„Food-Hacks“ zu Halloween – nicht immer unbedenklich

Pressemitteilung vom
Zu Halloween begeistern neben geschnitzte schaurigen Gesichtern in Kürbissen auch selbstgemachte gruselige Lebensmittel-Ideen, wie eine Hackfleisch-Hand in Gummihandschuhen geformt oder schwarze Getränke durch Aktivkohle. Warum das nicht immer gute Ideen sind, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.
„Food-Hacks“ zu Halloween – nicht immer unbedenklich
  • Gruselige Food-Hacks sehen gut aus, sind aber nicht immer unbedenklich
  • Schadstoffe aus den verwendeten Materialien können in die Lebensmittel übergehen
  • Für den Lebensmittelkontakt geeignete Materialien sind entsprechend gekennzeichnet und erfüllen strenge Anforderungen
On

Zu Halloween begeistern neben geschnitzte schaurigen Gesichtern in Kürbissen auch selbstgemachte gruselige Lebensmittel-Ideen, wie eine Hackfleisch-Hand in Gummihandschuhen geformt oder schwarze Getränke durch Aktivkohle. Warum das nicht immer gute Ideen sind, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.

Trends für Grusel-Speisen zu Halloween

Im Internet kursieren kreative und lustige Rezepte, die zum Nachmachen verleiten. Diese „Food-Hacks“ begeistern häufig durch ein ansprechendes Aussehen und eine einfache Anleitung, sind aber oftmals kritisch anzusehen. Beliebt ist es, Luftballons in heiße Schokolade zu tauchen und kleine Schoko-Dessertschalen herzustellen. Auch flüssige Schokolade auf Luftpolsterfolie trocknen zu lassen, ist eine außergewöhnliche Idee. Eine “abgetrennte“ Hand, aus einem mit Hackfleisch gefüllten Gummihandschuh oder rote Flüssigkeiten in Spritzen sorgen für gruselige Stimmung. Aktivkohle soll schwarze Farbe in „Horror“-Getränke bringen. 

Einfach nachmachen? Besser nicht!

„So manche Food-Hacks sind nicht zum Nachmachen geeignet. Luftballons können potentiell krebserregende Nitrosamine enthalten. Bei dem Kontakt der Luftballons mit Schokolade können die Nitrosamine in die Schokolade übergehen“, erklärt Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Auch weitere Plastikgegenstände wie Luftpolsterfolie oder Spritzen sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Es ist häufig unklar, welche Stoffe von ihnen auf Lebensmittel übergehen können. „Erwärmen Sie Schokolade in keinem Fall in der Verpackung, wenn dies nicht explizit auf der Schokoladenverpackung gekennzeichnet ist“, rät Sonja Pannenbecker.
Vinyl-Einweghandschuhe enthalten bis zu 50 Prozent Weichmacher. Diese Weichmacher können auf die Lebensmittel übergehen. Dies ist problematisch, da Weichmacher nach Aufnahme durch Lebensmittel Leber und Nieren angreifen und eine hormonähnliche Wirkung auslösen können. Bei Handschuhen aus Naturlatex besteht das Risiko, dass sich Latexproteine bei Kontakt mit warmen, fettigen oder salzigen Lebensmitteln herauslösen. Dies ist für Latexallergiker:innen problematisch, da es zu sofortigen Symptomen oder Spätreaktionen kommen kann. 

Grusel-Getränke

Schwarz-färbende Aktivkohle dient in Form von Kohletabletten eigentlich der Behandlung von Durchfallerkrankungen. Sie bindet Schadstoffe, Viren, Bakterien und deren Stoffwechselprodukte, sodass der Körper diese ausscheidet. Allerdings kann die Aktivkohle auch Mineralstoffe und Vitamine binden, die dem Körper dann fehlen. Zudem kann sie die Wirkung von Medikamenten beeinträchtigen und in hoher Dosis Verstopfung verursachen. Für die Beimischung in Lebensmittel ist deshalb Vorsicht angesagt. 
Auch Glitzer ist nicht immer unbedenklich. Den häufig enthaltenen Inhaltsstoff Titandioxid hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit als unsicher eingestuft. Zu dem aktuell beliebten Trend der glitzernden Backartikel hat die Verbraucherzentrale Bremen einen Marktcheck durchgeführt. 

Sichere Materialien für Lebensmittel

Um sicherzugehen, dass keine bedenklichen Stoffe in die Lebensmittel übergehen, sollten Verbraucher:innen nur für Lebensmittel geeignete Materialien verwenden. „Diese sind leicht an dem Hinweis „für Lebensmittelkontakt geeignet“ oder an dem Glas-Gabel-Symbol zu erkennen“, erklärt Sonja Pannenbecker. Für Lebensmittelkontaktmaterialien gibt es strenge Anforderungen, damit Bestandteile des Materials nicht in die Lebensmittel übergehen. Wichtig ist, die Materialien nur für den angegebenen Verwendungszweck zu nutzen. So ist zum Beispiel auf manchen Materialien ein Temperaturbereich für die Verwendung angegeben. 

FAZIT

Die bessere Wahl zum Färben von Getränken sind natürliche Lebensmittel, wie Säfte der schwarzen Johannisbeere oder der Brombeere. Für rote Getränke eignen sich Cranberry-, Kirsch- oder Blutorangensäfte. Alternativ kann Lebensmittelfarbe verwendet werden, da diese Farbstoffe für den Verzehr zugelassen sind. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Wie ernähre ich mich bei Arthrose?
Wer die Diagnose „Arthrose“ erhält, der weiß, dass diese nicht über Nacht wieder verschwindet, sondern langer Begleiter…
Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.