Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Termine
- Donnerstag, 9. Dezember 2021
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse KölnBonn beim Oberlandesgericht Hamm ein. - Montag, 10. Januar 2022
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden. - Donnerstag, 10. März 2022
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft. - Mittwoch, 5. März 2025
Verhandlung über Ruhen des Verfahrens
Das Gericht beschließt die Fortsetzung des Verfahrens und kündigt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. - Montag, 26. Mai 2025
Mündliche Verhandlung - Letzte Chance zur Anmeldung
Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Das ist der letzte Tag, an dem Betroffene sich noch im Register für die Klage anmelden können. Es ist jedoch sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. - Mittwoch, 10. September 2025
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Die Parteien können Rechtsmittel einlegen. - offener Zeitpunkt
Prozessende
Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
- Worum geht es in der Musterfeststellungsklage?
Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir wollen feststellen lassen, dass die Sparkasse sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung. Das Verhalten der Sparkasse KölnBonn ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
- Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?
Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
- Wer kann von der Klage profitieren?
Grundsätzlich können alle Kund:innen der Sparkasse KölnBonn von der Klage profitieren, die sich wirksam in das Register für die Klage angemeldet haben und für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher: innen wirkt.
- Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Sparkasse geltend machen?
Wenn Sie sich für die Musterfeststellungsklage wirksam registriert haben, können Sie sich anschließend auf das Urteil berufen und Ihre Rückforderungen geltend machen. Unterdessen können Sie sich aber auch direkt an die Sparkasse wenden. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen interaktiven Musterbrief an.
Aktuelle Meldung zur Klage
Sparkasse KölnBonn: Gericht wartet Entscheidung gegen Berliner Sparkasse ab
Das Oberlandesgericht Hamm hat die für den 26. Februar 2024 geplante mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn abgesagt. Die Prozessparteien haben übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens beantragt, um die Entscheidung in dem sehr ähnlichen Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse abzuwarten.