Debeka Bausparkasse AG erhebt Servicepauschale für
laufende Bausparverträge
Die Debeka Bausparkassen AG hat zum 1. Januar 2017 eine Servicepauschaule eingeführt. Betroffen sind nicht nur neue Verträge, sondern auch laufende Verträge der Tarife BS1 und BS3, die nicht Bestandteil einer Vor- oder Zwischenfinanzierung sind.
Kunden mit einem Tarif BS1 sollen nun 24 Euro, Kunden mit einem Tarif BS3 zwölf Euro pro Jahr und Vertrag zahlen. Die Pauschale ist nach Angaben der Debeka in der Sparphase bis zur vollständigen Auszahlung des Bausparguthabens fällig und wird dem Bausparer zum Jahresbeginn berechnet. Bei einem Vertragsbeginn während des Jahres oder einer Auszahlung des Guthabens muss der Bausparer die Pauschale anteilig zahlen.
Hartmut Schwarz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt: "Betroffene Bausparerinnen und Bausparer können sofort nach Erhalt der Information schriftlich widersprechen, dann entfällt diese Servicepauschale."
Hintergrund:
Die Debeka informiert über die Einführung der Servicepauschale durch den Versand der Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) und räumt die Möglichkeit ein, dieser Änderung innerhalb der im Schreiben genannten Frist schriftlich zu widersprechen. Andernfalls gelte die Zustimmung der Bausparer zur Änderung als erteilt. Eine Vorlage dazu in Form eines Musterbriefes finden Sie hier: Musterbrief
Ratsuchenden stellt die Verbraucherzentrale Bremen umfassende Informationen und weitere Musterbriefe zur Verfügung, insbesondere zur Kündigungs-welle der Bausparkassen: Bausparkassen Kündigungswelle