Risikogebiet und Herbstferien – was Bremer jetzt beachten müssen

Pressemitteilung vom
Bremer müssen vor dem Antritt einer Inlands- oder Auslandsreise genau prüfen, welche Regelungen am Reiseziel gelten. In den meisten Bundesländern wird ein negativer Coronatest verlangt. Stornierungskosten können bis zu 90 Prozent betragen. Wir erklären, was zu beachten ist.
Koffer Rucksäcke
  • Reisende aus Risikogebieten brauchen überwiegend negativen Coronatest für eine Inlandsreise
  • Bremen und Bremerhaven werden unterschiedlich behandelt
  • Bei einem Beherbergungsverbot dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Kosten sitzen bleiben
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Wer in den Herbstferien eine Inlands- oder Auslandsreise geplant hat, muss jetzt ganz genau prüfen, welche Regelungen am Reiseziel gelten. In die meisten Bundesländer können Bremerinnen und Bremer nur noch mit einem negativen Coronatest einreisen. Nicht nur, dass der von langer Hand geplante Herbsturlaub wegen Beherbergungsverboten oder strenger Quarantäneregeln nicht stattfinden kann, bei einer Stornierung des Urlaubs könnten viele Verbraucher hohe Stornierungsgebühren treffen. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind 80 Prozent bis 90 Prozent des vereinbarten Preises keine Seltenheit. Wir erklären, was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können.

Bremen ist Risikogebiet, Bremerhaven nicht

Bei Überschreitung der kritischen Obergrenze von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt eine Stadt oder ein Landkreis als Risikogebiet. Mit einem Inzidenzwert von 57,6 ist Bremen damit am vergangenen Mittwoch zum Risikogebiet geworden. Bremerhaven ist von diesem Wert noch weit entfernt. Aus diesem Grund können Bremerhavenerinnen und Bremerhavener noch ohne Einschränkungen im Inland verreisen. Probleme könnten hier nur die Postleitzahlen bereiten, da der Hafen rechtlich zum Stadtgebiet Bremen gehört, was sich auch an den Postleitzahlen ablesen lässt. 
„Hier müssen Verbraucher, am Reiseziel angekommen, eventuell besonders auf den Unterschied zwischen Bremen und Bremerhaven hinweisen, damit den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu Unrecht der Zutritt zur gebuchten Unterkunft verwehrt wird“, erklärt Mathias Hufländer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz im Bremer Stadtgebiet benötigen dagegen für Reisen in die meisten Bundesländer einen Corona Negativtest. Ansonsten greifen für sie das Beherbergungsverbot oder die Quarantänereglungen der einzelnen Länder. Nur wenn sie am Reiseort einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen können, steht dem Urlaub nichts mehr im Weg. 

Beherbergungsverbot oder Quarantänepflicht

Im benachbarten Niedersachsen gilt seit dem 10. Oktober ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten ohne negativen Coronatest. Das bedeutet, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen dort verboten ist. „Betroffen hiervon sind alle Übernachtungsbetriebe, also Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, aber auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Campingplätze“, erläutert Mathias Hufländer. Der Besuch und die Übernachtung bei engen Familienangehörigen oder Lebenspartnern, beziehungsweise die Einreise um Sorge- oder Umgangsrechte wahrzunehmen, ist hiervon ausgenommen. Ausgenommen vom Übernachtungsverbot sind auch Gäste, die zwingend notwendig aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreisen. Gleiche Regelungen gelten bisher in Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und im Saarland. Hier müssen Urlauber daher beim Check-In über einen negativen Corona-Test verfügen. Aber Achtung, „zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise dürfen daher nicht mehr als 48 Stunden vergangen sein“, erläutert Mathias Hufländer. 

Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben den Erlass von Beherbergungsverboten dagegen ausgeschlossen. Dort benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher keinen negativen Coronatest für ihre Einreise und die Übernachtungen vor Ort. Mecklenburg-Vorpommern hat Sonderregelungen für Urlauber aus Stadtstaaten. So zählt in Berlin, Bremen und Hamburg das gesamte Stadtgebiet, nicht die einzelnen Bezirke. Heißt bevor nicht ganz Hamburg die Sieben-Tages-Obergrenze reißt, dürfen Hamburger weiter an der Ostsee Urlaub machen. 

Beratungstermine unter 0421-160 777

Stornierung der Reise und Kosten

Viele Anbieter werden bei der kurzfristigen Stornierung des Herbsturlaubs versuchen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kosten für die kurzfristige Absage vollständig in Rechnung zu stellen. „Wir hatten schon Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns in der Beratung, die 90 Prozent der Übernachtungskosten als Stornierungsgebühr zahlen sollten“, berichtet Mathias Hufländer. Betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern wird daher geraten, sich juristisch beraten zu lassen. Hier muss die Formulierung der einzelnen Regelungen der verschiedenen Bundesländer im Einzelfall rechtlich überprüft werden. Bei einem Beherbergungsverbot, dass sich ausschließlich oder auch an die Beherbergungsbetriebe richtet, dürfen die Verbraucher nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sie können eine Erstattung der schon gezahlten Übernachtungskosten fordern. „Hier ist es den Betrieben unmöglich ihre Leistung gegenüber inländischen Reisenden aus Risikogebieten anzubieten, so dass sie auch die vereinbarte Zahlung nicht fordern können“; sagt Mathias Hufländer. Im Streitfall sollte man sich daher beraten lassen oder eine gütliche Einigung mit dem Übernachtungsbetrieb treffen. Auf keinen Fall sollten die geforderten Stornierungsgebühren ohne Überprüfung geleistet werden.  

Die Verbraucherzentrale bietet persönliche und telefonische Beratung an

Bei offenen Fragen und Problemen können sich Betroffene durch die Verbraucherzentrale Bremen beraten lassen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter 0421-160777 montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr oder online unter www.verbraucherzentrale-bremen.de.

Weitere Informationen zum Thema Corona und die Folgen für Verbraucher finden Sie unter: 
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/corona

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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