4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
Es gibt Partnervermittlungsportale, die ihre Leistung gänzlich kostenfrei oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Frauen bis 45 Jahre) kostenfrei anbieten.
Davon zu unterscheiden sind die Partnervermittlungen, die eine kostenfreie und eine kostenpflichtige (Premium)-Mitgliedschaft im Angebot haben. Die Registrierung zur kostenfreien Mitgliedschaft ermöglicht in diesem Fall noch keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und ist für Verbraucher daher letztlich unnütz. Profiteur ist der Betreiber des Portals, denn schon im Rahmen der Registrierung müssen Sie persönliche Angaben machen.
Seien Sie vorsichtig bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" – diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in richtig teure und langfristige Mitgliedschaften. Und da Sie bereits mit Ihren persönlichen Daten registriert sind, wird der Folgebetrag einfach von Ihrem Konto abgebucht.
5. Laufzeit richtig wählen
Achten Sie auf die Laufzeit der Verträge. Gerade bei Online-Partnervermittlungen können Sie oft zwischen verschiedenen Erstlaufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag. Bedenken Sie aber: Gefällt Ihnen das Angebot nach ein oder zwei Monaten nicht mehr, sind Sie bei Single-Portalen an die gewählte Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen werden Sie sich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten müssen. Daher: Wählen Sie lieber eine kurze Laufzeit, um zu sehen, ob die Art der Partnersuche und das Portal Ihren Vorstellungen entspricht. Das spart letztlich Geld und Nerven.
6. Vertrag rechtzeitig kündigen
Prüfen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ob eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen ist. Sollte dies der Fall sein, vergessen Sie nicht, rechtzeitig per Einwurf-Einschreiben zu kündigen. Die Kündigung muss übrigens bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen (nicht abgeschickt) sein. Kündigen Sie daher am besten zeitnah nach Vertragsschluss, dann versäumen Sie die Frist nicht.
7. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Partnervermittlungen, Singlebörsen oder auch Erotikportale verlangen, dass Sie vorab für die gesamte Laufzeit bezahlen oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Wenn Sie per Überweisung oder Kreditkarte zahlen, ist eine Rückbuchung nicht möglich. Lediglich im Fall der Lastschriftzahlung können Sie Ihr Geld noch acht Wochen nach der Buchung zurückholen. Zahlen Sie daher besser monatlich. Auch wenn diese Zahlart oftmals etwas teurer ist, haben Sie nur so die Garantie, dass Sie Ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen müssen. Zahlen Sie auch klassischen Partnervermittlungen bei Vertragsschluss nicht die gesamte Summe.