Partnersuche am Valentinstag

Pressemitteilung vom
Wissenswertes und Tipps zum Online-Dating. Immer mehr Menschen nutzen den Weg über Kontaktbörsen im Internet. Doch was so praktisch und komfortabel daherkommt, hat seine Tücken. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
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  • Das Kleingedruckte vorher genau lesen.
  • Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
  • Vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen.
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Am 14. Februar ist wieder Valentinstag. Diesen Tag nehmen sich viele Verbraucher zum Anlass, die neue Liebe zu finden. Die Partnersuche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. So nutzen immer mehr Menschen für die Suche nach dem Traummann oder der Traumfrau den einfachen Weg über Kontaktbörsen im Internet. Doch was so praktisch und komfortabel daherkommt, hat seine Tücken. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.

Das Kleingedruckte vorher genau lesen

Online-Partnerportale erbringen Dienstleistungen, das heißt, sie bieten ihren Kunden lediglich die technischen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit anderen im Portal angemeldeten Personen. „Wer diese Dienstleistung in Anspruch nehmen und eines der zahlreichen Online-Portale nutzen möchte, sollte zuvor in jedem Fall einen Blick auf das Kleingedruckte werfen“, rät Parsya Baschiri, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.

In den Geschäftsbedingungen befinden sich oft versteckte Kosten. Beispielsweise werben einige Anbieter mit sogenannten Probe-Abos, die günstig angeboten werden. „In der Verbraucherzentrale beschweren sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Nachhinein mit Erschrecken feststellen, dass sich das Probe-Abo nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate zu einem weit höheren Preis verlängert hat“, ergänzt Baschiri.

Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten

Merken Sie bereits nach ein paar Tagen, dass das Angebot nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie den Vertrag – wenn er online oder in Ihrer Wohnung geschlossen wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.

Fordert die Partnervermittlung im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, zahlen Sie diesen nicht, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten. Einige Portale berufen sich auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. „Dies ist jedoch gerade bei Abonnementverträgen nicht der Fall“, sagt Baschiri. Auch dann nicht, wenn Verbraucher bereits Nachrichten versandt haben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, Online-Partnerbörsen müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen (Urteil vom 14.07.2016, AZ.: III ZR 387/15). Dies bedeutet, wer einen solchen Vertrag online abschließt, der muss diesen auch online beenden können.

Vorsicht bei persönlichen Daten

Im Internet sollte man nicht alles von sich preisgeben. „Insbesondere mit der Angabe seiner persönlichen Daten sollte Verbraucher vorsichtig sein“, betont Baschiri. Bei der ersten Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern, sollte Sie eher über belanglose Themen wie beispielsweise Hobbys sprechen. Denn man weiß nicht, wer hinter dem auf den ersten Blick interessant erscheinenden Online-Profil steckt. 

Haben Sie Kontakt mit Ihrem potenziellen Traumpartner aufgenommen, vereinbaren Sie zeitnah ein persönliches Treffen (natürlich an einem öffentlichen Ort). Nur so können Sie herausfinden, ob die Person tatsächlich Ihren Erwartungen entspricht.

Stellt sich heraus, dass die Suche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen doch nicht so Ihr Ding ist, finden Sie vielleicht beim Single-Tanzkurs, bei einem Ehrenamt, im Sportverein oder ganz woanders Menschen mit gleichen Interessen. Und manchmal entwickelt sich dann ja auch mehr.
 

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