Was ist Titandioxid? - Erkennen und vermeiden

Stand:
Titandioxid darf seit 2022 nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Aktuell gilt jedoch eine Übergangsfrist. Worin steckt Titandioxid, wie ist es zu erkennen und welche Regelungen gelten für Arzneimittel und Kosmetika?
Schokolinsen aufgereiht
  • Die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln ist seit Februar 2022 verboten, es besteht jedoch eine Übergangsfrist
  • Die Zutatenlisten zu lesen und Zusatzstoffe genau unter die Lupe zu nehmen hilft unerwünschte Stoffe zu vermeiden
  • In Arzneimitteln und Kosmetika steckt Titandioxid weiterhin
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Titandioxid ist ein weißer Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird. Er ist geschmacklos und hat keinen Geruch. Hersteller verwenden ihn, um Lebensmittel, Medikamente und Kosmetika weiß zu färben oder um Farbschichten von beispielsweise Kaugummi, Backzutaten wie Glitzer oder Schokolinsen strahlender zu machen. Erkennbar ist er in der Zutatenliste unter der Bezeichnung Titandioxid oder der E-Nummer E 171.

Ist Titandioxid gesundheitsschädlich?

Das Einatmen von Titandioxid stufte der Risikoausschuss der Europäischen Chemikalienagentur als vermutlich krebserregend ein. Die EU-Kommission übernahm diese Einordnung als Gefahrenstoff. Im November 2022 beschloss das Gericht der Europäischen Union (EuG) jedoch, dass diese Einstufung falsch sei. Das Einatmen kann vor allem durch Staubentwicklung von Pulvern oder Zerstäubern oder bei anderen Einsatzorten wie Sprays vorkommen.

Die französische Gesundheitsbehörde entschloss sich 2019 aufgrund der mangelnden Datenlage Titandioxid als Zusatzstoff in Lebensmitteln nicht länger als "unbedenklich" einzustufen. Sie hatte Zweifel an der Sicherheit und verordnete, dass im Jahr 2020 für ein Jahr die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln ausgesetzt wurde. In dieser Zeit sollten weitere Untersuchungen stattfinden. Diese Aussetzung wurde im Januar 2021 für ein weiteres Jahr verlängert.

Seit Mai 2021 gilt der Verzehr von Lebensmitteln mit Titandioxid laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch in Deutschland als "unsicher". Der Verdacht auf eine erbgutschädigende Wirkung konnte durch aktuelle Studienergebnisse nicht entkräftet werden. Es gibt für Titandioxid zudem keine festgelegten Mengen, bei denen die tägliche Aufnahme unbedenklich ist. Deshalb galt für die Verwendung in Lebensmitteln das „Quantum satis“ Prinzip, was übersetzt bedeutet „so viel wie nötig, so wenig wie möglich".
Auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission ist die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln in Deutschland seit Februar 2022 verboten. Die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff wurde aufgehoben. Seit dem 08. August 2022 dürfen nun keine Lebensmittel mehr mit dem Zusatzstoff E 171 in den Verkehr gebracht werden. Das gilt für die gesamte EU. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid, die bis zum 7. August 2022 zu den bisherigen Vorschriften hergestellt wurden, dürfen noch in den Verkehr gebracht und bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Verzehrsdatums abverkauft werden.

 

Titandioxid in Arzneimitteln

Titandioxid ist auch in vielen unentbehrlichen Arzneimitteln wie beispielsweise Schmerztabletten als Farbstoff oder Trübungsmittel enthalten. Die Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln bleibt vorläufig weiterhin erlaubt, da bei Alternativen unklar ist, ob sie negative Auswirkungen auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel haben. Eine Neuformulierung von Arzneimitteln könnte mehrere Jahre dauern, ahhängig vom Umfang der Neuformulierung und der notwendigen Studien. Arzneimittel dürfen deshalb weiterhin Titandioxid als Hilfsstoff enthalten, bis ein passender Ersatz gefunden wurde. Die Notwendigkeit soll jedoch im Jahr 2025 auf den Prüfstand gestellt werden.

Titandioxid in Kosmetika

Auch Kosmetika wie Zahnpasta, Lippenstifte und Sonnencreme enthalten Titandioxid, erkennbar in der Auflistung der Zutaten, "Ingredients" genannt, unter der Bezeichnung CI 77891. Bei Zahnpasta kann es besonders bei Kindern durch Verschlucken aufgenommen werden. Außerdem ist unklar, ob für Titandioxid in Zahnpasta die vorhandenen Erkenntnisse aus der Risikobewertung für Titandioxid in Lebensmitteln ebenfalls zutreffen oder nicht.

Nach aktueller Auffassung wird Titandioxid nicht über die Haut aufgenommen. Sonnensprays produzieren jedoch feine Partikel, die eingeatmet werden können. Das Einatmen von Titandioxid, besonders in sehr kleinen Partikeln - der Nanoform, wird als gesundheitlich kritisch angesehen, da es tief in die Lunge gelangt und dort in Tierversuchen chronische Entzündungen verursacht hat. Titandioxid ist für Sonnensprays in der EU nicht zugelassen.

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