Finanzieller Engpass: Was tun, wenn ich nicht rechtzeitig bezahlen kann?

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Was tun, wenn das Geld knapp wird? Wir geben Tipps, wo Sie bei finanziellen Engpässen Geld einsparen können und wo Sie besser nicht sparen sollten.
Familie mit Geldsorgen sitzt am Tisch über Dokumenten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn das Geld knapp wird und Sie in einen finanziellen Engpass geraten, verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle Ihre finanziellen Verpflichtungen.
  • Beantragen Sie so früh wie möglich staatliche Unterstützungen.
  • Miete, Energiekosten sowie Lebensmittel sind existenziell wichtig. Bezahlen Sie diese vorrangig.
  • Bei Altersvorsorge-Verträgen gilt: Nicht übereilt aussetzen oder gar kündigen!
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Wenn Sie zeitweise weniger Geld zur Verfügung haben oder vorübergehend in einen finanziellen Engpass geraten, müssen Sie Ihre Ausgaben neu planen. Zahlungen auf später zu verschieben, kann bei Geldnot jedoch schnell zum Bumerang werden. Denn wenn Sie zu viele ausstehende Zahlungen auftürmen, können Sie diese auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlen.

Hier finden Sie Spartipps für den Alltag.

Welche Zahlungen haben Vorrang?

Wenn das Geld nicht mehr für alle Zahlungen reicht, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie für diese Entscheidung zunächst eine vollständige Liste aller offenen Zahlungen und wählen Sie daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind.

Lassen Sie sich nicht von Kreditgebern und Inkassounternehmen beeinflussen, die besonders drängen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment absolut wichtig ist.

Existenziell wichtig sind:

  • Wohnen (zum Beispiel Miete, monatliche Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für selbstgenutzten Wohnraum)
  • Energiekosten
  • Lebensmittel
  • notwendige Medikamente
     
  • Telefon und Internet
  • Unterhaltsleistungen

Was kann ich tun, wenn ich meine Miete nicht mehr zahlen kann?

Häufig ist die Miete der größte Ausgabenposten. Doch selbst wenn Sie Ihre Miete stunden dürfen: Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung komplett einzustellen, um finanziell Luft zu haben.

Seit Juli 2022 darf Mieter:innen wieder gekündigt werden, wenn sie die Miete nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie in 2 aufeinander folgenden Monaten mit der vollen Miete oder eines erheblichen Teils davon in Verzug geraten oder mit der Zeit Mietschulden in Höhe von mindestens 2 vollen Monatsmieten anhäufen.

Wichtig: Zahlen müssen Sie die Miete am Ende trotzdem. Das bedeutet, dass Sie in ein paar Monaten zusätzlich zur vollen neuen Miete auch noch die Rückstände der vergangenen Monate an Ihren Vermieter zahlen müssen. Eine solche Belastung wird vielfach kaum zu stemmen sein. Möglicherweise können Sie ja wenigstens Teilzahlungen leisten, um die Miet-Rückstände nicht schwindelerregend hoch werden zu lassen.

Auch wenn Sie Ihre Darlehensrate für selbst genutzte Immobilien nicht zahlen, hat das Konsequenzen: Zahlen Sie 2 Monate nicht, kann Ihnen der Darlehensgeber kündigen.

Wichtig! Das Bundesverbraucherministerium weist darauf hin, dass Vermieter Verzugszinsen von Ihnen verlangen dürfen. Diese belaufen sich derzeit auf rund 4 Prozent.

Falls Sie die Miete wegen finanzieller Engpässe nicht komplett zahlen können, sollten Sie sich in jedem Fall mit den Vermietenden in Verbindung setzen und nicht einfach selbstständig die Mietzahlung einstellen.

Sie können sich auch mit Ihrem kommunalen Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Verbindung setzen, ob die rückständige Miete – jedenfalls als Darlehen – von Seiten eines Amtes übernommen werden kann. Ansonsten kann es mindestens Wohnungs-Ersatzangebote geben. Erkundigen Sie sich außerdem bei Ihrer Gemeinde, ob Sie Wohngeld beantragen können.

