Reise-Stornierungen wegen Corona

Pressemitteilung vom
Was Verbraucher jetzt bei Reisestornierungen beachten müssen.
Flugzeug sonne
  • Bundesregierung plant Gutscheinlösung statt Erstattung
  • Bei Pauschalreisen ist eine kostenlose Stornierung möglich
  • Individuell gebuchte Unterkünfte müssen nach deutschem Recht aktuell auch nicht bezahlt werden
  • Die Verbraucherzentrale Bremen bietet telefonische und E-Mail Beratung an
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Aktuell erreichen die Verbraucherzentrale Bremen zahlreiche Anfragen von verunsicherten Verbrauchern, die eine Reise oder eine Unterkunft gebucht haben und sich aufgrund der Corona-Pandemie fragen, ob sie kostenlos stornieren dürfen und wie sie sich verhalten sollen.

Bundesregierung plant eine Gutscheinlösung statt einen Erstattungsanspruch für Pauschalreisende

Die geplante Regelung soll den Reiseveranstaltern ermöglichen, den Verbrauchern bei Reise-Stornierungen wegen der Coronakrise einen Gutschein ausstellen zu können, statt Ihnen den Reisepreis erstatten zu müssen. Gleiches soll auch für die Airlines gelten, die einen Flug stornieren. Die Verbraucherzentrale Bremen fordert eine faire Regelung, die auch eine Absicherung der Verbraucher für den Fall vorsieht, dass der Veranstalter in die Pleite geht. „Denn ansonsten wäre der Gutschein das Papier nicht wert auf den er gedruckt wurde“, sagt Parsya Baschiri, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll die Gutscheinlösung rückwirkend für alle Reisen und Flüge gelten, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden. Viele Verbraucher stehen durch Kurzarbeit jedoch selbst vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. „Für diese Verbraucher fordern wir spezielle Härtefallregelungen, damit sie weiterhin eine Bar-Erstattung ihres Reisepreises verlangen können“, erläutert Baschiri die Bedingungen, unter denen eine vorübergehende Gutscheinlösung aus Sicht der Verbraucherzentrale möglich wäre.

Kostenlose Stornierung bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen möglich

Um eine kostenlose Stornierung erreichen zu können, müssen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Bundesregierung rät von allen unnötigen, touristischen Reisen, auch innerhalb Deutschlands ab. Auch das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung bis mindestens Ende April ausgesprochen. Diese Reisewarnungen sprechen dafür, dass aktuell diese Voraussetzung erfüllt ist. „Auf dieser Grundlage haben Verbraucher aktuell die Möglichkeit, ihre Pauschalreise kostenfrei zu stornieren und den Reisepreis zurück zu verlangen“, sagt Baschiri.

Steht die Reise aber erst in einigen Wochen oder Monaten an, berechtigt dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einer kostenlosen Stornierung. Startet die Reise erst nach April 2020, ist es ratsam, die Vor- und Nachteile einer voreiligen Stornierung abzuwägen. Denn bei einer frühzeitigen Stornierung besteht die Gefahr, Stornokosten zahlen zu müssen. „Aber wer wartet, läuft Gefahr, dass er nur noch einen Gutschein bekommt“, so Baschiri.

Individuell gebuchte Unterkünfte müssen nach deutschem Recht aktuell auch nicht bezahlt werden

Wenn Verbraucher ein Hotelzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland individuell gebucht haben, dann können sie die Buchung stornieren. Können Betroffene die gebuchte Unterkunft aufgrund von Grenzbeschränkungen nicht nutzen, sind sie nach unserer Ansicht auch nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei einem deutschen Anbieter gebucht haben“, betont Baschiri. Eine Buchung direkt beim Eigentümer im Ausland birgt die Gefahr, dass das dortige Recht gilt.

Entsprechendes erstreckt sich auch bei einer Flugbuchung. Wird ein gebuchter Flug einfach gestrichen, haben Betroffene ein Wahlrecht. Sie können sich den Ticketpreis erstatten oder sich von der Airline einen Ersatzflug geben lassen.

Die Verbraucherzentrale bietet telefonische und E-Mail Beratung an

Bei offenen Fragen und Problemen mit Reiseveranstaltern können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Bremen wenden. Die Verbraucherzentrale bietet zu diesem Thema Rechtsberatung per Telefon und E-Mail an. Das Termintelefon der Verbraucherzentrale Bremen ist unter (0421) 160 777 montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen zum Thema Corona und die Folgen für Verbraucher finden Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/corona

Einen Musterbrief zum Thema Reisestornierung finden Verbraucher hier:
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/musterbriefe/reise-mobilitaet

Unsere Tipps:

  • Fällt Ihre Reise in den Zeitraum der Reisewarnung, dann   stornieren Sie und fordern Ihr Geld schriftlich per Einwurf-Einschreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen zurück.
  • Auch bei individuell gebuchten Unterkünften bei deutschen Anbietern müssen Sie sich aktuell nicht auf Stornokosten einlassen.
  •  Im Zweifel lassen Sie sich durch die Verbraucherzentrale beraten.

Über die Verbraucherzentrale Bremen

Die Verbraucherzentrale Bremen mit Sitz in Bremen ist ein überparteilicher und anbieterunabhängiger, gemeinnütziger Verein. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 18 Mitgliedsverbände und 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorständin ist Dr. Annabel Oelmann. Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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