2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
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Darum geht es
Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG. Lange Zeit galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten. Ende 2021 spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summierte sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.
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Termine
Dienstag, 16. August 2022 Wir klagen Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die GASAG AG ein.
Montag, 26. September 2022 Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
Samstag, 26. November 2022 Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
Donnerstag, 20. März 2025 Letzte Chance zur Anmeldung Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
Freitag, 21. März 2025 Mündliche Verhandlung Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Freitag, 21. März 2025 Kammergericht erlässt Urteil Das Kammergericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Donnerstag, 15. Mai 2024 Revisionsverfahren GASAG lässt Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen.
offener Zeitpunkt BGH erlässt Urteil Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
Häufig gestellte Fragen
Warum hält der vzbv die Preisspaltung der GASAG für unzulässig?
Wir meinen, dass es unzulässig ist, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde. Die GASAG durfte von einem Menschen nicht mehr für das Gas verlangen als von dessen Nachbarn, nur weil dieser einen Tag später in seine Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Auch dafür müssen Verbraucher:innen nicht aufkommen müssen. Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.
Wie geht es weiter?
Dank des Urteils können die Betroffenen auf Erstattungen hoffen. Denn das Urteil schreibt vor, dass der Bestandskundentarif auch für die Neukunden gilt. Allerdings hat die Gegenseite gegen das Urteil Revision bei dem Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Nun kommt es auf die Entscheidung des BGH an.
Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Sofern Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, müsste die GASAG Ihnen dann für den Zeitraum, in dem Sie von der Tarifspaltung betroffen waren, eine neue Rechnung nach dem Bestandskundentarif stellen. Was Sie demnach zu viel gezahlt haben, müsste die GASAG Ihnen erstatten.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung
Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.