Tierwohl-Label – Label drauf und Tierwohl drin?

Pressemitteilung vom
Forderungen der Verbraucherzentrale Bremen an den Handel und die Politik für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung
Kühe im Stall Tierwohllabel Verbraucherzentrale Bremen

•    Fleischwerbung mit Begriffen wie "artgerecht" vermittelt oft ein falsches Bild – nachvollziehbare Kriterien fehlen
•    Haltungskennzeichnungen des Handels sind weitgehend unbekannt
•    Es braucht dringend mehr Transparenz und klare Regeln für die Werbung, wenn es um artgerechte Tierhaltung geht

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Bei der Werbung für Fleischprodukte können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf Angaben zu Haltungsbedingungen nicht verlassen. Forderungen der Verbraucherzentrale Bremen: Keine Deklaration von Fleischprodukten mit irreführenden und nichtssagenden Begriffen durch den Handel. Einführung einer verpflichtenden mehrstufigen staatlichen Tierwohlkennzeichnung durch den Gesetzgeber für eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf.

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist das Wohl der Nutztiere beim Fleischkauf wichtig. Sie sind bereit mehr für Fleisch zu zahlen, wenn sie sicher sind, dass die Tiere besser gelebt haben. „Wir fordern den Handel auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen wie Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ zu bewerben“, sagt Gertraud Huisinga, Lebensmittel- und Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

„Artgerecht“ und „Tierwohl“ keine verbindliche Bedeutung
In der Werbung tauchen häufig Begriffe wie "artgerecht" und "Tierwohl" auf. Was vielen nicht klar ist: Klare gesetzliche Vorgaben gibt es für solche Begriffe nicht. „Es gehört zur Werbestrategie des Handels, hier keine klaren Kriterien zu nennen“, erklärt Huisinga.
Die „Initiative Tierwohl“ wurde von Land- und Fleischwirtschaft und einigen Handelsunternehmen ins Leben gerufen. Auf dieser Initiative basierend gibt es in verschiedenen Einzelhandelsketten den „Haltungskompass“. Doch die Bezeichnungen variieren je nach Supermarktkette. „Verlässlich ist das Labeling aktuell nur für Geflügel“, warnt Huisinga.

Rechtliche Regelung
Rechtlich geregelt sind nur wenige Aussagen: „Bio“ und „Öko“ kennt wohl jeder. Aber auch „Freilandhaltung“ und „bäuerliche Freilandhaltung“ sind durch eine EU-Vermarktungsnorm geschützt. Hinzu kommt das blauweiße Tierschutzlabel „Für mehr Tierschutz“ vom Deutschen Tierschutzbund.

„Was fehlt, ist eine obligatorische gesetzlich verankerte Kennzeichnung, die dann auch auf den verarbeiteten Produkten angewendet wird“ so Huisinga. Denn bei Salami, Schinken, oder auch der Pizza sei nicht zu erkennen, aus welchem Fleisch die Produkte hergestellt wurden. Nur bei Bio-Produkten ist dies sichergestellt.
„Der Gesetzgeber sollte nicht auf freiwillige Siegel des Handels bauen, sondern ein verständliches staatliches Tierwohl-Label sowie eine Europäische Haltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte durchsetzen“, sagt Huisinga.

 

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