Fake-Anrufe: Wenn die Datenbanditen zuschlagen

Pressemitteilung vom
Die Beschwerden über unzulässige Telefonanrufe reißen nicht ab. Aktuell geben sich Betrüger als Mitarbeiter:innen des technischen Supports von Microsoft aus und versuchen so, an die Daten der Verbraucher:innen zu gelangen. Wie Sie sich schützen können, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.
Frau telefoniert
  • Verbraucher:innen sollten ungebetenen Telefonanrufen immer skeptisch gegenüberstehen
  • Persönliche Daten niemals weitergeben 
  • Um lästige Anrufe bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, sind Anruferdaten wie Name der Firma, Datum, Uhrzeit, Grund des Anrufs und angezeigte Rufnummer notwendig
Off

„Wir warnen eindringlich vor Anrufen von angeblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des technischen Supports von Microsoft!“, sagt Omar Harb, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Seit Jahren gibt es immer wieder Meldungen und Beschwerden über Betrüger, die am Telefon behaupten, dass sie Mitarbeiter:innen von Microsoft sind. Harb weiß: „Die Betrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen, um an die persönlichen Daten zu kommen. Das betrifft vor allem E-Mail-Adresse und Kontodaten. „Auch die Rufnummer und die Anrufer wechseln ständig, ebenso die fragwürdigen Begründungen, weshalb die Daten benötigt werden. Oft sprechen die Anrufer Englisch oder gebrochenes Deutsch“, erklärt Omar Harb. Hier sollten Verbraucher:innen hellhörig werden.

Microsoft selbst warnt seit Bekanntwerden der ersten Betrugsfälle auf seiner Homepage vor der Betrugsmasche. Das Unternehmen bietet dort außerdem Tipps für Betroffene und ein Formular an, um Betrugsversuche zu melden.

Wie sich Betroffene schützen können

Betroffene Verbraucher:innen sollten Folgendes beachten:

  1. Microsoft schickt nach eigenen Angaben ohne Zustimmung keine E-Mails an seine Kund:innen oder fordert persönliche  Daten per Telefon an, erst recht keine Bankdaten. 
  2. Wer einen Anruf von einem vermeintlichen Support-Mitarbeiter erhält, sollte sofort auflegen.
  3. Bei unbekanntem Absender sollten Anhänge aus E-Mails nicht heruntergeladen werden.
  4. Persönliche Daten sollten auf keinen Fall herausgegeben werden.
  5. Bei einem Telefonat sollte keine Fremdsoftware auf den Computer, Tablet oder Smartphone heruntergeladen und installiert werden.
  6. Von Drohungen sollten sich Verbraucher:innen nicht einschüchtern lassen.
  7. Name der Firma, Datum und Uhrzeit sowie der Grund des Anrufs und die Telefonnummer sollten notiert werden und der Betrugsfall der Polizei gemeldet werden.
  8. Auch bei der Bundesnetzagentur können betrügerische Nummern gemeldet und damit andere geschützt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.