- Die Maschen der Betrüger:innen werden immer dreister
- Verbraucher:innen sollten sich nicht durch falsche Gewinnbenachrichtigungen in die Falle locken lassen
- Wer nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann auch nicht gewonnen haben
„Wow, gewonnen!“, denkt sich so manche:r, wenn eine Gewinnbenachrichtigung per Post oder per Anruf eintrudelt. Doch wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, muss weiter von Bargeld und Traumreisen träumen. In den meisten Fällen ist so eine Benachrichtigung eine dreiste Betrugsmasche.
Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, weiß: „Klingt eine Gewinnbenachrichtigung zu gut, um wahr zu sein, dann ist sie das vermutlich auch. Verbraucher:innen sollten sich nicht von vermeintlich tollen Gewinnen blenden lassen. Nicht selten stecken Betrüger:innen dahinter." Diese gaukeln den Verbraucher:innen vor, sie hätten einen enormen Gewinn eingefahren, müssten dafür zunächst mit einer bestimmten Summe in Vorleistung gehen.
Die Betrüger lassen sich häufig mit Gutscheincodes von Google Play, dem App Store oder Paysafe bezahlen. „Diese Codes können Verbraucher:innen in jedem Supermarkt kaufen, sie funktionieren wie Bargeld, sind jedoch nicht nachverfolgbar“, erklärt Sonja Welzel. „Der Geldbetrag soll angeblich für die Aktivierung eines Kontos, den Transport des Gewinns zu den Verbraucher:innen oder für einen Notar gezahlt werden, nicht selten auch an eine Bank im Ausland. Die Verbraucher:innen sehen ihr Geld nie wieder und einen Gewinn erhalten sie auch nicht.
Tipps für Verbraucher:innen
- Erhalten Verbraucher:innen schriftlich oder telefonisch eine Gewinnbenachrichtigung zu einem Gewinnspiel, an dem sie nicht teilgenommen haben, sollten sie diese ignorieren.
- Kostenpflichtige Telefonnummern sollten Verbraucher:innen nicht anrufen, auch nicht, wenn sie dort angeblich weitere Informationen erhalten. „Sollte die eigene Telefonnummer missbräuchlich verwendet worden sein, können Verbraucher:innen dies der Bundesnetzagentur melden.
- Unter Umständen kommt eine Anzeige bei der Polizei in Betracht", so Sonja Welzel. Dafür sollten sich Verbraucher:innen den Anrufer, die Adresse, Telefonnummer, den Gesprächsverlauf und die Anrufzeit notieren.