen Partikel. Titandioxid sorgt dabei für Leuchtkraft und Glanz. Wer auf diese Zutat verzichtet, hat weniger glänzenden Glitzer. Doch Sie können sicher sein, dass der Glitzer unbedenklich ist. Zudem gibt es auch glitzernde Produkte ohne Titandioxid und bedenkliche Farbstoffe.