Stellenangebot_hb_Verbraucherrecht_Quartier

Stand:
Berater/in Verbraucherrecht Quartier (m/w/d)
Vollzeit, 39,12 Stunden, teilzeitgeeignet,
befristet bis zum 31.12.2024, eine Verlängerung des Projektes bis 31.12.2025 wird angestrebt
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Stellenausschreibung

Unsere Themen reichen von Markt und Recht, Reise und Freizeit, Finanzen, Versicherungen, Ernährung bis zu Energie, Bauen und Wohnen. Sie möchten für starke Verbraucherrechte streiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir treten unfairen Geschäftspraktiken entgegen und setzen uns auf politischer Ebene für einen besseren Verbraucherschutz ein. Unser Erfolgsfaktor sind motivierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für den Verbraucherschutz engagieren.

Die Verbraucherzentrale Bremen e. V. ist ein gemeinnütziger Verein – wir sind anbieterunabhängig, politisch neutral und werden überwiegend öffentlich finanziert.
Im Rahmen des Landesprojektes „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ gefördert von der Bremer Senatorin Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz mehrere Quartiere in Bremen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein/e

Berater/in Verbraucherrecht Quartier (m/w/d) 
Vollzeit, 39,12 Stunden, teilzeitgeeignet, 
befristet bis zum 31.12.2024, 
eine Verlängerung des Projektes bis 31.12.2025 wird angestrebt

 

Ihre Aufgaben

  • Sie beraten und informieren persönlich, telefonisch und schriftlich Verbraucherinnen und Verbraucher zu Verbraucherrechtsthemen
  • Sie geben Interviews zu Fachthemen und entwerfen Pressemitteilungen
  • Sie halten Vorträge
  • Sie organisieren und führen Veranstaltungen in den Quartieren mit durch
  • Sie vernetzten sich mit örtlichen Kooperationspartnern und lokalen Akteuren
  • Sie wirken bei dem Projektantrag und den Projektnachweisen mit

 Das bringen Sie mit

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder ähnlichem
  • Sie verfügen über erste Berufserwahrung und Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Beratung von unterschiedlichen Zielgruppen
  • Sie haben idealerweise Erfahrungen in der Öffentlichkeits- und Medienarbeit
  • Sie beherrschen idealerweise zusätzlich zu Englisch eine der folgenden Sprachen verhandlungssicher: Arabisch oder Französisch oder Türkisch oder Spanisch
  • Sie beherrschen MS-Office
  • Sie haben ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, sowohl mündlich als auch schriftlich, und Freude am Umgang mit Menschen
  • Sie sind belastbar, flexibel und arbeiten gerne im Team
  • Sie arbeiten selbstständig und verantwortungsbewusst
  • Sie haben idealerweise einen Führerschein Klasse B

Wir bieten Ihnen

  • eine Vergütung nach TVL, Entgeltgruppe 10, betriebliche Altersvorsorge (VBLU)
  • 30 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie den 24.12. und 31.12. als arbeitsfreie Tage
  • betriebliche Altersvorsorge (VBLU)
  • Jahressonderzahlung und Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen
  • ein familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz in einer gesellschaftlich hoch anerkannten Organisation

 

Haben wir Ihr Intresse geweckt? Dann senden Sie bis zum 16.10.2024 Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung in einer einzigen PDF-Datei mit max. 5 MB unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins an bewerbung@vz-hb.de. Bewerbungen, die später eingehen, können wir leider nicht berücksichtigen.

Wir schätzen Vielfalt in unserem Team. Wir begrüßen ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Bremen wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/ueber-uns-hb/stellenangebote.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
 

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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