Geschenke umtauschen, so geht es

Pressemitteilung vom
"Ohje, das ist so gar nicht meins ..." wird auch dieses Jahr so manche:r Verbraucher:in unterm Tannenbaum denken. Und überlegen, ob das Geschenk umgetauscht werden kann. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, ob und wann das der Fall ist.
Geschenke umtauschen
  • Beim Online-Geschenkkauf haben Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht
  • Grundsätzlich nicht umgetauscht werden können Geschenke, die im Laden gekauft werden
  • Manche Geschäfte räumen ihren Kund:innen aber freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch ein
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Wieder nicht das Richtige bekommen – viele Verbraucher:innen fragen sich, was sie mit dem Geschenk anfangen sollen. Es ist zu schade und auch nicht nachhaltig, es nicht einfach in der hintersten Ecke vom Schrank verstauben zu lassen. So liegt der Gedanke nahe, es umzutauschen. 

Umtausch im stationären Handel 

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, dass sie im stationären Handel grundsätzlich kein Recht haben, Waren umzutauschen oder zurückzugeben“, sagt Nicole Bahn, Referentin Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Bremen. Das kommt auch daher, dass viele Händler:innen ihren Kund:innen freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch gewähren. Wenn sich dazu im Laden keine Infos finden, beispielsweise ein Aushang, lohnt es sich, nach einem solchen Recht zu fragen. Nicole Bahn rät: „Wird ein solches Recht individuell gewährt, sollten Sie sich das schriftlich geben lassen.“ 

Häufig sind zudem reduzierte oder individuell hergestellte Waren von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Unter Umständen brauchen Verbraucher:innen außerdem den Kassenbon und die Originalverpackung, wenn sie etwas zurückgeben oder umtauschen wollen. "Ob das der Fall ist, können sie leicht beim Kauf durch eine Nachfrage an der Kasse in Erfahrung bringen", so Nicole Bahn.

Umtausch beim Online-Shopping 

Beim Online-Shopping haben Verbraucher:innen es etwas leichter. Hier haben sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. "Problematisch wird es nur, wenn die 14 Tage vorbei sind, bevor das Geschenk unter Baum liegt und seinem Empfänger übergeben wurde", erklärt Nicole Bahn. Ein Widerruf ist dann nicht mehr möglich. Teilweise gewähren aber auch hier die Händler ein Recht zum Umtausch oder zur Rückgabe und das häufig länger als 14 Tage. Nicole Bahn rät: "Es kann sich lohnen, Kontakt zum Händler aufzunehmen, wenn im Online-Shop dazu keine Infos zu finden sind."

Verbraucher:innen sollten beim Geschenkekauf bedenken, dass Geschenke nicht in jedem Fall umgetauscht oder zurückgegeben werden können. Im Zweifel sollten sie sich vor dem Kauf informieren, ob ihnen ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch zusteht und wie lange. Beim Online-Shopping steht Verbraucher:innen in jedem Fall das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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