Gerade in Zeiten teurer Energiepreise fürchten sich manche Menschen vor den kalten Wintermonaten. Die Energiepreisbremsen sollen weiterhin gegen extrem hohe Preise schützen. Gleichzeitig bleibt Energie sparen wichtig und kann sich für Sie sogar richtig lohnen.
Die extremen Preissteigerungen bei Strom und Gas im vergangenen Jahr haben zu großen Unsicherheiten in der Bevölkerung geführt. Die gute Nachricht: Die jetzige Ausgangslage ist deutlich besser als vor dem letzten Winter. Deutschland kann die fehlenden Gasmengen aus Russland durch Gaslieferungen aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie durch LNG-Lieferungen kompensieren. Die Gasspeicher sind gut gefüllt.
Dennoch kann es sinnvoll sein, aktiv zu werden und sich gegen möglicherweise erneut steigende Preise abzusichern. Das gelingt vor allem, indem Sie sparsamer Energie verbrauchen. Eine zusätzliche Absicherung erhalten Sie dabei vom Staat.
Entlastung durch Energiepreisbremse
Die Bundesregierung hat Energiepreisbremsen eingeführt, um extreme Preissteigerungen abzufangen. Die Preisbegrenzungen für Strom, Gas und Fernwärme gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und zunächst bis Ende 2023. Es ist noch nicht abschließend beschlossen, ob die Preisbremsen wirklich Ende Dezember 2023 enden.
Eigentlich war eine Verlängerung geplant, laut Finanzminister Lindner werden die Preisbremsen nun aber zum Jahresende 2023 beendet. Der Hintergrund ist ein Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Richter haben es für unzulässig erklärt, Sondervermögen (aus Zeiten der Corona-Pandemie) für andere Zwecke zu verwenden. Dazu gehören auch die Gelder, die für die Preisbremsen bestimmt waren. Zu beachten ist auch, dass die geringere Umsatzsteuer ab dem 1. März 2024 wieder steigen wird. Von 7 auf 19 Prozent. Wann der Umsatzsteuersatz von jetzt 7 auf 19 Prozent erhöht wird, ist aktuell Gegenstand der laufenden Haushaltsberatungen der Bundesregierung für das Jahr 2024. Es ist zu erwarten, dass die Energiepreise dann wieder steigen, da Versorger diese Erhöhung wahrscheinlich vollständig an ihre Kund:innen weitergeben werden.
So haben sich die Strompreisbremsen zusammengesetzt
1. Strom
Die Strompreisbremse sieht einen Preisdeckel vor: Sie bezahlen für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs maximal 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das ist inklusive Steuern und Abgaben. Wer mehr verbraucht als diese 80 Prozent, zahlt für den restlichen Verbrauch den Preis, der im Vertrag vereinbart wurde. Sollte Ihr Anbieter mehr als 40 Cent pro kWh verlangen, erhält er den fehlenden Betrag vom Staat. Diese Entlastung muss monatlich automatisch an Sie weitergegeben werden, sie senkt ihren Abschlag.
Sie erhalten die Entlastung unabhängig davon, ob Sie Energie sparen oder nicht. Aber jede Kilowattstunde, die sie einsparen, wird bei der Jahresendabrechnung mit ihrem vertraglich vereinbarten Preis berechnet, ganz unabhängig von der Preisbremse. Je weniger Sie verbrauchen, desto mehr sparen Sie. Sparen lohnt sich also richtig, vor allem, wenn Sie sogar noch einen recht teuren Vertragspreis über 40 Cent zahlen müssen. Rechnen Sie Ihren passenden Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme nach.
2. Erdgas
Bei Gas ist die Sache ähnlich: Für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs gilt ein begrenzter Preis von 12 Cent pro kWh. Damit sind auch Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer abgedeckt. Wenn Sie mehr als diese 80 Prozent verbrauchen, bezahlt für alles darüber hinaus den vertraglich vereinbarten höheren Energiepreis. Rechnen Sie Ihren passenden Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme nach.
3. Fernwärme
Auch die Preisbremse für Fernwärme funktioniert wie die Gas- und Strompreisbremsen. Allerdings gilt ein anderer Arbeitspreis: Für bis zu 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs bezahlen Sie maximal 9,5 Cent pro kWh. Rechnen Sie Ihren passenden Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme nach.