Weihnachten - Geschenke entspannt und ohne Risiko einkaufen

Pressemitteilung vom
Weihnachten steht vor der Tür und damit auch der Geschenkekauf für die Liebsten. Worauf Verbraucher:innen für einen sicheren und möglichst stressfreien Einkauf achten sollten, erklärt Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.
Weihnachtsgeschenke verpackt
  • Im stationären Handel müssen Verbraucher.innen darauf achten, dass ihnen ein Umtauschrecht eingeräumt wird - ein Recht auf "Geld zurück" besteht grundsätzlich nicht
  • Bei Onlinebestellungen unbedingt an Lieferfristen denken
  • Einkäufe im Internet können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden 
  • Im Onlinehandel ausschließlich per Rechnung oder Lastschrift zahlen
  • Onlinebezahldienste können den Kauf sicherer machen 
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Weihnachten steht vor der Tür und damit auch der Geschenkekauf für die Liebsten. Worauf Verbraucher:innen für einen sicheren und möglichst stressfreien Einkauf achten sollten, erklärt Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. 

Um das eigene Budget im Blick zu behalten, hilft es, eine Liste für die geplanten Einkäufe zu erstellen. Darüber hinaus verschafft das Festlegen auf einen Maximalbetrag für die Weihnachtsgeschenke, die eigenen Finanzen im Griff zu behalten.

Viele Versandhändler werben damit, alle eingehenden Bestellungen bis zum 21. und 22. Dezember noch pünktlich auszuliefern. Doch darauf sollten sich Verbraucher:innen nicht unbedingt verlassen. "Gerade bei Unterhaltungselektronik bestehen weiterhin Lieferengpässe, so dass begehrte Artikel schnell nicht mehr verfügbar sind oder lange Lieferzeiten haben", weiß der Verbraucherrechtsberater Mathias Hufländer. Bei einer zugesicherten Lieferfrist, stehen den Verbraucher:innen allerdings Schadensersatzansprüche zu, wenn die Frist nicht eingehalten wird. "Verbraucher können dann den Aufpreis für den notwendigen Ersatzeinkauf verlangen", erklärt Mathias Hufländer.

Geschenke für Weihnachten im Einzelhandel kaufen

Wer auf Nummer sichergehen will, findet im stationären Handel ein umfassendes Angebot. Vorteil hierbei ist, dass die Ware noch vor Ort getestet und gleich mitgenommen werden kann. 
Beim Kauf im stationären Handel sollten sich Verbraucher:innen unbedingt vom Händler ein Umtauschrecht zusichern lassen. Entweder durch entsprechende Reglungen in den Geschäftsbedingungen oder durch einen schriftlichen Vermerk auf dem Kaufbeleg. "Anders als im Onlinehandel gibt es im stationären Handel kein Widerrufsrecht für den Kauf", erklärt der Verbraucherrechtsberater.

Vorsicht vor Fakeshops im Onlinehandel

Verbraucher:innen sollten ihre im Internet bestellten Waren möglichst per Rechnung  oder per Lastschrift bezahlen. Bei einem SEPA-Lastschrifteinzug wird die Ware meistens sofort nach Kauf bezahlt. Die Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen widerrufen werden. Mathias Hufländer rät: „Verlangt der Onlineshop eine Vorkasse oder bietet nur eine Warensendung per Nachnahme an, ist Vorsichtig geboten. Es könnte sich dann um einen betrügerischen Fakeshop handeln, bei dem am Ende das Geld weg ist, ohne dass die Ware jemals ankommt.“ Onlinebezahldienste bieten häufig eine Absicherung des Kaufs an. 

Umtauschrecht und 14-tägiges-Widerrufsrecht

Sollte das Geschenk unterm Weihnachtsbaum nicht gefallen, können Käufer:innen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. "Dafür reicht eine einfache Nachricht in Textform beispielsweise eine E-Mail aus", so Mathias Hufländer. Allerdings müssen die Käufer:innen die Kosten der Rücksendung tragen. Einige Händler bieten eine kostenlose Rücksendung an. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte und in die Versandbedingungen.

Unsicher beim Umtausch? Hier geht es zu unserem Umtausch-Check.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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