Honorarkraft (w/m/d) im Team "Verbraucherkompetenz für Geflüchtete"

Wir suchen Unterstützung im Team "Verbraucherkompetenz für Geflüchtete"!
  • freiberuflich
  • im Großraum München oder Nürnberg
  • Ab 01.09.2025
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Wir bieten Ihnen

  • Arbeitszeiten und Anzahl der Arbeitseinsätze nach Absprache 
  • Fortbildung „Freies Sprechen in einfacher Sprache“ 
  • Fundierte Einarbeitung mit Hospitationen 
  • Honorar auf Anfrage, vergütet werden Vorträge, Fahrtzeiten, Organisation und Dokumentation 
  • Erstattung der Fahrtkosten 
  • Büro in München oder Nürnberg 
  • zunächst befristet bis 31.12.2025, eine Verlängerung wird angestrebt


Ihr Profil

  • Erfahrung in der Erwachsenenbildung
  • Freude an der Arbeit mit Menschen anderer Herkunftsländer 
  • Kenntnisse in der zielgruppenorientierten Wissensvermittlung 
  • Bereitschaft sich in Verbraucherthemen einzuarbeiten 
  • Sicherheit im Präsentieren von Sach-verhalten 
  • Sehr gute Deutschkenntnisse 


Ihre Aufgaben

  • Sie halten Vorträge in einfacher Sprache zu verbraucherrechtlichen Alltagsthemen. Die Vorträge dienen der Erstinformation und werden in Präsenz und Online durchgeführt.
  • Sie übernehmen im Vorfeld die organisatorischen Absprachen mit dem Veranstalter.
  • Sie dokumentieren im Nachgang die Veranstaltung und berichten an die Verbraucherzentrale Bayern.
  • Bei Präsenzvorträgen planen Sie Ihre An- und Abreise, wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.

Wahlstation für Rechtsreferendare (w/m/d)

Theorie in Praxis umsetzen und spannende Einblicke ins Verbraucherrecht gewinnen? Wir freuen uns auf Verstärkung im Referat Recht und Digitales!
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.