Bunte Drops und lustige Bärchen mit Vitaminen:nützlich oder überflüssig?

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel, einige sogar Beides. Die Produkte vermitteln den Eindruck, dass sie die Abwehrkräfte stärken oder die Konzentrationsfähigkeit erhöhen. Was ist dran an den Versprechungen?

Nahrungsergänzungen für Kinder im Fokus

Marktcheck der Verbraucherzentralen auf klartext-nahrungsergaenzung.de

Die Verbraucherzentralen haben 26 Nahrungsergänzungen auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Das Ergebnis: Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, was zu unerwünschten Wirkungen führen kann. Außerdem sind sie schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.

Off

Kinder haben, was Essen und Trinken angeht, oft ihren eigenen Kopf. Aussagen wie ‚Gemüse – nein, das mag ich nicht‘, sind keine Seltenheit. „Getrieben durch die Werbung der Hersteller sind Eltern schnell in Sorge, dass der Nachwuchs zu wenig Nährstoffe aufnimmt, kränkelt oder in der Schule nicht mitkommt“, so Gertraud Huisinga, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. „Deshalb greifen viele Eltern zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder, trotz der Nachteile, die der Marktcheck belegte.“

Ergebnisse des Marktchecks
Bei 85 Prozent der Produkte lag mindestens eines der Vitamine oder Mineralstoffe über dem Referenzwert der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für 4- bis 7-Jährige. Mehr als die Hälfte der Produkte überschritt sogar die vom Bundesinstitut für Risikobewertung vorgeschlagenen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, oder sie lagen an der Grenze.

Das ist besonders kritisch, denn diese Höchstmengen sind für Personen ab 15 Jahren vorgesehen. So können sich die fettlöslichen Vitamine A oder D im Körper anreichern und sich in Form von Kopfschmerzen, Übelkeit oder Müdigkeit negativ auf die Gesundheit auswirken. Der Gesetzgeber sollte verbindliche Höchstmengen für Nährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und dabei die spezifischen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen. „Vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips sind aus Sicht der Verbraucherzentralen bis zu einer solchen verbindlichen Regelung Nahrungsergänzungsmittel für Kinder keine ausreichend sichere Produktgruppe“ sagt Huisinga.

Vor allem Produkte in Form von Bonbons oder Bärchen bergen die Gefahr, mit Süßigkeiten verwechselt und in größeren Mengen verzehrt zu werden. Außerdem schlagen die Nahrungsergänzungsmittel des Marktchecks mit bis zu 500 Euro pro Kind im Jahr zu Buche – ohne erwiesenen Nutzen.

Die gesundheitsbezogenen Angaben auf den Verpackungen waren zwar überwiegend zulässig; dennoch vermitteln sie oft ein falsches Bild. Denn eine übermäßige Zufuhr von Nährstoffen führt nicht zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit oder Gehirnfunktion. Immerhin 39 Aussagen wurden durch Weglassen oder Hinzufügen von Worten verändert. „Diese sollten von der Lebensmittelüberwachung oder gerichtlich geprüft werden“ so Huisinga.

„Eltern müssen besser über Risiken aufgeklärt werden, die durch die Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln auftreten können. Kinder benötigen in der Regel keine Nahrungsergänzungen. Eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und Bewegung an der frischen Luft sind und bleiben die Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Kinder“, empfiehlt Huisinga.

Der ausführliche Ergebnisbericht ist nachzulesen im Internet unter klartext-nahrungsergaenzung.de
 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.