Glitzer in Lebensmitteln- schön und gesund?

Stand:
Glitzer ist voll im Trend, ob auf Torten oder Cupcakes, in Zahnpasta oder Getränken - alles muss glitzern. Doch woraus besteht Glitzer eigentlich? Ist er überhaupt essbar und kann er im Körper abgebaut werden?
Backen Glitzer
  • Glitzerprodukte mit Azofarbstoffen können die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen
  • Titandioxid (E 171) ist seit Februar 2022 in der EU als Lebensmittelzusatzstoff verboten, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) es nicht mehr als sicher eingestuft hat.
  • Achtung bei Glitzerpulvern aus dem Internet, diese sind nicht immer essbar
  • Glitzer einfach selber herstellen
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Woraus wird Glitzer hergestellt?

Glitzer für Kosmetik oder zum Basteln gibt es schon lange, doch nun soll er auch essbar sein. Der übliche Glitzer aus dem Bastelladen oder der Kosmetikabteilung ist zu einem großen Anteil aus Plastikpartikeln, Papier, Mineralien (Mica) oder Metall, er ist nicht essbar.
Doch was funkelt in den Lebensmitteln so schön? Viele als „Glitzer“ wahrgenommene Effekte in Lebensmitteln entstehen durch glatte oder perlmuttartige Oberflächen von Trägern wie Zucker, Stärke, Gelatine oder Gummi arabicum sowie durch zugelassene Farbstoffe (z. B. Eisenoxide E 172). Klassische Bastel-/Kosmetik-Glitzer bestehen häufig aus Kunststoff (Mikroplastik), Metall, Papier oder Mica – nicht essbar und nicht für Lebensmittel zugelassen. Die Farbstoffe Titandioxid (E171) (Seit 2022 nicht mehr zugelassen!), Eisenoxid (E172) und Aluminium (E173) verstärken diesen Effekt, da sie die Lichtbrechung durch ihre reflektierenden und silbrig oder golden glänzenden Eigenschaften unterstützen. Damit der Glitzer bunt ist, werden noch Farbstoffe dazugegeben – schon glitzert es in den verschiedensten Farben.

Gummi arabicum

Ist der getrocknete Saft aus Akazienbäumen. Es wird in Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff verwendet, zählt zu den Ballaststoffen und gilt als unbedenklich.

Titandioxid

Ist ein weißer Farbstoff, der in vielen Produkten eingesetzt wird, z. B. in Wandfarben, Lacken, Kunststoffen oder Kosmetika. Bis Anfang 2022 war er auch als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zugelassen. In der EU ist die Verwendung in Lebensmitteln seit dem 7. Februar 2022 jedoch verboten.

Eisenoxid

Eisenoxide (E 172) gelten bei Verwendung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als sicher. Sie werden im Körper kaum aufgenommen und sind für bestimmte Lebensmittelkategorien nach dem Prinzip „Quantum satis“ – also ohne festgelegte Höchstmenge, aber nur in technisch erforderlicher Menge – zugelassen.

Aluminium

Ist ein silbrig glänzender Farbstoff, der in Lebensmitteln nur für wenige spezielle Zwecke – etwa zur äußeren Dekoration bestimmter Zuckerwaren – zugelassen ist. Aluminium gilt als gesundheitlich kritisch, da eine hohe Aufnahme das Nervensystem, die Fruchtbarkeit und die Knochenentwicklung beeinträchtigen kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat hierfür eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 1 mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Aluminium kann nicht nur über Zusatzstoffe in Lebensmitteln aufgenommen werden, sondern auch aus Lebensmittelkontaktmaterialien, z. B. wenn Aluminiumfolie mit sauren oder salzigen Lebensmitteln reagiert.

Farbstoffe

In vielen Lebensmitteln werden zugelassene Farbstoffe verwendet, die bei üblicher Verzehrsmenge als sicher gelten. Besonders bei Produkten aus dem Internet finden sich jedoch häufiger sogenannte Azofarbstoffe – insbesondere solche, die in der EU kennzeichnungspflichtig sind. Bestimmte Azofarbstoffe (E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129) müssen laut EU-Recht den Hinweis tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Sie können bei empfindlichen Personen pseudoallergische Reaktionen auslösen.
Für jeden dieser Farbstoffe gibt es eine von der EFSA festgelegte ADI (Acceptable Daily Intake) – also die geschätzte Menge, die lebenslang täglich ohne erkennbares Risiko aufgenommen werden kann. Kinder erreichen diese Werte aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller, insbesondere wenn frei dosierbares Glitzerpulver verwendet wird.
E 120 (Cochenille/Karmin) ist ein roter Farbstoff, der aus Schildläusen gewonnen wird. Er ist für Vegetarier:innen und Veganer:innen nicht geeignet und kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen.

Ist Glitzer essbar?

Nicht zu verwechseln ist das sogenannte „edible“ (essbar) Glitzer mit dem „non-toxic“ (nicht giftig) Glitzer. Die Verpackungen sind nämlich recht ähnlich. Diese beiden Varianten werden häufig im Internet häufig angeboten. Edible‘-Glitzer ist als Lebensmittel zugelassen, enthält nur erlaubte Lebensmittelzutaten und darf verzehrt werden. ‚Non-toxic‘ bedeutet hingegen lediglich, dass das Produkt im vorgesehenen Anwendungsbereich (z. B. Basteln) keine akute Vergiftungsgefahr birgt – es ist jedoch nicht für den Verzehr zugelassen und darf nicht in oder auf Lebensmitteln verwendet werden.


