Neues Informationsangebot für Eltern. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps, was sich mit der Volljährigkeit der Kinder ändert.
- Neue Landingpage des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
- Übersicht zur Klärung: Was sich ändert sich und wo besteht Handlungsbedarf?
- Geld, Konten, Verträge, Vollmachten, Versicherungen und die erste eigene Wohnung
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Das Erreichen des 18. Lebensjahrs ist für Kinder und Eltern gleichermaßen aufregend. Mit der neuen Landingpage stehen Eltern geballte Informationen im Internet zur Seite, um ihr Kind weiterhin auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu unterstützen.
Mit 18 Jahren ist der Nachwuchs voll geschäftsfähig; kann Verträge wie beispielsweise Miet- oder Mobilfunkverträge schließen, hat uneingeschränkten Zugang zu Alkohol und Zigaretten und ist voll strafmündig. Mit der Übersicht können Eltern, zusammen mit Ihren Kindern, Thema für Thema durchgehen, auf welche Änderungen zu achten ist.
Geld, Versicherungen, Ausbildungs- und Studienstart
„Minderjährige haben häufig noch kein eigenes Konto. Mit dem Beginn der Volljährigkeit ist das Kind voll geschäftsfähig und kann und sollte eigenständig Bankgeschäfte tätigen“, sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Doch was ist jetzt wichtig? Und wie vermeidet man Kosten- und Schuldenfallen?
Auch bei Versicherungen ändert sich einiges, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. „Auf der Landingpage erfahren Kinder und Eltern, wie sie den Versicherungsschutz anpassen und welche Versicherungen für junge Menschen wichtig sind“, ergänzt Thomas Mai.
Mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter beginnt der Nachwuchs oft eine Ausbildung oder ein Studium. Welche Möglichkeiten stehen zur Finanzierung bereit? Eltern müssen die erste Ausbildung ihres Kindes finanzieren, die Unterhaltspflichten regelt die Düsseldorfer Tabelle und häufig kann weiterhin Kindergeld bezogen werden.
Mitgliedschaft im Verein, Vollmacht und Verfügung
Was passiert nach Vollendung des 18. Lebensjahres eigentlich mit Verträgen, die bisher über die Eltern liefen? Prüfen Sie dies noch vor dem 18. Geburtstag.
Wird das Kind volljährig ist es auch Zeit, über Vollmachten im Falle von Krankheit und Tod zu sprechen.
LANDINGPAGE MEIN KIND WIRD 18
Überblick über wichtige Verbraucherthemen, die sich mit Erreichen der Volljährigkeit ändern. Thema für Thema am besten vor dem 18. Geburtstag Punkt für Punkt mit dem eigenen Kind durchgehen.