Stellungnahmen und Positionen

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Positionspapiere
  • Nachhaltigkeitskriterien bei der staatlich geförderten Altersvorsorge PDF
  • Faire Rente PDF
  • Lebensmittel: Verschwendung eindämmen und Wertschätzung voranbringen PDF
Stellungnahmen
  • Stellungnahme zu den Paragraphen des BremSolarG PDF
  • Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bremen zum Telemedienänderungskonzept PDF
  • Stellungnahme zum Entwurf der Klimaschutzstrategie des CDU-Landesverbandes Bremen PDF
  • Stellungnahme der  Verbraucherzentrale Bremen zu einzelnen energieberatungsrelevanten Aspekten des Zwischenberichtes der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ PDF
  • Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bremen zum Entwurf der Neufassung der Bremischen Landesbauordnung (BREMLBO-24) PDF
Stakeholderpapiere
  • 2021 Corona-Krise Chancen und Herausforderungen PDF
  • 2021 Verbraucherbildung: Angebote der Verbraucherzentrale Bremen PDF
  • 60 Jahre Verbraucherzentrale Bremen PDF
  • 2021 Beratung im Quartier PDF
  • 2023 Energiepreiskrise PDF
  • 2023 Finanzielle Sicherheit PDF
  • 2023 Faire Ernährungsumgebung PDF
  • 2024 Nachhaltige Geldanlage PDF
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.