Online-Shopping weltweit: Widerruf mit Tücken

Pressemitteilung vom
Ein Fall aus dem Beratungsalltag der Verbraucherzentrale Bremen: Ein Verbraucher bestellt online ein Paar Sportschuhe. Der Händler sitzt in Deutschland, die Ware wird aber aus China verschickt. Als der Verbraucher die Schuhe zurückschicken möchte, wartet eine ärgerliche Überraschung. Die Quartiersberatung in Huckelriede hilft weiter.
Sportschuhe liegen in einem Karton
Off

Ein Verbraucher bestellt ein Paar Schuhe bei einem Onlinehändler. Im Impressum steht eine deutsche Anschrift. Als die Bestellung ankommt, bemerkt der Verbraucher, dass der Artikel aus China versendet wurde. Da die Schuhe nicht passen, möchte er den Vertrag nach wenigen Tagen widerrufen und die Schuhe zurückschicken. Der Händler teilt mit, dass der Widerruf nicht gültig ist, da die Schuhe aus China versendet worden sind. Doch das bleibt nicht das einzige Problem: Der Verbraucher wickelte den Bezahlvorgang über Klarna ab. Der Online-Zahlungsdienstleister mit Sitz in Stockholm schickt dem Verbraucher Zahlungserinnerungen, obwohl dieser den Kaufvertrag bereits widerrufen hat.

Was ist passiert?

Der Händler hat den Verbraucher falsch informiert. Wer bei einem Händler in Deutschland Ware bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht – unabhängig davon, ob die Ware aus Deutschland oder China verschickt worden ist. Um einen Vertrag zu widerrufen, muss der Händler oder Vertragspartner eine entsprechende Mitteilung erhalten. Dies kann formlos geschehen, also zum Beispiel per E-Mail.

Wie hilft die Verbraucherzentrale?

Der Verbraucher kam mit seinem Problem in die Quartiersberatung in Huckelriede. Marja Sterk, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, hat den Betroffenen über die geltenden Rechte aufgeklärt und dabei geholfen, ein Schreiben an den Händler und eines an Klarna zu formulieren. „Der Sitz des Versenders spielt für das Widerrufsrecht keine Rolle. Entscheidend ist, wo der Händler niedergelassen ist. Da

der in Deutschland sitzt, treten die hier gültigen Gesetze ein – auch das Widerrufrecht“, betont Marja Sterk. Verbraucherinnen und Verbraucher finden die Konditionen für einen Widerruf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Widerrufsbelehrung und können diese auch schriftlich beim Verkäufer anfordern.

In den Beratungen berichten Betroffene immer wieder, dass Klarna trotz des Hinweises auf den Widerruf und die Rücksendung weiter Mahnungen verschickt. „Nutzerinnen und Nutzer von Klarna müssen eine Retoure über das Portal registrieren. Andernfalls erhalten sie weiter automatisierte Mahnungen“, sagt Marja Sterk. „Wenn das nicht klappt, wenden sich Betroffene am besten direkt an die Plattform. Wir helfen dabei.“

Beim Online-Shopping auf Sitz des Händlers achten

Die Rechtsberaterin rät weiter, sich beim Online-Shopping genau über den Sitz des Händlers und die Bedingungen zu informieren. Bei einem Einkauf innerhalb der EU gelten – zum Beispiel aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte – weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen wie in Deutschland. Bei Einkäufen außerhalb der EU kommt es hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auf den konkreten Einzelfall an.

„Wer im Ausland bestellt, sollte sich vorab beim Händler über die Bedingungen informieren. Kalkulieren Sie auch mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware mit ein. Die Zölle und Steuern variieren je nach Warenwert und Produktart“, sagt Marja Sterk. „Bei Problemen hilft die Verbraucherzentrale weiter. Kommen Sie in unsere Beratung.“

Betroffene können sich bei individuellen Fragen an die Beratung der Verbraucherzentrale Bremen wenden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter www.verbraucherzentrale-bremen.de oder (0421) 160 777. Oder besuchen Sie – ohne vorherige Terminvereinbarung – die Quartiersberatung in Huckelriede und Obervieland:

  • Im Quartierszentrum Huckelriede, Niedersachsendamm 20a, bietet die Verbraucherzentrale freitags von 14 bis 17 Uhr, Beratungen an.
  • Im Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland, Alfred-Faust-Straße 4, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher dienstags von 14 bis 17 Uhr rechtlich beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.