Ein zusätzliches Kriterium kann auch die Situation der Vermieter sein: Ist der Vermieter ein großes Unternehmen, wird er  Außenstände leichter verkraften können als private Vermieter, die nur ein einziges Objekt zur Aufbesserung der Rente vermieten und die dessen Kosten weiterhin tragen müssen.

Wurde bereits eine Räumungsklage vom Vermieter eingereicht? Auch dann können Mieter die Räumung noch abwenden, wenn der Grund für die Räumung ein Mietrückstand ist. Denn der Mieter hat ab dem Moment, in dem er die Klage in den Händen hält, 2 Monate lang Zeit, seine Schulden zu zahlen.

Werden mir Strom, Gas, Wasser, Telefon oder Internet abgestellt, wenn ich nicht mehr bezahlen kann?

Strom, Gas, Wasser und Telefon- bzw. Internetanschluss zählen zu den sogenannten Leistungen der Grundversorgung. Das bedeutet aber leider nicht, dass Sie sie garantiert bekommen. Können Sie für diese Leistungen nicht mehr bezahlen, können die Anbietenden die Lieferung an Sie einstellen und Ihnen im Zweifelsfall Strom, Gas, Wasser, Telefon oder Internet abstellen.

Die Zahlung dieser Leistungen der Grundversorgung, insbesondere für Strom, Gas und Wasser, sollte daher neben der Zahlung für Wohnraum-Miete stets Vorrang haben. Auch Telefon und Internet gehören zur Grundversorgung – können in der Notsituation aber möglicherweise über Prepaid-Lösungen abgedeckt werden.

Achtung: Telekommunikationsanbieter dürfen Anschlüsse (Festnetz und Mobilfunk) bei ausstehenden Zahlungen von mindestens 100 Euro sperren. Die Sperre muss spätestens 2 Wochen vorher angekündigt werden und bleibt bestehen, bis alle offenen Rechnungen beglichen wurden. Auch während der Sperre muss die Grundgebühr gezahlt werden.

Hier finden Sie grundsätzliche Tipps für den Fall einer Stromsperre.
Was Sie tun können, wenn Sie nicht genug Geld für die Gas- oder Stromrechnung haben, haben wir hier zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich Kredite nicht mehr zurückzahlen kann?

Die Rückzahlungsverpflichtung von Krediten hat in den meisten Fällen nicht den Vorrang, den die Zahlungen von Miete, Energiekosten und anderen existenziellen Verpflichtungen haben. Allerdings kann auch die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung vereinbarter Raten zu teilweise schwerwiegenden Problemen führen. Zu unterscheiden ist dabei vor allem zwischen:

  1. Verbraucher-Immobilienkrediten
  2. Allgemeine Verbraucherkrediten

Dies gilt insbesondere bei Immobilienkrediten, zu denen wir einige Tipps zusammengestellt haben. Bei Immobiliendarlehen kann eine Nichtzahlung der vereinbarten Raten dazu führen, dass die Bank Ihnen das Darlehen kündigt und sofort die Rückzahlung verlangt. Gelingt die Rückzahlung nicht, kann die Bank nach sechs Monaten auch die Grundschuld kündigen und die Zwangsversteigerung betreiben.

Aber auch bei allgemeinen Verbraucherkrediten kann es unangenehme Folgen haben, wenn Raten nicht oder nicht pünktlich gezahlt werden.

Zahlen Sie eine Kreditrate nicht pünktlich, sind Sie regelmäßig in Höhe des ausstehenden Betrages in Verzug. Sie müssen dann damit rechnen, dass Sie eine kostenpflichtige Zahlungserinnerung (Mahnung) erhalten oder sogar ein Inkassobüro eingeschaltet wird und hohe Inkassokosten von Ihnen gefordert werden.

