Werbung für Fleisch – Verwirrspiel im Supermarkt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen Aussagen zur Tierhaltung unter die Lupe.
Schweine Tierwohllabel Verbraucherzentrale Bremen

•    Die Suche nach Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards im Handel ist sehr aufwändig, meist fehlen zuverlässige Informationen.
•    Nachvollziehbare Aussagen zur Tierhaltung finden sich vereinzelt bei Geflügelfleisch.
•    Der Handel sollte nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit dem Image besserer Haltungsbedingungen bewerben.

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Wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen will, muss im Handel aufwändig suchen, so das Ergebnis einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentralen. Überprüft wurden die Werbeaussagen der Hersteller und Händler zur Tierhaltung von Schwein, Rind und Geflügel in Supermärkten und Discountern. „In den Geschäften sind Verbraucherinnen und Verbraucher einer unüberschaubaren Flut an Siegeln und Werbebotschaften ausgeliefert. Diese sind selten nachvollziehbar und bieten kaum Orientierung beim Einkauf“, so Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

Das konventionelle Fleischangebot in den 17 aufgesuchten Handelsketten bot nur vereinzelt verlässliche und nachvollziehbare Werbeaussagen für höhere Tierschutzstandards. Die EU-Vermarktungsnormen für Geflügel definieren beispielsweise eindeutig die „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ und "Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf". Sie schreiben genau vor, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden und bieten damit eine gute Orientierung. Solche Angebote sind allerdings selten.

Beim Schweine- und Rindfleisch ist das Angebot mit verlässlicher und nachvollziehbarer Werbung sehr mager. Informationen zu den ausgelobten Haltungskriterien, beispielsweise „Weidehaltung“, fehlen sowohl bei ALDI, EDEKA, HIT, Lidl, REWE als auch bei real. Beschönigende Auslobungen zur Tierhaltung gibt es bei allen Discountern und Supermärkten. Beispiel Schweine-Minutensteaks von Netto Marken-Discount: Ein Foto auf der Vorderseite der Verpackung zeigt Schweine in Freilandidylle. Das auf der verpackung genannte Haltungszeugnis der Stufe 1 entspricht lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung. Mit solchen Marketing-Tricks werden Kunden schnell hinters Licht geführt. Ihre Erwartung von Fleisch aus vermeintlich besserer Tierhaltung wird nicht erfüllt“, kritisiert Oelmann. „Begriffe wie „artgerecht“, „tiergerecht“ oder „Tierwohl“ sind rechtlich nicht geschützt, werden aber willkürlich genutzt“.

Die Verbraucherzentralen fordern den Handel auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen zu bewerben. Mit besseren Haltungsbedingungen wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ sollten die Hersteller nur werben, wenn diese für Verbraucherinnen und Verbraucher auch nachvollziehbar sind. Aufmachungen ohne konkretere Angaben sind nichtssagend und wecken falsche Erwartungen.

Der Gesetzgeber sollte zeitnah eine verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung einführen, um eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf zu bieten und den Wildwuchs der Label einzudämmen. Der Gesetzgeber sollte außerdem dafür sorgen, dass die Kriterien für diese Tierwohlkennzeichnung deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Die Ergebnisse und den vollständigen Untersuchungsbericht zu Werbeaussagen zur Tierhaltung im konventionellen Fleischangebot finden Interessierte unter: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/tierwohl

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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