Checkliste Mobilfunk: So finden Sie den passenden Telefontarif

Mithilfe dieser Checkliste können Sie wichtige Dinge notieren, die Ihnen helfen können eine Entscheidung für den passenden Telefonvertrag oder Tarif zu treffen. Sie können die Liste dann auch in das Geschäft mitnehmen oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson ausfüllen.
Verbraucher:in schaut skeptisch auf ihr Mobiltelefon
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Worauf sollten Sie generell achten?

  • Nicht gleich im Laden den Vertrag unterschreiben.
  • Nehmen Sie jemanden zur Unterstützung mit, der gut deutsch spricht.
  • Nehmen Sie diese Unterlagen mit:
    Pass
    Aufenthaltsgestattung
    Bankverbindung (Kontonummer, BIC und IBAN)
  • Unterschreiben Sie nichts, wenn jemand in Ihre Unterkunft/Wohnung kommt oder Sie auf der Straße oder am Bahnhof anspricht.

Vor Vertragsschluss

  • Wie viel wollen Sie monatlich bezahlen, wie viel können Sie sich leisten?
  • In welche Länder wollen Sie telefonieren?
  • Was kostet die Minute nach (hier das Land nennen)?
  • Gibt es eine Auslandsflatrate nach (hier das Land nennen) und was kostet sie?
  • Nutzen Sie Messengerdienste, soziale Netzwerke und wollen Sie Videos herunterladen?
  • Wie viel Datenvolumen benötigen Sie im Monat?

Was beinhaltet der Vertrag?

  • Wie viel Datenvolumen enthält die Datenflatrate?
  • Brauchen Sie ein Smartphone?
  • Wie hoch sind die gesamten Kosten jeden Monat?
  • Wann können Sie den Vertrag erstmals kündigen?
  • Hat der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten?
    Achtung: Sie müssen die gesamte Laufzeit monatliche Grundkosten zahlen, also beispielsweise 12 Monate lang.
  • Um wie viele Monate verlängert sich der Vertrag, wenn er nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird?

Der Vertrag hat keine Laufzeit, es ist ein Prepaid-Vertrag

  • Wo können Sie Guthaben kaufen / aufladen?
    ➨ in verschiedenen Läden?
    ➨ im Internet?
  • Wie können Sie das Guthaben bezahlen?

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Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
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