Mal mit, mal ohne – einheitliche Kalorienangaben sind bei Bier Mangelware

Pressemitteilung vom
Auf nahezu allen vorverpackten Lebensmitteln müssen die Nährwertangaben, wie Fett, Kohlenhydrate und Zucker, gekennzeichnet werden. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte alkoholische Getränke. Hersteller können diese freiwillig kennzeichnen. Die Verbraucherzentrale Bremen hat bei 98 Bieren geprüft, ob Brauereien die freiwillige Nährwertkennzeichnung umsetzen.
Bierflaschen, deren Verschluss mit einem Bieröffner geöffnet wird, dunkler Hintergrund
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„Durch eine Ausnahmereglung müssen alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, wie gewöhnliches Bier und Biermischgetränke, nicht die übliche Nährwertkennzeichnung tragen“, erklärt Katja Quantius Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale Bremen. Ansonsten verpflichtet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung nahezu alle vorverpackten Lebensmittel zur Angabe von sieben Nährwerten pro 100 Gramm oder 100 Milliliter auf dem Etikett. Dies sind Energiegehalt, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Auch alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke müssen die Nährwertangaben deklarieren.

Der Marktcheck

In einem nicht-repräsentativen Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Bremen 98 verschiedene alkoholische Bierflaschen und Biermischgetränkeflaschen von 32 deutschen Brauereien untersucht, darunter großindustriell produzierte Biere, aber auch Craft Biere aus kleiner Produktion. Dieser Marktcheck bestand aus 73 Bieren und 25 Biermischgetränken.

Die Ergebnisse zeigten, dass 31 der überprüften Bierflaschen keinerlei Nährwertangaben aufwiesen, während 67 Flaschen Nährwertinformationen auf dem Etikett bereitstellten. Von diesen erfüllten jedoch nur 25 Flaschen die EU-weiten Anforderungen für sieben Nährwerte pro 100 Milliliter in tabellarischer Form. Die übrigen 42 Bierflaschen gaben ausschließlich den Energiegehalt in Kilokalorien und Joule pro 100 Milliliter an, was der freiwilligen Selbstverpflichtung der Brauer entspricht.

Die folgende Tabelle gibt den Marktcheck in Zahlen wider:

Biere Anzahl Alle Nährwertangaben Nur Energiegehalt Keine Angaben
Alle überprüften Bier und Biermischgetränke 98 33 (34 %) 34 (35 %) 31 (32 %)
Davon Biere 73 19 (26 %) 28 (38 %) 26 (36 %)
Davon    Biermischgetränke 25 14 (56 %) 6 (24 %) 5 (20 %)

 

Erster Schritt zu Transparenz: Die freiwillige Selbstverpflichtung

Die EU-Kommission sieht „keine objektiven Gründe“ mehr für die Ausnahme der Deklarationspflicht alkoholischer Getränke. Sie hat daher 2017 die europäischen Hersteller alkoholischer Getränke aufgefordert, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erarbeiten. Der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland haben daraufhin eine Initiative für mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Bier gestartet und seit 2019 schrittweise umgesetzt. Sie beinhaltet jedoch lediglich die Angabe des Energiegehaltes – nicht der weiteren Nährwertangaben. „Die freiwillige Kennzeichnung der Bierhersteller ist ein positiver Schritt, jedoch würde eine gesetzlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett für sämtliche alkoholische Getränke in ganz Europa verbraucherfeundlicher sein“, sagt Katja Quantius.

Verbraucherzentrale fordert detaillierte Nährwertkennzeichnung

 „Der Marktcheck zeigt, dass trotz einiger Brauereien, die sich freiwillig zur Nährwertkennzeichnung verpflichten, nicht alle diesem Beispiel folgen“, sagt Katja Quantius. Es bestehen weiterhin erhebliche Lücken in der Nährwertkennzeichnung von alkoholhaltigen Bieren. Die Vielfalt der Biere erfordert detaillierte Angaben, da in einer 330 Milliliter Flasche Bier der Kilokaloriengehalt zwischen 83 und 198 Kilokalorien variieren kann. Bei Biermischgetränken reicht der Kilokaloriengehalt in einer 330 Milliliter Flasche von 76 bis 211 Kilokalorien, je nach Auswahl. Unter den 73 untersuchten Bierflaschen hatten lediglich 19 den Kohlenhydratanteil angegeben, der zwischen 1,65 und 13,86 Gramm pro 330 Milliliter Flasche variierte.

Übersicht über unterschiedlichen Kaloriengehalt pro 330 ml Bier bzw. Biermischgetränk

Die Ausnahmeregelung bezüglich der Deklarationspflicht für alkoholische Getränke ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht nachvollziehbar. Gerade bei Biermischgetränken sind die Zutaten unterschiedlich und daher für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant. Die Nährwertinformationen dienen als wesentliche Orientierungshilfe, um Lebensmittel zu beurteilen und eine Kaufentscheidung zu treffen. Da alkoholhaltige Getränke aufgrund ihres Alkoholgehalts und teils hohen Zuckergehalts viele Kalorien enthalten können, ist diese Information wichtig. „Die Verbraucherzentrale Bremen fordert eine verpflichtende und einheitliche Nährwertkennzeichnung für alle alkoholischen Getränke, um Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend zu informieren“, erklärt Katja Quantius.

Tipp für Verbraucherinnen und Verbraucher

Bier und Biermischgetränke gelten als Genussmittel und sollten nur in Maßen genossen werden. Um den Energiegehalt zu kennen, ist ein Blick auf das Etikett stets ratsam.

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