Ist es einmal doch passiert und Sie erhalten Inkasso-Forderungen, prüfen Sie sie genau. Solche Inkassokosten sind, jedenfalls der Höhe nach, oft nicht berechtigt. Eine Ersteinschätzung zu den Inkassokosten können Sie im Inkasso-Check der Verbraucherzentralen vornehmen.

Können Sie mehrere Kreditraten nicht zahlen, kann dies auch zu einer Kündigung des Kredits führen. Die Bank kann den Kreditvertrag dann wegen Ratenrückständen kündigen und die gesamte Restschuld fordern, wenn Sie mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind. Gleichzeitig dazu muss der Ratenrückstand einen prozentualen Mindestbetrag erreichen, abhängig von der Vertragslaufzeit.

Der Darlehensnehmende muss

  • mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise und
  • mit mindestens 10 Prozent (bzw. 5 Prozent bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens

im Verzug sein.

Darüber hinaus muss der Darlehensgebende dem Darlehensnehmenden erfolglos eine 2-wöchige Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben, verbunden mit der Androhung, das gesamte Darlehen fällig zu stellen.

Suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank.
Die Bank ist spätestens bei Androhung der Gesamtfälligstellung auch verpflichtet, ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung anzubieten.


Besteht ein bestimmter Ratenrückstand oder ist der Kredit gekündigt, können Kreditgeber eine – meist schon im Kreditvertrag vereinbarte - Lohnabtretung offen legen und Zahlungen zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Anders ist dies, wenn Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen einen wirksamen "Lohnabtretungsausschluss" vereinbart haben.

Ist der Kredit gekündigt kann zusätzlich die Restschuld gerichtlich tituliert und mit dem Titel (zum Beispiel Vollstreckungsbescheid oder Urteil) die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Aber über beide Wege können Kreditgeber maximal den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens erhalten.

Kommen Sie Ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nach, kann dies darüber hinaus zu negativen Eintragungen bei den Wirtschaftsauskunfteien führen, etwa der Schufa, was wiederum negative Auswirkungen auf Ihre Bonität haben kann.

Was kann ich tun, wenn ich Kredite nicht mehr zurückzahlen kann?

  • Rücklagen einsetzen
    Besteht nur ein kurzer finanzieller Engpass, ist es eine Möglichkeit, Rücklagen zur Überbrückung einzusetzen. Denn in der Regel sind Guthabenzinsen niedriger als Kredit- oder Darlehenszinsen. Um einschätzen zu können, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten Sie aber zunächst eine ehrliche Aufstellung sowie ein Analyse auf Einsparpotential bei Ihren monatlichen Ausgaben machen.

    Ihre Rücklagen sollten Sie in wirtschaftlich besseren Zeiten dann bald wieder aufstocken.

    Empfehlenswert ist es, in finanziell besseren Zeiten Rücklagen auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto in Höhe von 3 bis 5 Nettomonatseinkommen anzusparen.
     
  • Vorsicht beim Dispo!
    Die Inanspruchnahme des Dispositionskredites (auch "Dispo" genannt) auf dem Girokonto ist höchstens vorübergehend eine Option, um Kreditraten weiterhin bedienen zu können.

    Bedenken Sie dabei immer: Die Dispo-Zinsen sind sehr hoch und das Konto muss wieder ausgeglichen werden. Sie zahlen wahrscheinlich die Raten eines günstigeren Kredits damit, dass Sie sich über den Dispo teuer verschulden. Der Dispo sollte also nur zur Überwindung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
     
  • Raten reduzieren oder aussetzen, Laufzeit neu verhandeln – und Vorsicht bei Umschuldungen!
    Insbesondere bei hohen Kreditraten können Sie versuchen, mit Ihrer Bank zu verhandeln, um eine Ratenreduzierung oder Aussetzung/Stundung einzelner Raten für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren.

