Photovoltaikanlagen 2023: Bedingungen für Privathaushalte erleichtert

Pressemitteilung vom
Den Betreiberinnen und Betreibern von Photovoltaik-Anlagen beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit Jahresbeginn attraktive Rahmenbedingungen: Die Vergütungssätze steigen und bürokratische Hürden sowie Steuern wurden abgeschafft.
Handwerker installiert Photovoltaikanage

Das Wichtigste in Kürze:

  • Neues Gesetz erleichtert Verbraucher:innen Nutzung für Photovoltaikanlagen
  • Eigennutzung von Solarstrom stellt die beste Wirtschaftlichkeit da
  • Ab 2023 Erleichterung bei der Einkommenssteuer zur Erzeugung von Solarstrom
Off

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Ein- bis Zweifamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben. So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.

Verbesserungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 7,1 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung  5,8 Cent pro Kilowattstunde


Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 13,0 Cent pro Kilowattstunde,
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde,
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung  10,9 Cent pro Kilowattstunde

Nicht vergessen!

Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, betont: „Für die meisten Verbraucher:innen ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.

Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden müssen.

Weitere Erleichterungen

Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2023 Erleichterungen. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.

Weitere Fragen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Besuchen Sie auch unseren Vortrag: „Photovoltaik – Ist das etwas für mich?“ am 11. Mai 2023 in Kooperation mit Bremer Modernisieren und der VHS Nord. Anmeldungen und weitere Informationen unter www.vz-hb.de/veranstaltungen oder kommen Sie am 10. Juni zu den Solartagen 2023 in der Handwerkskammer Bremen, die im Rahmen der Solarkampagne "#machWatt- Solarenergie für Klimaschutz" von energiekonsens in Kooperation mit der Handwerkskammer Bremen, der Verbraucherzentrale Bremen sowie mit Unterstützung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau stattfinden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.