Worin ist Glitzer?

Glitzer ist in vielen Getränken wie Smoothies oder Likören enthalten. Aber auch bei Backzutaten ist Glitzer gefragt. Ob als Glitzer-Puderzucker, Glitzerschrift, Streusel oder als Puder zum Bestäuben oder Beimengen der einzelnen Backzutaten. Auch im non-food Bereich wie beispielsweise bei Zahnpasta scheint Glitzer gefragt zu sein.


Marktcheck der Verbraucherzentrale Bremen

Die Verbraucherzentrale Bremen hat 2019 einen  Marktcheck  zu Backartikeln mit Glitzer durchgeführt. Dabei wurden von 19 Produkten die Zutatenlisten unter die Lupe genommen. 18 Produkte enthielten Titandioxid und zwei Produkte Azofarbstoffe. Aluminium war in keinem Produkt. Auf drei Produkten, die aus einem Puder bestanden, war ein Hinweis, dass sie nicht eingeatmet werden sollten. Fünf Produkte in Puderform trugen keinen Warnhinweis, was aber aus Sicht der Verbraucherzentrale Bremen wünschenswert wäre. Nicht alle Produkte waren vegetarisch. Vegetarier :innen und Veganer:innen sollten bedenken, dass sich hinter einigen E-Nummern Farbstoffe oder andere Zusatzstoffe tierischen Ursprungs verbergen können. Dazu zählen echtes Karmin, Gelatine, Schellack und Bienenwachs. Sie waren in einigen Produkten verarbeitet.


Was genau ist Titandioxid, ist es bedenklich?

Titandioxid (E 171) ist seit Februar 2022 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Es handelt sich hierbei um einen weißen Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird. Er wurde in Lebensmitteln vor allem eingesetzt, um Produkte weiß zu färben oder Farbschichten – etwa bei Kaugummi oder Schokolinsen – strahlender wirken zu lassen. Das Einatmen von Titandioxid in Pulverform mit bestimmten Partikelgrößen stufte der Risikoausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) 2019 als „vermutlich krebserregend“ ein; die EU-Kommission übernahm diese Einstufung für entsprechende Stoffe. Im November 2022 hob das Gericht der Europäischen Union (EuG) diese Einstufung wieder auf, da es Mängel in der wissenschaftlichen Begründung sah. Dieses Urteil betrifft jedoch ausschließlich die Einstufung als Gefahrenstoff beim Einatmen – nicht die Regelung für den Einsatz in Lebensmitteln.

In Lebensmitteln beurteilte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2021 Titandioxid nach erneuter Bewertung nicht mehr als sicher. Grund war, dass eine mögliche genotoxische Wirkung (Schädigung des Erbguts) auch bei sehr geringen Mengen nicht ausgeschlossen werden konnte.

Daraufhin beschloss die EU mit der Verordnung (EU) 2022/63 ein Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Seit 7. Februar 2022 darf E 171 nicht mehr in Lebensmitteln eingesetzt werden. Es gab eine Übergangsfrist bis 7. August 2022 für das Inverkehrbringen; vorhandene Ware durfte noch bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden.

Für andere Bereiche – wie Arzneimittel, bestimmte kosmetische Produkte oder technische Anwendungen – ist Titandioxid weiterhin erlaubt, solange die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Gibt es natürlichen Glitzer?

Für Glitzer in Kosmetika wird unter anderem auf Mica zurückgegriffen, hierbei handelt es sich um Mineralien aus der Glimmermineralgruppe. Mica wird mit Oxiden wie Titandioxid beschichtet. Je nach Größe der Partikel glitzert es unterschiedlich stark. Dieses lässt beim Auftragen die Haut dann schimmern. Mica kann natürlich abgebaut oder synthetisch hergestellt werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde der USA ordnet Perlglanz Pigmente, die auf Mica basieren als essbar ein, in Europa ist es jedoch nicht als Zutat oder Zusatzstoff für Lebensmittel zugelassen.


Essbarer Glitzer kann auch selbstgemacht werden, etwa aus Lebensmittelfarben, die frei von Azofarbstoffen sind, mit Zucker oder Gelatine. Hier sind die Glitzereffekte aber gering. Der Glitzereffekt entsteht durch die Reflektion des Lichtes von den Oberflächen der kleinen Partikel. Titandioxid sorgt dabei für Leuchtkraft und Glanz. Wer auf diese Zutat verzichtet, hat weniger glänzenden Glitzer. Doch Sie können sicher sein, dass der Glitzer unbedenklich ist. Zudem gibt es auch glitzernde Produkte ohne Titandioxid und bedenkliche Farbstoffe.

 

Unser Tipp:

Glitzer mit Zucker und natürlichen Lebensmittelfarben selber machen. Das ist in vielen Fällen günstiger und außerdem ist sichergestellt, dass keine Azofarbstoffe oder weitere bedenkliche Stoffe den Glitzer-Spaß verringern. Dafür die Zutaten einfach vermischen und dünn auf einer glatten Fläche ausstreichen. Nach dem Trocknen klein brechen, dann entstehen glitzernde Stückchen. 

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