20 Jahre alte Photovoltaikanlagen fallen aus der EEG-Förderung raus. Eigentümer stehen vor Problemen.
- Nach aktueller Rechtslage dürfen 20 Jahre alte-PV-Anlagen nicht weiter ins Stromnetz einspeisen
- Lohnt sich die Direktvermarktung?
- Fünf Tipps der Verbraucherzentrale Bremen
- Energieberatung der Verbraucherzentralen beantwortet Fragen
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Obwohl die alten PV-Anlagen, auch Post-EEG-Anlagen genannt, möglicherweise noch sehr gut funktionieren, ist für 20 Jahre alte PV-Anlagen die Zukunft ungewiss. Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung entfällt, wenn nicht noch kurzfristig eine andere Entscheidung vom Gesetzgeber getroffen wird. Die Verbraucherzentrale Bremen klärt auf.
Nach aktueller Rechtslage dürfen Ü20-PV-Anlagen nicht einfach weiter ins Stromnetz einspeisen
Eigentümer von 20 Jahre alten Photovoltaik-Anlagen haben 20 Jahre lang eine fest vereinbarte Einspeisevergütung erhalten. Über diesen Zeitraum hinaus sollen die alten Anlagen erst dann wieder ins Netz einspeisen dürfen, wenn sie einen neuen Abnehmer für den Solarstrom gefunden haben. Und genau den müssen nun die betroffenen Betreiber finden. Sie würden also zum Stromverkäufer werden. Bevor es soweit kommen kann, müssen einige Hürden genommen werden, denn gefordert wird: eine Viertelstundenmessung, die Bilanzierung der Ist-Einspeisung sowie die Fernsteuerbarkeit der Anlage und des Vermarktungsentgelts.
Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen befürchtet das „Aus“ für viele alte PV-Anlagen: „Es kann sein, dass viele Eigentümer einer Ü20-PV-Anlage schlicht und ergreifend die Anlage abmelden und abschalten. Bei geschätzten 1400 Anlagen allein in Bremen und Niedersachsen dürfte das Erreichen der Klimaziele einen Rückschlag erleben.
Lohnt sich die Direktvermarktung?
Die erzielbaren Einspeiseerlöse sind gering. Im Jahr 2020 lag der Monatsmarktwert Solar mehrfach unter 2 Cent pro Kilowattstunde. Speist eine Anlage beispielsweise 2.000 Kilowattstunden pro Jahr ein, wären dies ca. 40 Euro. Von dieser Summe bleibt noch weniger übrig, wenn die Betriebskosten für Sicherheits-Check, Wartung, eventuell nötiger Reparatur und Reinigung abgezogen werden.
„Es erscheint einfacher, anstatt den Strom einzuspeisen, diesen selbst zu verbrauchen. Aber ohne elektrotechnische Arbeiten vom Fachbetrieb geht dies nicht, denn die PV-Anlage muss im Zählerschrank umgeklemmt werden“, so Inse Ewen. Ob diese Entscheidung sinnvoll ist, hängt vom Zusammenspiel von installierter Anlagengröße, dem Stromverbrauch im Haushalt und dem Nutzerverhalten ab.
Terminvereinbarung unter 0421-160777
Fünf Tipps der Verbraucherzentrale Bremen zu Ü20-Photovoltaik-Anlage:
- Warten Sie die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums ab. Angekündigt ist eine Gesetzesänderung im EEG für den Herbst 2020.
- Lohnt es sich, den Stromverbrauch noch einzuspeisen oder ist es sinnvoller, den Strom im eigenen Haushalt zu verbrauchen?
- Fragen Sie Ihren Energieversorger oder Netzbetreiber, unter welchen Voraussetzungen ein Weiterbetreiben der Anlage möglich ist und ob es finanzielle Anreize für die Einspeisung gibt.
- Denken Sie an Ihre Meldepflichten und -fristen beim Marktstammdatenregister.
- Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Läuft eine Frist ab, können Sie notfalls die Anlage zum Stichtag abschalten.
Energieberatung der Verbraucherzentralen beantwortet Fragen
Die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen hilft gerne weiter. Eine Terminvereinbarung unter 0421-160777 ist erforderlich. Die Energieberatung kann dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen kostenfrei angeboten werden.
Weitere Informationen finden Sie vorab auf unserer Internetseite.