    Aber Achtung: Dadurch entstehen in der Regel zusätzliche Kosten, auch wenn Sie gestundete Beträge kurzfristig wieder ausgleichen können. Je länger die Rückzahlung durch solche Änderungen dauert, desto teurer wird der Kredit insgesamt für Sie. Wägen Sie daher gut ab, ob diese Vertragsänderungen Ihnen wirklich über die schwierige Zeit helfen und die Mehrkosten rechtfertigen. Es ergibt keinen Sinn, sich kurzfristig Luft zu verschaffen, wenn klar ist, dass die aufgeschobenen oder neuen Verpflichtungen (auch) nicht dauerhaft eingehalten werden können.
     
  • Kredit nicht umschulden
    Eine Umschuldung des Kredits - also der Abschluss eines neuen Kreditvertrages zur Ablösung des alten Vertrages - ist nur in wenigen Fällen sinnvoll. Trotzdem wird eine solche Lösung teilweise – ggf. mit Abschluss einer neuen, teureren Restschuldversicherung – angeboten. Seien Sie vorsichtig und schließen Sie solche Umschuldungen nur ab, wenn Sie sicher sind, dass die Umschuldung tatsächlich für Sie Sinn ergibt und nicht einfach nur teurer wird. Denn auch die Zusammenfassung von mehreren Raten zu nur einer kann ein Budget überfordern und im Ergebnis neben Mehrkosten nur das Scheitern der Finanzierung zeitlich verzögern.

    Immobiliardarlehen: Ein sogenanntes Immobiliardarlehen ist eine besondere eines Darlehensform zur Baufinanzierung. Hierbei bekommt die Bank als Sicherheit eine Grundschuld für das zu erwerbende Grundstück. Umschuldungen von Immobiliardarlehen sind nicht ohne weiteres möglich. Um Ihr Immobiliardarlehen umzuschulen, sind Sie von der Zustimmung Ihres Darlehensgebers abhängig. Zudem müssen Sie mit Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung oder mit Aufhebungsentsgelten rechnen.
     
  • Termin in einer behördlich anerkannten, gemeinnützigen Schuldnerberatung vereinbaren
    Wenn klar ist, dass es keine realistische Möglichkeit mehr gibt, die Kreditraten zu zahlen, ohne dass andere – existenziell notwendige - Zahlungsposten (wie Miete, Energiekosten und Lebensmittel) nicht mehr bedient werden können, sollten Sie eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatung aufsuchen. Diese wird Ihnen helfen, Wege aus der Verschuldung zu finden. Mehr zum Thema finden Sie hier.
     

Wichtige Verträge für die Altersvorsorge nicht übereilt kündigen

​​​Wenn Sie nur kurzfristig weniger Geld zur Verfügung haben, sollten Sie nicht vorschnell langfristige Verträge auf den Prüfstand zu stellen, die für Ihre Altersvorsorge gedacht sind.

Riester-Verträge

Für Riester-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge, Rürup-Verträge oder private Verträge (z.B. in Form der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung) kann es zwar ratsam sein, regelmäßig zu prüfen, ob sich die eigenen Ziele verändert haben und die ursprünglich abgeschlossenen Verträge weiterhin passen. Sie sollten sich aber nicht unüberlegt und übereilt davon trennen!

Bei Riester-Verträgen kann es zusätzlich noch andere Gründe geben, diese – soweit möglich – fortzuführen:

  1. Riester-Verträge sollen Teil einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge sein. Die heute durch eine Kündigung gewonnene Liquidität bedeutet umgekehrt ein geringeres Einkommen im Ruhestand. Daher sollten Sie einen solchen Schritt gut überlegen.
  2. Die staatliche Förderung durch Zulagen und / oder Sonderausgaben erhöhen die Rendite dieser Verträge.
  3. Ältere Riester-Rentenversicherungen haben unter Umständen noch höhere garantierte Zinsen und Rentenfaktoren.
    Gerade Familien mit Altverträgen, die hohe Förderquoten durch Kinderzulagen erreichen, sollten Riester-Verträge nicht vorzeitig kündigen.
  4. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag und lassen sich das eingezahlte Kapital auszahlen, müssen Sie für diese Erträge Steuern zahlen.

