Erpressung im Netz: So wehren Sie sich richtig

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Drohungen per E-Mail oder Messenger, intime Bilder oder angebliche Beweise für Straftaten – Online-Erpressung kann jeden treffen. Nicht immer ist etwas Wahres an einer solchen Drohung. Doch Sie sollten sie immer ernst nehmen, allerdings ohne dabei in Panik zu verfallen. Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie reagieren sollten, warum Zahlungen keine Lösung sind und welche Schritte jetzt wichtig sind.
Schmuckbild: Erpressung im Netz
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Eben lief noch alles normal – und plötzlich ist der Bildschirm schwarz. „Ihre Daten sind verschlüsselt! Zahlen Sie, sonst sind sie weg!“ Hinter dieser Masche steckt Ransomware. Hacker sperren den Zugriff auf Dateien und verlangen Lösegeld, meist in Kryptowährung. Doch selbst wer zahlt, bekommt keine Garantie – oft bleibt der Rechner blockiert oder die Betroffenen werden später erneut erpresst. Besonders dreist: Manche Kriminelle drohen sogar, private Daten und Bilder zu veröffentlichen.

Was kann ich tun?

Sie haben eine Erpresser-Mail erhalten oder werden unter Druck gesetzt? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, die Bedrohung einzuordnen und richtig zu reagieren. Die Checkliste zeigt, welche Schritte Sie unternehmen sollten – von der Beweissicherung über eine mögliche Strafanzeige bis hin zum Schutz Ihrer Daten.

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Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
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Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.