Risikogebiet und Herbstferien – aktuelle Entwicklungen

Pressemitteilung vom
Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und Baden-Württemberg kippen Beherbergungsverbote. Wir erklären, was zu beachten ist.
Hotelzimmer Tür
  • Beherbergungsverbot gilt nicht mehr in den Bundesländern: Niedersachsen, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und Bayern
  • Reisende aus Risikogebieten brauchen häufig aktuellen negativen Coronatest für eine Inlandsreise
  • Bei einem Beherbergungsverbot dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Kosten sitzen bleiben
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Wer in den Herbstferien eine Inlands- oder Auslandsreise geplant hat, muss jetzt ganz genau prüfen, welche Regelungen am Reiseziel gelten. In die meisten Bundesländer können Bremerinnen und Bremer nur noch mit einem negativen Coronatest einreisen.
Nicht nur, dass der von langer Hand geplante Herbsturlaub wegen Beherbergungsverboten oder strenger Quarantäneregeln nicht stattfinden kann, bei einer Stornierung des Urlaubs könnten viele Verbraucher hohe Stornierungsgebühren treffen. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind 80 Prozent bis 90 Prozent des vereinbarten Preises keine Seltenheit. Wir erklären, was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können.

Bremen ist Risikogebiet, Bremerhaven nicht

Da Bremerhaven bisher nicht die Obergrenze von 50 Infektionen pro 100.00 Einwohner überschritten hat, Bremen jedoch schon am Mittwoch, den 7. Oktober, werden die beiden Städte bei innerdeutschen Reiseregelungen unterschiedlich behandelt. „Hier müssen Verbraucher, am Reiseziel angekommen, eventuell besonders auf den Unterschied zwischen Bremen und Bremerhaven hinweisen, damit den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu Unrecht der Zutritt zur gebuchten Unterkunft verwehrt wird“, erklärt Mathias Hufländer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz im Bremer Stadtgebiet benötigen dagegen für Reisen in viele Bundesländer einen Corona Negativtest. Ansonsten greifen für sie das Beherbergungsverbot oder die Quarantänereglungen der einzelnen Länder. Nur wenn sie am Reiseort einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen können, steht dem Urlaub meist nichts mehr im Weg.

Beherbergungsverbot oder nicht?

Im benachbarten Niedersachsen galt seit dem 10. Oktober ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten ohne negativen Coronatest. Dieses wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 15. Oktober 2020 allerdings vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung des Gerichts ist allgemeinverbindlich, die Regelungen müssen daher von Beherbergungsbetrieben im Bundesland Niedersachsen nicht mehr beachtet werden. Insofern steht es den Betreibern nunmehr frei, ob sie Reisende aus Risikogebieten wieder aufnehmen wollen oder nicht. „Betroffen hiervon sind alle Übernachtungsbetriebe, also Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, aber auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Campingplätze“, erläutert Mathias Hufländer. Der Besuch und die Übernachtung bei engen Familienangehörigen oder Lebenspartnern, beziehungsweise die Einreise, um Sorge- oder Umgangsrechte wahrzunehmen, waren zuvor bereits erlaubt. Weiterhin einreisen dürfen zudem auch Gäste, die zwingend notwendig aus beruflichen oder medizinischen Gründen nach Niedersachsen wollen. „Gleiches gilt nun auch für Baden-Württemberg, wo das Verbot ebenfalls vorläufig vom Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt wurde. In Sachsen entfällt das Beherbergungsverbot ab Samstag den 17. Oktober 2020“, informiert Mathias Hufländer. Auch das Saarland und Bayern streichen das Beherbergungsverbot ab dem 16. Oktober.  2020.

Beherbergungsverbote weiterhin in vielen Bundesländern

Weiterhin gilt das Beherbergungsverbot jedoch noch in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein. Hier müssen Urlauber daher beim Check-In über einen negativen Corona-Test verfügen. Aber Achtung, „zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise dürfen daher nicht mehr als 48 Stunden vergangen sein“, erläutert Mathias Hufländer. Mecklenburg-Vorpommern schreibt eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach Einreise vor, auch für Reisende aus dem Inland. Die Wartezeit kann verkürzt werden, wenn neben einem aktuellen negativen Coronatest bei Einreise ein zweiter (selbst zu bezahlender) Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ist. Damit aber müssen Reisende nach Mecklenburg-Vorpommern mindestens fünf Tage ihres Urlaubs in Quarantäne verbringen.
Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben den Erlass von Beherbergungsverboten dagegen ausgeschlossen. Rheinland-Pfalz wird das geplante Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten vorerst nicht in Kraft setzen. Dort benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher keinen negativen Coronatest für ihre Einreise und die Übernachtungen vor Ort.

Stornierung der Reise und Kosten

Ob Sie eine Reise, ein Hotelzimmer oder die gebuchte Ferienwohnung beziehungsweise das Ferienhaus kostenfrei stornieren können, hängt für den Juristen von der Frage ab, ob die vertraglich vereinbarte Leistung überhaupt noch erbracht werden kann. Im Fall eines Beherbergungsverbotes trifft weder den Anbieter der gebuchten Leistung noch den Reisenden ein Verschulden. Die Regelung richtet sich zwar an den Übernachtungsbetrieb bzw. den Vermieter, sie entfaltet aber auch eine Rechtswirkung gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn mit einem aktuellen negativen Corona-Test können diese an ihrem gebuchten Reiseziel normal übernachten und Urlaub machen. Bei einem Beherbergungsverbot dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher, nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bremen, trotzdem nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Denn in vielen Fällen wird die Durchführung eines Tests kurzfristig und ohne konkreten Verdacht einer Infizierung für den Reisenden gar nicht möglich sein. Auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg ist es den Reisenden nicht zumutbar, einen bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Denn man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.
 
Beratung und Hilfe bei Reise- und Hotelstornierungen bietet die Verbraucherzentrale Bremen. Termine unter: 0421-160 777.
Weitere Informationen zum Thema Corona und die Folgen für Verbraucher finden Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/corona

 

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