Geschenkeumtausch leicht gemacht

Pressemitteilung vom
„Schön ist anders…“ – wer sich unterm Tannenbaum solche Gedanken macht, möchte wissen, ob das unliebsame Geschenk noch umgetauscht werden kann. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt, ob und wann das der Fall ist. Kein Geschenk soll auf ewig in der hintersten Ecke vom Schrank landen.
Geschenkeumtausch leicht gemacht
  • Geschenke, die im Laden gekauft werden, können grundsätzlich nicht umgetauscht werden
  • Manche Geschäfte räumen ihren Kund:innen aber freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch ein
  • Beim Online-Geschenkekauf haben Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht
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„Schön ist anders…“ – wer sich unterm Tannenbaum solche Gedanken macht, möchte wissen, ob das unliebsame Geschenk noch umgetauscht werden kann. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt, ob und wann das der Fall ist. Kein Geschenk soll auf ewig in der hintersten Ecke vom Schrank landen. 

Trotz detailliertem Wunschzettel wieder nicht das Richtige bekommen – viele Verbraucher:innen fragen sich, was sie mit dem Geschenk anfangen sollen. Schließlich soll es nicht auf ewig in der hintersten Ecke vom Schrank landen. Der erste Gedanke ist häufig: umtauschen. 

Keine Recht auf Umtausch im stationären Handel 

„Viele Verbraucher:innen wissen nicht, dass sie im stationären Handel grundsätzlich kein Recht haben, Waren umzutauschen oder zurückzugeben“, weiß Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Sie ergänzt: „Das kommt auch daher, dass viele Händler:innen ihren Kund:innen freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch gewähren“. Wenn sich dazu im Laden keine Infos finden, beispielweise ein Aushang, lohnt es sich, nach einem solchen Recht zu fragen. Sonja Welzel rät: „Wird ein solches Recht individuell gewährt, sollten die Verbraucher:innen sich das schriftlich geben lassen.“ 

Häufig sind zudem reduzierte oder individuell hergestellte Waren von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Unter Umständen brauchen Verbraucher:innen außerdem den Kassenbon und die Originalverpackung, wenn sie etwas zurückgeben oder umtauschen wollen. „Ob das der Fall ist, können Verbraucher:innen leicht beim Kauf in Erfahrung bringen“, so die Sonja Welzel.

Und wie sieht’s beim Online-Shopping aus?

„Beim Online-Shopping haben Verbraucher:innen es etwas leichter. Hier haben sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt Sonja Welzel. Problematisch wird es nur, wenn die 14 Tage vorbei sind, bevor das Geschenk unter Baum liegt und seinem Empfänger übergeben wurde. Ein Widerruf ist dann nicht mehr möglich. Teilweise gewähren aber auch hier die Händler ein Recht zum Umtausch oder zur Rückgabe und das häufig länger als 14 Tage. Es kann sich lohnen, dazu Kontakt zum Händler aufzunehmen, wenn im Online-Shop dazu keine Infos zu finden sind. 

Verbraucher:innen sollten beim Geschenkekauf bedenken, dass Geschenke nicht in jedem Fall umgetauscht oder zurückgegeben werden können. Im Zweifel sollten sie sich vor dem Kauf informieren, ob ihnen ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch zusteht und wie lange. Beim Online-Shopping steht Verbraucher:innen in jedem Fall das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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