Ohne Moos nix los – Ausbildung und Studium finanzieren

Pressemitteilung vom
Ein durchschnittliches Bachelorstudium kostet Eltern bis zu 35.000 Euro Unterhalt. Wer nicht so viel Geld hat, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Finanzierung machen. BAföG, Studienkredite, Stipendien oder ein Nebenjob können weitere Möglichkeiten sein.
Frau vor Laptop beißt in Stift
  • Möglichst früh für Studien- und Ausbildungskosten ansparen
  • Unterstützung durch unterhaltspflichtige Eltern 
  • Möglichkeiten prüfen: BAföG, Stipendien, Darlehen, Bildungsfonds, Nebenjob
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Sparen auf lange Sicht – Anlage mit guten Erträgen

Geld auf ein Tagesgeldkonto oder ein Sparkonto einzuzahlen, ist der einfachste und sicherste Weg und ist rechnerisch nachvollziehbar, was am Ende rauskommt. Mit den mageren Zinsen sind aber keine großen Sprünge zu erwarten. Festgeld für 5 bis 10 Jahre liegt bei über 2 Prozent, aber die Zinsen scheinen weiter zu steigen. „Lukrativer sind Sparpläne mit Indexfonds – ETFs, die eine flexible Sparrate ermöglichen“, sagt Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass gerade zum Stichtag Ausbildungsbeginn Kurse einbrechen könnten. „Wer also fest auf das angesparte Geld zählt, sollte eine Mischung aus langfristige Anlagestrategie von über zehn Jahren mithilfe ETF-Sparpläne, Festgeld und Sparkonten verfolgen“, rät Thomas Mai.
Ausbildungsversicherungen sind eine besondere Form der kapitalgebenden Lebensversicherung. „Wir raten trotzdem von solchen Kombinationen ab, weil die Risiken oft nicht ausreichend abgesichert sind und hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren die Rendite schmälern“, so Thomas Mai.

Zwei Hände, Daumen aneinander.

Unterhaltspflicht der Eltern

Eltern müssen die erste Ausbildung ihrer Kinder finanzieren, das gilt auch bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen. Das hat Vorrang vor der eigenen Alterssicherung oder der Abbezahlung eines Immobilienkredits. Für die Studienfinanzierung müssen Eltern nicht ihren letzten Cent geben. Ihnen steht ein bestimmter Selbstbehalt zu.
Besitzen Kinder eigenes Vermögen, bekommen sie BAföG, Kindergeld oder eine Ausbildungsvergütung, müssen sie dieses Geld für ihren Lebensunterhalt einsetzen. Die Unterhaltspflicht der Eltern reduziert sich.

Gelscheine Euro

BAföG, Stipendien, Bildungsfonds

Ob und wie viel BAföG möglich ist, hängt vom Einkommen der Eltern sowie dem Vermögen des Kindes ab. Die Hälfte der gezahlten BAföG-Summe wird als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte muss als zinsloses Darlehen ab fünf Jahren nach Ende der Förderung zurückgezahlt werden. 
Auswahlkriterien für ein Stipendium sind Begabung, Engagement und Persönlichkeit. „Neben guten Noten wird auch gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, motiviert und zuverlässig mitzuarbeiten gefördert“, erklärt Thomas Mai.
Bildungsfonds sammeln Geld von Unternehmen, Stiftungen und Investoren ein und fördern damit Studierende mit sehr guten beruflichen Perspektiven. Diese verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Studium für eine gewisse Zeit einen vorher festgelegten Anteil ihres Einkommens an den Fonds zu überweisen.

Taschenrechner Stift Vertrag

Teure Notlösung: Kredite

Kredite sind eine vergleichsweise teure Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Denn jeder Studienkredit muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. „Wer nach dem Studium nicht gleich einen finanzstarken Job findet, riskiert sich zu überschulden“, so Finanzexperte Thomas Mai. Deshalb sollten Kredite möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe genutzt werden. Zum Beispiel am Ende des Studiums, wenn kein BAföG mehr fließt.

Drei Wiengläser auf Tablett

Unabhängigkeit durch Nebenjob

Ein Nebenjob während des Studiums macht finanziell unabhängiger. Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um andere Vergünstigungen nicht zu verlieren. Übersteigt das regelmäßige Gesamteinkommen 540 Euro im Monat, müssen sich Studierende selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
Eine Ausnahme bilden die sogenannten Minijobs. BAföG-Empfänger, die mehr als 520 pro Monat/ 6032 Euro im Jahr) Euro verdienen, müssen einen Teil des Einkommens mit der staatlichen Förderung verrechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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