Zahl der Stromsperren nimmt nach Ausnahmejahren wieder ab

Pressemitteilung vom
Nach dem starken Anstieg der Sperrzahlen im Jahr 2021 sind im Jahr 2022 wieder weniger Energiesperren im Land Bremen durchgeführt worden. Damit setzte der Runde Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ seine erfolgreiche Arbeit mit der Kampagne „Zappenduster!" fort.
Grafik zu Anzahl von Strom- und Wassersperren im Land Bremen in 2022

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zahl der Energiesperren ist nach den außergewöhnlichen Pandemiejahren wieder rückläufig
  • Nachfrage nach Energiebudgetberatung weiter hoch
  • Kostenlose und niedrigschwellige Beratungsangebote unterstützen Haushalte dabei, eine drohende Stromsperre abzuwenden
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Im Land Bremen sind 2022 insgesamt 2.860 Strom-, Gas- und Wassersperren durchgeführt worden. Die Zahl fiel damit von 4.718 Sperren im Jahr 2021 um 1.858 Sperren (- 39 Prozent). Aufgeteilt auf die beiden Städte ergibt sich folgendes Bild: In Bremerhaven sind 653 Mal Anschlüsse gesperrt worden, in der Stadt Bremen 2.207 Mal.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben 2020 zu einem starken Rückgang und 2021 zu einem starken Anstieg der Sperrzahlen geführt. Klammert man diese beiden Jahre mit ihren individuellen Herausforderungen aus scheint die rückläufige Entwicklung aus den Jahren 2015 bis 2019 wiedereinzusetzen. „Wir haben die Hoffnung, dass aus dem Rückgang ein langfristiger Trend wird“, sagt Frank Steinhardt, Bereichsleiter bei swb Vertrieb.

Gleich mehrere Faktoren führten dazu, dass 2022 wieder weniger Sperren ausgeführt werden konnten. Viele Haushalte haben sich an die Appelle der Bundesregierung und der Energieversorger zum Energiesparen gehalten, da aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Energiepreise angestiegen sind, bei swb vergleichsweise eher moderat.

Zudem hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen erlassen, um Haushalte finanziell zu entlasten. Dazu gehören u.a. die Streichung der EEG-Umlage beim Strom, die Streichung der geplanten Beschaffungsumlage beim Erdgas sowie die einmalige Zahlung eines Energiebonus. Arbeitgeber:innen, Rentenversicherung und Land haben diesen an Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und 2023 auch an Studierende ausbezahlt. Darüber hinaus erfolgte im Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas und Wärme, ausbezahlt im Auftrag des Bundes durch swb.

Haushalte erhalten Abwendungsvereinbarung

Auch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sperrwesen haben den Rückgang begünstigt. Die Grundversorgungsverordnung (GVV) gibt Energielieferanten genau vor, was sie beachten müssen, bis sie sperren dürfen. Die jüngste Novellierung der GVV wurde begleitend zur Gesetzgebung der Energiepreisbremsen in Kraft gesetzt und erleichtert Haushalten das Begleichen von Energieschulden weiter.

Heute gilt, dass die Versorgung eines Haushalts erst gesperrt werden darf, wenn er mit mindestens zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro im Rückstand ist. Er erhält eine Mahnung, dann eine Sperrandrohung und im dritten Schritt die Ankündigung einer Sperre, den sogenannten „gelben Schein“, mit einer letzten Zahlungsfrist zur Abwendung. Den gelben Schein begleiten eine Abwendungsvereinbarung (Ratenplan mit bis zu 24 Raten), ein Barzahlen-Formular und ein „Zappenduster!“-Flyer. Nimmt der Haushalt die Abwendungsvereinbarung an und hält die vereinbarten Zahlungsziele ein, kann er die Sperre verhindern. Die Ratenzahlung kann in bestimmten besonderen Situationen nochmals verschoben werden.

Ein Haushalt mit finanziellen Engpässen kann sich jederzeit an eine der am Runden Tischen vereinten Institutionen wenden. Es genügt das „Veto“ eines Netzwerkpartners oder einer -partnerin, um das Härtefallmanagement in Gang zu setzen. Das Härtefallmanagement kann in 90 Prozent der Fälle Lösungen herbeiführen und somit die Sperre verhindern. Auch wenn die swb-Preise derzeit zu den günstigsten bundesweit zählen, sind durch die Inflation an anderen Stellen Mehrkosten entstanden und belasten die Haushalte.

