Wer in den Herbstferien eine Inlands- oder Auslandsreise geplant hat, muss jetzt ganz genau prüfen, welche Regelungen am Reiseziel gelten. In die meisten Bundesländer können Bremerinnen und Bremer nur noch mit einem negativen Coronatest einreisen. Nicht nur, dass der von langer Hand geplante Herbsturlaub wegen Beherbergungsverboten oder strenger Quarantäneregeln nicht stattfinden kann, bei einer Stornierung des Urlaubs könnten viele Verbraucher hohe Stornierungsgebühren treffen. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind 80 Prozent bis 90 Prozent des vereinbarten Preises keine Seltenheit. Wir erklären, was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können.
Bremen ist Risikogebiet, Bremerhaven nicht
Bei Überschreitung der kritischen Obergrenze von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt eine Stadt oder ein Landkreis als Risikogebiet. Mit einem Inzidenzwert von 57,6 ist Bremen damit am vergangenen Mittwoch zum Risikogebiet geworden. Bremerhaven ist von diesem Wert noch weit entfernt. Aus diesem Grund können Bremerhavenerinnen und Bremerhavener noch ohne Einschränkungen im Inland verreisen. Probleme könnten hier nur die Postleitzahlen bereiten, da der Hafen rechtlich zum Stadtgebiet Bremen gehört, was sich auch an den Postleitzahlen ablesen lässt.
„Hier müssen Verbraucher, am Reiseziel angekommen, eventuell besonders auf den Unterschied zwischen Bremen und Bremerhaven hinweisen, damit den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu Unrecht der Zutritt zur gebuchten Unterkunft verwehrt wird“, erklärt Mathias Hufländer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz im Bremer Stadtgebiet benötigen dagegen für Reisen in die meisten Bundesländer einen Corona Negativtest. Ansonsten greifen für sie das Beherbergungsverbot oder die Quarantänereglungen der einzelnen Länder. Nur wenn sie am Reiseort einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen können, steht dem Urlaub nichts mehr im Weg.
Beherbergungsverbot oder Quarantänepflicht
Im benachbarten Niedersachsen gilt seit dem 10. Oktober ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten ohne negativen Coronatest. Das bedeutet, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen dort verboten ist. „Betroffen hiervon sind alle Übernachtungsbetriebe, also Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, aber auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Campingplätze“, erläutert Mathias Hufländer. Der Besuch und die Übernachtung bei engen Familienangehörigen oder Lebenspartnern, beziehungsweise die Einreise um Sorge- oder Umgangsrechte wahrzunehmen, ist hiervon ausgenommen. Ausgenommen vom Übernachtungsverbot sind auch Gäste, die zwingend notwendig aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreisen. Gleiche Regelungen gelten bisher in Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und im Saarland. Hier müssen Urlauber daher beim Check-In über einen negativen Corona-Test verfügen. Aber Achtung, „zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise dürfen daher nicht mehr als 48 Stunden vergangen sein“, erläutert Mathias Hufländer.
Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben den Erlass von Beherbergungsverboten dagegen ausgeschlossen. Dort benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher keinen negativen Coronatest für ihre Einreise und die Übernachtungen vor Ort. Mecklenburg-Vorpommern hat Sonderregelungen für Urlauber aus Stadtstaaten. So zählt in Berlin, Bremen und Hamburg das gesamte Stadtgebiet, nicht die einzelnen Bezirke. Heißt bevor nicht ganz Hamburg die Sieben-Tages-Obergrenze reißt, dürfen Hamburger weiter an der Ostsee Urlaub machen.