- Warnung vor unseriösen Verkäufen übers Telefon: Nach Online-Formular und Telefonat folgten teure Nachnahme-Pakete ohne klare Anbieterinformationen – Verbraucherzentrale rät dringend von einer Paketannahme und Bezahlung ab.
- Verbraucherzentrale empfiehlt schriftlichen Widerruf: Ist dieser durch eine fehlende Widerrufsbelehrung erschwert, sollte der Paketaufkleber dokumentiert werden.
Telefonverkauf mit hohen Kosten – Warnung vor Nachnahme-Paketen
Betroffene Verbraucher:innen berichten, dass sie nach dem Ausfüllen eines Online-Formulars mit ihrer Telefonnummer kurze Zeit später telefonisch kontaktiert wurden. „Wir raten, Verkaufsgespräche am Telefon sofort zu beenden. Ein kurzes ‚Nein, danke!‘ ist der sicherste Schutz“, erklärt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Im Gespräch wurden Nahrungsergänzungsmittel teilweise als wirksame Medikamente angepriesen und zu Preisen im dreistelligen Bereich angeboten. Die Gespräche endeten häufig abrupt, Rückrufe waren nicht möglich oder führten nur zu Bandansagen. Die Kontaktierten erhielten weder eine vollständige Anschrift oder andere Kontaktdaten des Anbieters noch Informationen zum Widerrufsrecht oder eine schriftliche Bestellbestätigung. „Ein seriöser Anbieter hat nichts zu verbergen – weder Kontaktinformationen noch Infos über den Widerruf“, stellt Baschiri fest. Erst im Nachhinein wurden viele Betroffene misstrauisch und begannen, über ähnliche Fälle zu recherchieren.
Einige Tage später erhielten sie ein Paket per Nachnahme. Für die Übergabe sollten sie den vollen Betrag direkt an den Zusteller zahlen. Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab solche Pakete in Empfang zu nehmen oder die geforderte Summe zu bezahlen. „Mit der Annahme und sofortigen Zahlung des Pakets wird riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben – das gilt es zu vermeiden“, so Baschiri.
Erschwertes Widerrufsrecht
Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Information über das Widerrufsrecht hätten die Betroffenen die Möglichkeit gehabt, dem Kauf schon vor der Lieferung zu widersprechen. „Wenn unseriöse Händler ihre Informationspflichten nicht erfüllen, ist das selten ein Versehen, sondern oft bewusstes Kalkül“, erläutert Baschiri. Ob sich in den Paketen eine Widerrufsbelehrung oder Kontaktdaten befinden, ist derzeit nicht bekannt.
Es wird daher empfohlen, den Paketaufkleber – falls vorhanden – zu fotografieren, um gegebenenfalls einen schriftlichen Widerruf zu erklären. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Forderung zurückweisen und dringend von ihrem Widerrufsrecht schriftlichen Gebrauch machen“, empfiehlt Baschiri. Dafür bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Musterschreiben, um sich gegen unberechtigte Forderungen und Rechnungen zu wehren. Bei fehlenden Anbieterinformationen kann auf die Angaben auf dem Paketaufkleber zurückgegriffen werden.
Bei Unsicherheit können sich Interessierte bei der Verbraucherzentrale Bremen persönlich beraten lassen.
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