Eine über 400 Euro teure Handyrechnung flatterte einer Verbraucherin ins Haus. Sie wandte sich hilfesuchend an die Kollegen der offenen Sprechstunde des Projektes „Verbraucher stärken im Quartier“ im Schweizer Viertel. Aber was genau ist ihr passiert?
- Vorsicht bei Abzocke durch Drittanbieter – eine Drittanbietersperre schützt vor ungewollten Abos
- Beanstandung der Rechnung muss gegenüber Drittanbieter und Mobilfunkanbieter vorgenommen werden
- Verbraucherin mit 400 Euro teuren Handyrechnung konnte erfolgreich geholfen werden
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Eine über 400 Euro teure Handyrechnung flatterte einer Verbraucherin ins Haus. Sie wandte sich hilfesuchend an die Kollegen der offenen Sprechstunde des Projektes „Verbraucher stärken im Quartier“ im Schweizer Viertel. Aber was genau ist ihr passiert?
„Ein unbedachtes Tippen auf dem Smartphone und weg ist das Geld. Abgerechnet wurde dies über die Mobilfunkrechnung“, berichtet Alexandros Tachtsidis, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bremen. „Für die meisten von uns ist das Internet und das Smartphone aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken – ob für die Nutzung der sozialen Netzwerke, Online-Spiele, Online-Einkäufe oder für die einfache Kommunikation über einem Messenger“, sagt sein Kollege Metin-Tarkan Öztürk. „Doch das Internet bietet nicht nur nützliche Informationen und Apps. Es lauern auch Risiken wie Kostenfallen und Abzocke durch Drittanbieter“, warnt er weiter.
Vorsicht bei Drittanbietern
Drittanbieter sind Unternehmen, die ihre Leistungen, zum Beispiel in Form von Abonnements, anbieten. Diese Unternehmen rechnen allerdings nicht direkt mit den Verbraucher:innen ab, sondern lassen ihre häufig angeblichen Kosten von den Mobilfunkanbietern der Verbraucher:innen mit in Rechnung stellen.
Die Angebote solcher Drittanbieter reichen von Online-Computerspielen und Filmdownloads über Horoskope bis hin zu kostenpflichtigen Serviceleistungen. Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen bei uns, dass Sie kein Abo abgeschlossen haben und trotzdem abgebucht wurde. Oft reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen“, weiß Tachtsidis.
Dies geschieht, obwohl ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn Betroffene sich per Knopfdruck ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet hat: „Ein Knopfdruck, mit dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, muss gut erkennbar sein. Er muss eindeutig beschriftet sein mit einer Formulierung wie „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“, ergänzt Öztürk.
Trotzdem wird durch ungewolltes Anklicken von Links oder Werbebannern während der Nutzung einer App die Handynummer an einen sogenannten Drittanbieter weitergeleitet (WAP-Billing-Verfahren) und mit der Behauptung verbunden, die Verbraucher:innen habe ein kostenpflichtiges Abonnement oder einen anderen Kaufvertrag abgeschlossen. Diese Behauptung wird vom Mobilfunkanbieter nicht geprüft. Und so tauchen dann ungewollte Abbuchungen von Drittanbieter oder Premium-SMS als Posten auf der Rechnung auf.
Eine Drittanbietersperre schützt vor Abofallen
„Um sich vor teuren Abofallen mit dem Smartphone oder Tablet durch Drittanbieter zu schützen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Drittanbietersperre bei dem jeweiligen Mobilfunkanbieter einrichten lassen“, rät Alexandros Tachtsidis. Die betroffene Verbraucherin konnte durch die Quartiers-Mitarbeiter an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale verwiesen werden, wo sie Hilfestellung zur Forderungsabwehr erhielt.
Weitere Informationen hier.
Ungewolltes Abo: Was Sie jetzt tun können
- Abo-Betreiber finden: Die Identität des Abo-Betreibers erfragen – hierzu an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden (telefonisch oder per E-Mail).
- Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) deaktivieren (online oder per Musterbrief). Das ist die Voraussetzung dafür, vom Mobilfunkanbieter im Zuge der Mobilfunkgarantie das Geld erstattet zu bekommen.
- Betrag beim Abobetreiber zurückfordern: Beim Abo-Betreiber die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern (per Musterbrief).
- Betrag beim Mobilfunkanbieter zurückfordern (Musterbrief): Gleichzeitig beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag von diesem zurückfordern.
- Die Beanstandung der Rechnung sollte gegenüber dem Drittanbieter und gleichzeitig auch gegenüber dem Mobilfunkanbieter vorgenommen werden.
Betroffene Verbraucher:innen können sich jeden Dienstag, von 9 bis 12 Uhr, in der offenen Sprechstunde des Projektes „Verbraucher stärken im Quartier“ in der St. Gotthard Str. 33, über ihre Verbraucherrechte kostenlos informieren.
Über das Projekt
In diesem Projekt bringt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW und den 16 Verbraucherzentralen gezielte Maßnahmen zu den Menschen, die in ihrem Konsumalltag besonderen Schutz benötigen.
Dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grund ihrer Lebensumstände und ihres geringen Einkommens besonders verletzlich sind, etabliert das Projekt neue Aufklärungsmöglichkeiten und geht auf die Menschen zu. Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. hat im November 2019 mit dem Projekt im Schweizer Viertel in Bremen gestartet. Seit September 2017 fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aus dem Programm „Soziale Stadt“ – Nachbarschaften stärken, „Miteinander im Quartier“ das Bundesprojekt „Verbraucher stärken im Quartier“.
Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre.
Gefördert wird das Modellprogramm im Rahmen der ressortübergreifenden Strategie „Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).