Roher Teig ist nichts für Naschkatzen

Pressemitteilung vom
Endlich kommt die Weihnachtszeit, draußen ist es kalt, drinnen ist es warm und duftet nach frisch gebackenen Keksen. Doch wie war das nochmal mit dem Naschen von Keksteig und wie ist der richtige Umgang mit Eiern? Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
Keksteig und Mehr Verbraucherzentrale Bremen
Teige mit rohem Mehl oder Eiern sollten nicht verzehrt werden
  • Roher Teig sollte nicht gegessen werden, selbst wenn er keine Eier enthält, denn auch Mehl kann Krankheitskeime enthalten 
  • Das trockene Mehl zu erhitzen reicht nicht aus, um diese abzutöten
  • Ein achtsamer Umgang mit Eiern ist trotz Salmonellen-Impfpflicht für Legehennen notwendig
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Wer hat die mahnenden Blicke der Eltern nicht im Gedächtnis – „Iss keinen rohen Keksteig, davon wirst du krank!“ Was lange Zeit hauptsächlich auf die Eier geschoben wurde, gilt jedoch auch für das Mehl. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollte rohes Mehl nicht verzehrt werden, da es Krankheitserreger enthalten kann. 

Kein rohes Mehl essen

Es handelt sich dabei um einen Keim der Escherichia coli Familie, das EHEC. Eine Erkrankung mit diesem Keim führt oft zu unangenehmen Magen-Darm-Erkrankungen mit Durchfällen bis hin zu schweren Verläufen bei empfindlichen Personengruppen wie Kindern, Senioren und Immunschwachen. Dazu gehören die Symptome Nierenversagen, Blutgerinnungsstörungen und eine Zerstörung der roten Blutkörperchen. „Das möchte gerade in der Weihnachtszeit wohl keiner, besonders kleine Kinder sollten davor bewahrt werden. Also beim Backen bitte weiterhin den mahnenden Blick“, empfiehlt Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung von der Verbraucherzentrale Bremen.

Tipps für den Umgang mit Mehl

Auf vielen Mehlverpackungen gibt es den Hinweis, dass Mehl nur durcherhitzt verzehrt werden sollte. Bei gebackenen Kuchen, Keksen, Pfannkuchen oder auch in Saucen besteht also kein Problem. In Verbindung mit Feuchtigkeit und Hitze werden die Keime abgetötet. Eine trockene Erhitzung reicht jedoch nicht aus, um sie zu beseitigen. Deshalb sollte auf nachträgliches Bestäuben von Broten verzichtet werden. 
Grundsätzlich sollten vor und nach dem Backen gründlich die Hände gewaschen werden. Bestäubte Flächen und Küchengeräte immer sorgfältig reinigen, damit sich das Mehl nicht an andere Lebensmittel setzt, die roh verzehrt werden. Fertige Teige sollten abgedeckt im Kühlschrank lagern und dabei etwas Abstand zu anderen Lebensmitteln haben.

Umgang mit Eiern

Seit der Impfpflicht für Legehennen gegen Salmonellen ist die Anzahl der belasteten Ei-Proben zurückgegangen. Das Niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LAVES) untersucht regelmäßig Eier auf Salmonellen. Dabei ist es selten, dass auf Schalen oder im Eigelb Erreger gefunden werden. „Die Impfpflicht gilt allerdings nur für größere Legehennenbetriebe, kleinere Höfe, die nur wenige Tiere haben, müssen nicht grundsätzlich impfen. Hier sollte auf einen hygienischen Umgang besonders geachtet werden“, so Pannenbecker. 

Handhygiene beachten

Auch wenn es eher selten ist, dass Eier belastet sind: Wenn Salmonellen vorhanden sind, kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn die Eier roh gegessen werden oder unhygienisch damit umgegangen wird. Nach dem Aufschlagen der Eier sollten deshalb die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. „Verwenden Sie für die Zubereitung von Speisen, die nicht erhitzt werden, unbedingt frische Eier. Versuchen Sie zu vermeiden, dass Schalen in die Masse fallen oder dass das Innere beim Aufschlagen viel Kontakt mit der äußeren Eierschale hat“, rät Pannenbecker. Die Eier vorher zu waschen bringt nichts. Damit werden die Keime eher verteilt und womöglich durch kleine Wasserspritzer in der Küche ausgebreitet. Zudem zerstört das Waschen eine dünne Schutzschicht, die natürlicherweise auf dem Ei ist. Dadurch können anschließend Keime leichter in das Ei dringen. 


Bei Beachtung dieser Tipps steht der Freude an der Weihnachtsbäckerei nichts entgegen – in diesem Sinne eine schöne Adventszeit.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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