Verbraucher:innen müssen sich in 2022 warm anziehen. Im neuen Jahr steigen die Preise für Erdgas und Heizöl. Die guten Nachrichten: Die EEG-Umlage wird günstiger und die Strompreise werden höchstwahrscheinlich stabil bleiben. Zudem verkürzen sich die Kündigungsfristen bei Energielieferverträgen.
- Für Bremer:innen und Bremerhavener:innen erhöhen sich die Kosten ab 1. Februar 2022. Die swb und die EWE ändern ihre Gaspreise.
- Die EEG-Umlage wird zum 1. Januar 2022 von 6,5 Cent auf 3,72 Cento pro Kilowattstunde gesenkt.
- Generell ist für die kommenden Jahren von einem stabilen Strompreis auszugehen.
- Kündigungsfristen von Energielieferverträgen verkürzen sich zu Gunsten der Verbraucher:innen von drei auf einen Monat.
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Verbraucher:innen müssen sich in 2022 warm anziehen. Im neuen Jahr steigen die Preise für Erdgas und Heizöl. Die guten Nachrichten: Die EEG-Umlage wird günstiger und die Strompreise werden höchstwahrscheinlich stabil bleiben. Zudem verkürzen sich die Kündigungsfristen bei Energielieferverträgen.
CO2-Preis steigt deutlich an
"Für Erdgas und Heizöl müssen Sie 2022 tiefer in die Tasche greifen. Ab 1. Januar 2022 erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne. Das bedeutet eine Erhöhung für Heizöl um 9,5 Cent pro Liter und 0,65 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Für Heizöl bedeutet dies knapp 1,5 Cent pro Liter und für Erdgas rund 0,1 Cent pro kWh mehr gegenüber dem Vorjahr", erklärt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
Hintergrund: Dieser Zuschlag resultiert aus dem im Januar 2021 eingeführten CO2-Preis für fossile Brennstoffe, der jährlich erhöht wird.
Für Bremer:innen und Bremerhavener:innen erhöhen sich die Kosten ab 1.Februar 2022, denn die swb ändert ihren Gaspreis ebenso wie die EWE.
Ziel der CO2-Steuer ist es, die klimaschädlichen Auswirkungen von CO2-Emissionen wie die globale Erwärmung oder die Ozeanversauerung mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu reduzieren. Bemessungsgrundlage für die Kohlendioxidsteuer sind die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen. "Der Einsatz von klimafreundlichen und energiesparenden Alternativen wird durch den CO2-Preis verstärkt gefördert, beispielsweise durch den Einsatz von Wärmepumpen zur Beheizung oder Dämmung der Gebäudehülle, aber auch Elektroautos im Straßenverkehr", so die Energie-Expertin Inse Ewen.
EEG-Umlage günstig wie seit 10 Jahren nicht mehr
Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wird zum 1. Januar 2022 auf 3,72 Cent pro kWh (netto) gesenkt. Aktuell beträgt sie 6,5 Cent pro kWh. "Grund für die Senkung der EEG-Umlage sind insbesondere die stark gestiegenen Strompreise an der Börse. Durch höhere Erlöse aus dem Verkauf von erneuerbarem Strom sinkt der Förderbedarf. Zudem wird die Umlage durch einen Bundeszuschuss vom nationalen CO2-Preis um ca. 0,9 Cent pro kWh reduziert", erklärt Inse Ewen. Die EEG-Umlage ist nur ein Teil des Strompreises. Eine weitere Komponente, die Stromhandelspreise, sind 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 3 bis 4 Cent pro kWh gestiegen. Allerdings konnten Energieversorger im Jahr 2020 extrem günstig einkaufen. Energieversorger mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie haben die Möglichkeit, die Strompreise nun zu senken. "Generell ist für das nächste Jahr von stabilen Strompreisen auszugehen", sagt die Energieberaterin.
Auch für Bremen und Bremerhaven wurden sinkende Strompreise ab 1.2.2022 angekündigt. Kleiner Wermutstropfen: Der Grundpreis steigt. Mit der Jahresrechnung schmilzt das Plus auf wenige Euro zusammen.
Kündigungsfristen verkürzen sich bei Energielieferverträgen
Bisher war in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energieversorger festgelegt, dass Terminverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Andernfalls würden sie um ein Jahr verlängert. Dies gilt nicht mehr für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Diese Verträge haben nur noch eine einmonatige Kündigungsfrist. Versäumen Verbraucher:innen diese Kündigungsfrist, werden künftige Verträge nur auf unbestimmte Zeit verlängert. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen Verträge jederzeit einen Monat im Voraus kündigen können. "Das Gesetz schützt Verbraucher:innen vor zu langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen", erläutert Inse Ewen.