Auch sämtliche Zulagen und eventuelle Steuererstattungen aufgrund des Sonderausgabenabzuges müssen Sie ans Finanzamt zahlen.

Eine Alternative ist die Beitragsreduzierung. Kürzen Sie Ihren monatlichen Betrag zunächst auf einen niedrigeren Betrag, erhalten Sie weiterhin Förderungen. Diese werden anteilig gekürzt.

Eine weitere Möglichkeit ist die vorübergehende Beitragsfreistellung. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vertrag später zu den gleichen Bedingungen fortgeführt werden kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Noch heikler ist die Lage bei Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist existentiell und Sie sollten diese nur im absoluten Notfall und wenn Sie auf lange Sicht nicht mehr zahlungsfähig sind, kündigen. Denn viele Menschen können eine solche Police im fortgeschrittenen Alter mit oftmals zunehmenden Erkrankungen nicht mehr neu abschließen, wenn der finanzielle Engpass überwunden ist.
 

In der Versicherungsberatung Ihrer Verbraucherzentrale können Sie prüfen lassen, ob Sie Ihre Zusatzversicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) auch separat weiterführen können.

Lebensversicherung

Auch wenn es gute Gründe gibt, zum Kapitalaufbau nicht auf klassische Lebensversicherungen zu setzen, sollten Sie diese – sofern sie einmal abgeschlossen wurden – nicht vorschnell kündigen. Die Abschlusskosten sind meist nach 5 Jahren sowieso schon vollständig bezahlt. Alte Verträge haben einen in heutiger Zeit attraktiven Garantiezins von – abhängig vom Abschlussdatum – bis zu 4 Prozent auf den Sparanteil.

Zudem haben Sie möglicherweise eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Sie sie heute so nicht mehr bekommen (z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung).

Kriterien dafür, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr zu den eigenen Zielen passt und Sie etwas daran verändern können:

  • die Abschlusskosten sind noch nicht vollständig bezahlt
  • der Garantiezins auf den Sparanteil ist niedrig und
  • der unattraktive Vertrag würde noch viele Jahrzehnte laufen.

Möchten Sie sich dennoch von einer Lebensversicherung trennen, beachten Sie auch: Es kann möglich und deutlich besser für Sie sein, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern zu widerrufen. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Beitrag.

Neben einer Kündigung können Sie außerdem auch einen Verkauf auf dem Zweitmarkt in Betracht ziehen.

Sparen mit Investmentfonds

Investmentfonds-Verträge sind flexibel. In der Regel können Sie Ihre monatliche Sparleistung jederzeit auf "Null" setzen oder reduzieren.

Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung, Stundung, ruhender Vertrag

Können Sie aufgrund von vorübergehenden, finanziellen Engpässen Miete, Strom und die grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht mehr bezahlen, müssen Sie Verträge nicht gleich kündigen. Alternativen zur endgültigen Kündigung, die Sie für sich prüfen können, sind:

  1. Beitragsfreistellung
    Vertrag beitragsfrei fortführen, meist nicht sinnvoll
  2. Stundung der Raten
    später nachzahlen
  3. Vertrag ruhen lassen
    Vertrag pausieren und später fortführen
  4. Ratenzahlung
    meist nicht sinnvoll

Rechen-Beispiel: 
Wenn bisher jährlich 2100 Euro in den Riester-Vertrag fließen und Sie diesen für 1 Jahr stoppen, verzichten Sie zwar auf die Grundzulage von 175 Euro für das Jahr. Sie haben aber – sofern es keine weiteren Zulagen gibt – in dem Zeitraum monatlich knapp 160 Euro mehr für andere Dinge zur Verfügung.

Bei Rürup-Verträgen ist eine Kündigung nicht möglich, diese Verträge können nur beitragsfrei gestellt werden.

