Auffällig viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom

Pressemitteilung vom
Seit Januar 2022 sind die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps, wie Verbraucher:innen sich wehren können.
Frau ärgert sich

Verbraucherzentrale fordert schnelles und konsequentes Einschreiten der Bundesnetzagentur

  • Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Jahresbeginn auffallend viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom.
  • Moniert werden vor allem unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und ein ignoriertes Sonderkündigungsrecht.
  • Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ist gefordert, schnell und wirkungsvoll einzugreifen.
     
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Seit Januar 2022 sind die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Bei den Beschwerden geht es in der Regel darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das den Kund:innen bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, unzulässig überhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.

Eingreifen der Bundesnetzagentur

„Die Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche erfordert ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Annabell Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“

Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA über ihren Bundesverband frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das von den Verbraucherverbänden kritisierte Marktgebaren der Anbieter.
Immer wieder fragen Ratsuchende, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handelt oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, sondern müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.

So wehren sich Verbraucher:innen

Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bietet die Verbraucherzentrale Bremen unter https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/probleme-mit-strom-oder-gaspreisen-ploetzliche-kuendigungen-69345

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