Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Stand:
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

 

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Termine

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse KölnBonn beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Montag, 10. Januar 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 10. März 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Mittwoch, 5. März 2025
    Verhandlung über Ruhen des Verfahrens
    Das Gericht beschließt die Fortsetzung des Verfahrens und kündigt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
  • Montag, 26. Mai 2025
    Mündliche Verhandlung - Letzte Chance zur Anmeldung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Das ist der letzte Tag, an dem Betroffene sich noch im Register für die Klage anmelden können. Es ist jedoch sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Mittwoch, 10. September 2025
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Die Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Musterfeststellungsklage?

Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir wollen feststellen lassen, dass die Sparkasse sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung. Das Verhalten der Sparkasse KölnBonn ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.

Wer kann von der Klage profitieren?

Grundsätzlich können alle Kund:innen der Sparkasse KölnBonn von der Klage profitieren, die sich wirksam in das Register für die Klage angemeldet haben und für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher: innen wirkt.

Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Sparkasse geltend machen?

Wenn Sie sich für die Musterfeststellungsklage wirksam registriert haben, können Sie sich anschließend auf das Urteil berufen und Ihre Rückforderungen geltend machen. Unterdessen können Sie sich aber auch direkt an die Sparkasse wenden. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen interaktiven Musterbrief an.


Aktuelle Meldung zur Klage

Sparkasse KölnBonn: Gericht wartet Entscheidung gegen Berliner Sparkasse ab

Das Oberlandesgericht Hamm hat die für den 26. Februar 2024 geplante mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn abgesagt. Die Prozessparteien haben übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens beantragt, um die Entscheidung in dem sehr ähnlichen Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse abzuwarten.

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Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
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Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

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