Alle 3 Vorgänge – beitragsfrei fortführen, stunden und einen Vertrag ruhen lassen – haben aber ebenfalls Folgen:

  1. Beitragsfreistellung
    Ein einmal beitragsfrei gestellter Vertrag ist nicht wieder rückgängig zu machen, es sei denn, in den Bedingungen ist etwas anderes geregelt bzw. der Versicherer stimmen zu. Sie zahlen dann nicht mehr weiter ein, die Auszahlung nach Vertragsablauf wird damit aber geringer und Zusatzversicherungen entfallen oder bieten geringere Leistungen. Selbst falls eine Rückkehr möglich ist, kann dies steuerliche Nachteile haben. Deshalb sollte auch eine Beitragsfreistellung gut überlegt sein.
  2. Stundung
    Bei Zahlungsproblemen können Sie die Versicherungsprämien in Abstimmung mit den Versichernden stunden. Das heißt, dass Sie jetzt weiter Versicherungsschutz haben und die Prämien später nachzahlen. Dies kann auch für einen längeren Zeitraum möglich sein – je nach Regelung und Absprache mit den Versichernden.
  3. Vorübergehend ruhen lassen
    Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorübergehend ruhend zu stellen, also mit den Versichernden eine Ruhensvereinbarung zu schließen.

    Achtung: Dies führt zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes für den Zeitraum der Ruhensvereinbarung. Außerdem kann trotz eines ruhenden Vertrags weiter eine geringere Beitragszahlung fällig werden.

    Allerdings wird der Versicherungsschutz nach Ablauf der Ruhenszeit wieder zu den alten Bedingungen fortgeführt. Das ist immer noch besser, als wenn Sie den Vertrag endgültig kündigen. Vor allem etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie sonst möglicherweise gar nicht mehr neu abschließen können, z.B. wegen Vorerkrankungen oder aufgrund Ihres Alters.
  4. Ratenzahlung
    Neben den genannten 3 Optionen ist auch eine Vereinbarung dahingehend möglich, dass Sie statt der ursprünglich vorgesehenen Jahresbeiträge künftig monatliche oder vierteljährliche Raten zahlen. Davon raten wir eigentlich grundsätzlich ab, da dies mit der Zahlung von Zuschlägen verbunden ist. Allerdings könnte dies bei finanziellen Engpässen eine vorübergehende Alternative sein, um über die Runden zu kommen. Am besten wäre es jedoch, später wieder auf Jahresbeiträge umzustellen.

Überblick über Ihre Finanzen – so kann ein Haushaltsbuch helfen

Wie viel Geld bekomme ich im Monat? Wie viel gebe ich aus? Wofür zahle ich was und wo kann ich sparen? Mit einem Haushaltsbuch bekommen Sie den Überblick.

Schuldenfalle Dispo-Kredit: Inflation treibt jeden 7. Deutschen ins Minus

Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus Januar 2023 zeigt: Etwa jede:r 7. Deutsche musste von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispo-Kredit nutzen. Hauptgründe für ein überzogenes Konto sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Doch aufgepasst: Dispo-Kredite können schnell zur Kostenfalle werden, denn sie sind in der Regel sehr teuer. Laut Erhebung des Finanzmagazins Biallo von Ende 2022 lag der durchschnittliche Zins bei 10,07 Prozent – das ist fast doppelt so hoch wie Konsumkredite mit einer Zinsbindung von 1 bis 5 Jahren. Das führt bei langfristiger Nutzung zu erheblichen Kosten.

Wer zum teuren Dispo-Kredit greift, um mittel- oder langfristig finanzielle Engpässe auszugleichen, läuft daher Gefahr, sich zu überschulden.

Mehr zur aktuellen forsa-Umfrage zu Dispo-Krediten finden Sie auf der Seite des vzbv
 

Ein Mann schultert die schwere Preislast aus allen Lebensbereichen

Preiskrise - Informationen und Beratungsangebote

Ob Energie, Kredite oder Lebensmittel – in den vergangenen Monaten sind die Preise in nahezu allen Lebensbereichen gestiegen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Sie in der Krise: Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps, aktuelle Informationen sowie Beratungsangebote.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.