Der Sommer ruft – Marktcheck Biermischgetränke

Pressemitteilung vom
Was ist drin, was muss draufstehen?
Biermischgetränke
Biermischgetränke sind beliebt
  • Biermischgetränke haben nicht immer einen niedrigen Alkoholgehalt, das Mischverhältnis kann unterschiedlich sein
  • Sie enthalten durch die Limonade häufig viel Zucker
  • Alkoholhaltige Getränke sind keine Durstlöscher, auch Mischgetränke sind Genussmittel

 

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Endlich Sommer – das ein oder andere Biermischgetränk wird abends gemütlich auf der Terrasse, im Garten oder am Deich genossen. Doch was steckt eigentlich drin, was muss außen draufstehen und wie gut eignet sich die Mischung für „Radler“ tatsächlich?

Auf Biermischgetränken muss eine Zutatenliste stehen, die Kennzeichnung der Nährwerte ist jedoch freiwillig. „Die meisten Hersteller gehen dieser freiwilligen Kennzeichnung jedoch nach. Das befürworten wir sehr, denn nur so ist einsehbar, wie viel Energie und Zucker ein Radler eigentlich liefert. Das kann eine ganze Menge sein“, erklärt Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung von der Verbraucherzentrale Bremen.

Der Marktcheck

Für den Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Bremen nur Getränke berücksichtigt, die mit Saft oder Limonade gemischt werden und bei denen mindestens der Kaloriengehalt online gekennzeichnet war. Produkte mit Anteilen von Cola oder Energydrinks, sowie alkoholfreie Varianten und Mischungen mit einem Alkoholgehalt über 4,9 Vol.-% wurden nicht berücksichtigt. So entstand ein Marktcheck aus 39 Biermischgetränken in 0,5 und 0,33 Liter Verpackungen, die online verfügbar sind.
Zunächst wurden die Zutatenlisten und Nährwertangaben der Getränke online angesehen. Das Augenmerk lag dabei besonders auf dem Energie- und Zuckergehalt der Getränke pro 100 ml. Der durchschnittliche Energiegehalt lag bei knapp 37 kcal pro 100 ml. Normales Bier enthält um die 40 kcal pro 100 ml. Durch die Mischung des Bieres mit der häufig zuckerreichen Limonade ist der Energiegehalt je nach Limo ähnlich dem von normalem Bier.
Doch es gibt beim Zuckergehalt große Unterschiede – einige Produkte werden mit künstlichen Süßungsmitteln gesüßt und enthalten wenig oder keinen Zucker. Andere Produkte erreichen Werte bis zu 7,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Eine 0,33 Liter Flasche enthält so schon die Hälfte des empfohlenen Wertes der Weltgesundheitsorganisation für die maximale tägliche Aufnahmemenge für Zucker.

Radler – nicht so harmlos, wie sein Ruf

Bei den Mischgetränken ist genaues Hinsehen angesagt, denn es gibt unterschiedliche Mischverhältnisse von Bier und Limonade. Bei der Recherche fand die Verbraucherzentrale Bremen Produkte, die einen Bieranteil von 70% oder höher enthalten. Die Aufmachung dieser Produkte ist jedoch ähnlich zu den alkoholärmeren Varianten, die halb und halb gemischt werden – bunt, fruchtig und scheinbar harmlos.
Aber auch ein durchschnittliches Radler von 0,5 Litern liefert bei 2,5 Vol.-% schon 10g Alkohol und damit die Menge der maximal tolerierbaren Alkoholzufuhr pro Tag für gesunde Frauen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. „Daher ist auch mit Radler die Promillegrenze für Rad- und Autofahrende unbedingt zu beachten“, so Sonja Pannenbecker weiter.
Farbstoffe werden ebenfalls manchen Getränken zugesetzt. Doch hier ist genaues Hinsehen angebracht. Denn sogenannte Azofarbstoffe müssen bei Verwendung den Hinweis „können die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ tragen. „Der Onlinehändler gab diesen Hinweis allerdings nicht an, das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung“, erklärt Pannenbecker.

FAZIT

Als Erfrischung nach einem anstrengenden Tag eignet sich eher alkoholfreies Radler, denn der Alkohol kann besonders nach Flüssigkeitsverlust und an warmen Tagen schneller seine Wirkung entfalten, als erwartet. Die meisten dieser Getränke sind nichts für die schlanke Linie, denn sie enthalten eine Menge Zucker und ebenso wie Bier viel Energie. Beim Genuss alkoholischer Getränke sollte immer bedacht werden, dass es Genussmittel sind. Ein verantwortungsvoller Umgang gehört dazu – wer trinkt, fährt nicht!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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