Frühjahr: Zeit für (Heizungs-)Modernisierung

Pressemitteilung vom
- Energetische Sanierungstipps vom Dach bis zum Keller <br/>
- Heizungsneuanlagen werden oft überdimensioniert angeboten

- Energetische Sanierungstipps vom Dach bis zum Keller <br/>
- Heizungsneuanlagen werden oft überdimensioniert angeboten

Off

Gut beraten planen, welche Sanierungsschritte erforderlich sind.

Um anstehende Sanierungen oder die Erneuerung der Heizung energetisch effizient zu planen, empfiehlt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen und Energie-Expertin, vorab eine unabhängige Beratung. "Beim Gebäude-Check werden bei einem Rundgang durchs Haus vom Keller bis zum Dach vom unabhängigen Energieberater Sanierungsempfehlungen gegeben", erläutert die Energie-Expertin. "Macht eine Kellerdeckendämmung oder die Dämmung der Fassade Sinn? Sollte die Heizung erneuert werden? Ist die Regelung der Heizung richtig eingestellt oder läuft die Umwälzpumpe auf zu hoher Leistung? Ist die Warmwassertemperatur zu hoch oder verursacht die Zirkulationspumpe eventuell zu hohe Energieverluste? "Verbraucher können Fragen zur Sanierung und zu Energieeinsparmaßnahmen mit den Energieberatern der Verbraucherzentrale vor Ort klären", beschreibt Oelmann die Leistung des Gebäude-Checks.

Wissen, wie es um die Heizungsanlage bestellt ist.

Durch die Gasumstellung in Bremen ist es wichtig, dass bei einer bevorstehenden Neuanschaffung einer Heizung darauf geachtet wird, dass die nächste Gasheizung sich selbstregelnd auf das jeweils verwendete Gas umstellt, rät Annabel Oelmann. Fehlende Erfahrung bei der Modernisierung der Heizungsanlage verursachen über die Laufzeit der Heizung häufig höhere Energiekosten als erforderlich. Raymond Krieger, Energieberater der Verbraucherzentrale, kennt das Problem aus dem Beratungsalltag. "Schon bei der Dimensionierung der Neuanlage schießen einige Installateure über das Ziel hinaus", so die Erfahrung des Energieberaters. "Der Jahresnutzungsgrad der Heizungsanlage ist insbesondere abhängig von der zur Verfügung gestellten Leistung des Kessels. Ist dieser zu groß bemessen, so erhöhen sich die Anlagenverluste und häufige Brennerstarts führen zudem zu unnötiger Mehrbelastung des Systems", erläutert der Energieberater.

Es ist laut Oelmann deshalb empfehlenswert, gut beraten in die Sanierung zu starten, entweder mit einer Energieberatung in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder mit einem Gebäude-Check.

Beratungsstellen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen
Bremen, Terminvereinbarung unter (0421) 160 77-7
Verbraucherzentrale Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen,
Beratungszeiten: Mo.-Fr. 9 -13, Di. 14-18 u. Do. 15-20 Uhr
Bremerhaven, Terminvereinbarung unter (0471) 26194
Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstr. 16, 27568 Bremerhaven
(In der Arbeitnehmerkammer, 3. Etage),
Beratungszeiten: jeden Montag von 9-12 Uhr und von 14-18 Uhr
Bremen-Nord, Terminvereinbarung unter (0421) 160 77-7
Stadtbibliothek Vegesack, Aumunder Heerweg 87, 28757 Bremen (Vegesack), Beratungszeiten: jeden Donnerstag von 12-15 Uhr
Bremen-Mahndorf, Terminvereinbarung unter (0421) 160777
Bürgerhaus Mahndorf, Mahndorfer Bahnhof 10, 28307 Mahndorf
Beratungszeiten: jeden dritten Mittwoch im Monat von 14:30 – 18 Uhr
Bremen-Obervieland, Terminvereinbarung unter (0421) 160777
Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland e.V.
Alfred-Faust-Str. 4, 28279 Bremen – Obervieland
Beratungszeiten: jeden zweiten Mittwoch im Monat von 14 – 18 Uhr

Die Eigenbeteiligung für die Energieberatung beträgt 5 Euro.
Energie-Checks Energieverbraucher, die einen Vor-Ort-Termin bevorzugen, können einen Energie-Check buchen. Hierfür kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung zum Verbraucher nach Hause. Beim Basis-Check oder Wohnungs-Check werden der Strom- und Wärmeverbrauch überprüft und Möglichkeiten aufgezeigt, Energie zu sparen (Eigenbeteiligung 10 Euro). Der Gebäude-Check richtet sich an Hausbesitzer. Er bietet die Möglichkeit, den Basis-Check mit Fragen zur Auswahl der richtigen Heizungsanlage, zur Dämmung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien und Fördermöglichkeiten zu kombinieren (Eigenbeteiligung 20 Euro). Beim Heiz-Check wird die Effizienz der Heizung überprüft. Dieser kann nur während der Heizperiode durchgeführt werden (Eigenbeteiligung 40 Euro). Mit dem Solarwärme-Check werden Solarthermieanlagen auf ihre Effizienz hin überprüft. Es werden Systemtemperaturen bei einer mehrtägigen Messung überprüft (Sonnentag erforderlich)(Eigenbeteiligung 40 Euro).

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis (z. B. BAföG-, Wohngeld-, AsylbLG-, Hartz IV-Bezug) sind die Energieberatungen/Energie-Checks kostenfrei. Die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.vz-hb.de/energieberatung oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.