Phishing: Betrug mit Premium-SMS

Pressemitteilung vom
Aktuell erhalten viele Verbraucher:innen gefährliche SMS auf ihr Handy. Angeblich käme bald ein Paket oder sie hätten bei einem Gewinnspiel eines Supermarktes etwas gewonnen. Ein neugieriger Klick auf den Link und eine Schadsoftware wird installiert. Den Schaden bemerken die Opfer oft erst zu spät.
Phishing: Betrug mit Premium-SMS
  • Durch betrügerische Phishing-SMS droht hoher Schaden, der teilweise 1.000 Euro und mehr betragen kann
  • Die Bremer Polizei und Verbraucherzentrale appellieren an Smartphone-Benutzer:innen: Seien Sie misstrauisch bei SMS von Paketdiensten und Supermärkten
     
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Aktuell erhalten viele Verbraucher:innen gefährliche SMS auf ihr Handy. Angeblich käme bald ein Paket oder sie hätten bei einem Gewinnspiel eines Supermarktes etwas gewonnen. Ein neugieriger Klick auf den Link und eine Schadsoftware wird installiert. Den Schaden bemerken die Opfer oft erst zu spät.

„In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale von Handynutzer:innen, die über extrem hohe Telefonrechnungen klagen“, berichtet Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Die Rechnungen enthalten die Kosten für extrem teure Premium-SMS, die die Verbraucher:innen nie bewusst versandt haben.

Ulrike Dunecke von der Polizei Bremen erklärt: „Eine unverdächtig aussehende SMS erreichte die Opfer: Ihr Paket kommt bald oder Sie haben gewonnen.“ Nach dem neugierigen Klick auf den Link in der SMS, installiert sich unbemerkt eine Schadstoffsoftware auf dem Mobiltelefon. So werden sensible Daten ausgespäht. Mathias Hufländer ergänzt: “Das ist ja schon schlimm genug, aber oft werden im Namen der Handybesitzer:innen auch massenhaft sogenannte Premium-SMS versendet. Und kann richtig teuer werden.“ Ein klassischer Fall von Phishing, der Versuch über Webseiten oder Apps Daten zu stehlen und zu verwenden.

„Aufmerksam werden die Betroffenen erst, wenn die überhöhte Mobilfunkrechnung oder Post von einem Inkasso-Unternehmen ins Haus flattert, das Geld für Online-Bestellungen einfordert, die mit Hilfe der ergaunerten Daten getätigt wurden“, so Ulrike Dunecke.

Was ist zu tun, wenn Sie Opfer wurden?

„Wir empfehlen den Verbraucher:innen in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei zu stellen“, erklärt Ulrike Dunecke. Zudem sollten Verbraucher:innen innerhalb von acht Wochen die unberechtigten Forderungen auf ihrer Rechnung bei ihrem Mobilfunkanbieter monieren. Dies sollte in schriftlicher Form, am besten per eingeschriebenen Brief geschehen. „Widersprechen Sie der Rechnung nicht, müssen die Rechnungsbeträge fristgerecht gezahlt werden, damit der Anbieter Sie nicht anmahnt“, erläutert Mathias Hufländer.

Was Verbraucher:innen tun können, wenn sie den Link bereits geöffnet haben

  • Schalten Sie ihr Telefon aus oder in den Flugzeugmodus
  • Sichern Sie die Phishing-SMS mit einem Screenshot
  • Deinstallieren Sie Ihnen unbekannte installierte Software oder setzen Sie ihr Telefon auf Werkseinstellungen zurück
  • Informieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter und fordern einen Kostennachweis für die Premium-SMS an
  • Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung; manche Verträge decken Schäden durch Phishing mit ab

Wie Verbraucher:innen sich im Vorfeld schützen

„Gehen Sie sparsam mit Ihren Daten um und geben Sie Rufnummern nur dann preis, wenn es unbedingt sein muss“, rät Ulrike Dunecke. In vielen Fällen, gerade bei Bestellungen im Internet, reicht die Angabe einer E-Mail-Adresse aus. Wenn Sie eine Bestellung erwarten, verfolgen Sie den aktuellen Lieferstatus über Ihren persönlichen Account. Über die Sendungsnummer in der Bestellübersicht gelangen Sie zu den echten Daten. Generell empfehlen wir keine Verlinkungen in E-Mails und SMS-Nachrichten zu nutzen.

„Laden Sie regelmäßig verfügbare Updates für ihr Smartphone und häufig genutzte Apps herunter. Eine Drittanbietersperre, die Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter einrichten lassen können, schützt vor Missbrauch Ihrer Handynummer“, sagt Mathias Hufländer. Bei Android-Smartphones deaktivieren Verbraucher:innen die Möglichkeit, Apps aus unbekannten Quellen zu installieren. Bei iPhones sind grundsätzlich nur Installationen von Apps aus dem App-Store von Apple möglich. 
 

FAZIT

Verbraucher:innen sollten misstrauisch sein bei unerwarteten SMS, die einen Internetlink enthalten. Im Zweifel erhalten sie Rat bei der Bremer Polizei oder der Verbraucherzentrale Bremen. Die Verbraucherzentrale berät Verbraucher:innen auch, wenn der Mobilfunkanbieter auf Zahlung der unberechtigten Forderungen besteht. 

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