Über den Runden Tisch „Energiesperren vermeiden“

Ein Netzwerk aus rund 20 Vertreter:innen öffentlicher Stellen, von Beratungseinrichtungen und von swb setzt sich gemeinsam dafür ein, betroffene Bürger:innen in Bremen und Bremerhaven schnell und unkompliziert bei angekündigten Energiesperren zu unterstützen. Sie können dabei auf einen Mix aus verschiedenen Präventionsmaßnahmen zurückgreifen. Eine Maßnahme ist die seit 2015 laufende Informationskampagne „Zappenduster“, die via Website, Faltblättern in verschiedenen Sprachen sowie einer Telefon-Hotline über die verschiedenen Wege aus der Krise informiert – darunter etwa die Energiebudgetberatung der Verbraucherzentrale Bremen.

Nachfrage nach Energiebudgetberatung weiter hoch

Das Angebot nutzten 2022 insgesamt 262 Ratsuchende aus Bremen und Bremerhaven. Sie informierten sich bei der Verbraucherzentrale Bremen, weil sie Probleme mit der Bezahlung ihrer Energiekosten hatten.

Tabelle: Fallzahlen der Energiebudgetberatung von 2019 bis 2022
  2019 2020 2021 2022
Bremen 94 204 409 166
Bremerhaven 63 97 162 96
Insgesamt 157 301 571 262

 

Wie schon bei den Sperrzahlen stellen die Jahre 2020 und 2021 auch für die Energiebudgetberatung Ausnahmejahre dar. Die Zahl der Beratungen erreichte 2021 einen Höchststand und nahm 2022 wieder ab. „Die Anzahl der Ratsuchenden lag aber auch 2022 noch deutlich über dem Niveau von vor den Coronajahren“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Außerdem waren 2022 pro Fall im Durchschnitt 4,8 Beratungs- und Verhandlungsgespräche notwendig. 2019 lag diese Zahl noch bei durchschnittlich 3,45 Kontakten. Auch die durchschnittliche Forderungshöhe ist um 44 Prozent auf 1.372 Euro im Vergleich zu 2019 gestiegen. „Das zeigt, dass das Beratungsangebot bekannt ist, aber auch, dass die Not der Betroffenen in Bremerhaven und Bremen größer geworden ist“, sagt Oelmann.

Für den absoluten Notfall: der Härtefallfonds

Wenn alle Möglichkeiten eine Sperre abzuwenden ausgeschöpft sind, kommt der Härtefallfonds der Senatorin für Soziales ins Spiel. Er ist eine Auffanglösung für den absoluten Notfall und kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Im vergangenen Jahr war das acht Mal der Fall. Der Härtefallfonds ist für Bürger:innen in Bremen und Bremerhaven da, die ein geringes Einkommen haben oder Transferleistungen beziehen und sich aufgrund von Krankheit, einer besonderen familiären Situation oder aus anderen schwerwiegenden Gründen in einer Ausnahmesituation befinden.

Der Weg zu „Zappenduster!“: www.sos-stromsperre.de; Info-Hotline (0421) 160 777

Appell: Selbst aktiv werden

Verbraucher:innen, die in finanzielle Not geraten und Energie oder Wasser nicht mehr zahlen können, müssen schnellstmöglich den ersten Schritt tun und sich an die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches wenden. Die Mitwirkenden vom Runden Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ appellieren: „Wir sind da und helfen. Bei der Vermeidung der angedrohten Sperre, bei der Aufstellung eines Budgetplans für die Zukunft. Wir helfen sehr gerne bei der Erarbeitung nachhaltiger Lösungen. Aber wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie auf uns zukommen.“

Die Partnerinnen und Partner am Runden Tisch

Der „Runde Tisch Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ ist eine Initiative von swb. Am Runden Tisch und in dessen Arbeitsgruppen sind aktiv: Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen, Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger e.V. (agab), Amt für Soziale Dienste Bremen, BEKS EnergieEffizienz GmbH, Betreuungsverein Bremerhaven e.V., Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V., Förderwerk Bremerhaven GmbH, Jobcenter Bremen, Jobcenter Bremerhaven, Klimaschutzagentur energiekonsens, Sozialamt Bremerhaven, Verbraucherzentrale Bremen e.V., Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH gemeinnützig (WaBeQ) sowie Wohnungsaufsicht Bremen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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