Gas.de stellen Gaslieferung ein – Widerspruch möglich?

Pressemitteilung vom
Gas.de der Marke Grünwelt Energie hat ihre Gasversorgung eingestellt und damit gegenüber vielen Verbraucher:innen Vertragsbruch begangen. Was nun? Die Verbraucherzentrale Bremen hilft mit Informationen und einem Musterbrief weiter.
Grünwelt und gas.de stellen Gaslieferung ein – Widerspruch möglich?
  • Gas.de der Marke Grünwelt hat seine Gasversorgung eingestellt
  • Alle Betroffenen sind in einer Ersatzversorgung gelandet und müssen nicht fürchten, im Kalten zu sitzen
  • Es wird teurer: die Gaspreise auf dem Markt explodieren
  • Die Verbraucherzentrale Bremen unterstützt Betroffene Ihre Rechte durchzusetzen
Off

Gas.de der Marke Grünwelt Energie hat ihre Gasversorgung eingestellt und damit gegenüber vielen Verbraucher:innen Vertragsbruch begangen. Was nun? Die Verbraucherzentrale Bremen hilft mit Informationen und einem Musterbrief weiter.

Auf der Webseite von gas.de bittet gas.de um Verständnis und macht die „unerfreuliche“ Entwicklung mit „historischer Preisentwicklung“ verantwortlich. 
„So geht es nicht“, kommentiert Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen den Sachverhalt. Viele Verbraucher:innen sind nun geschockt, dass sie in der Ersatzversorgung gelandet sind.

Inse Ewen räumt ein: „Eine außerordentliche Kündigung ist zwar möglich, muss aber gut begründet werden. Und genau diese Information liegt bisher nicht vor.“ Immerhin hatten gas.de  eine Belieferung mit Gas für eine fest vereinbarte Zeit zugesichert. „Erfüllen sie nun den Vertrag nicht mehr, müssen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geprüft werden“, so Inse Ewen weiter. Hier finden Verbraucher.innen ein entsprechendes Musterschreiben

Schwierige Suche nach einem neuen günstigen Anbieter

Viele Betroffene sorgen sich, dass sie demnächst im Kalten sitzen müssen. Inse Ewen beruhigt: „Zurzeit sind alle Betroffenen in der Ersatzversorgung bei der swb gelandet. Sie haben nun die Möglichkeit, sich einen neuen Gasanbieter zu suchen."

Wer auf den Wechselportalen schaut, wird allerdings staunen. Die Preise sind explodiert. Es gibt keine Schnäppchen. In vielen Fällen dürfte der örtliche Energieversorger durchaus ein günstiges Angebot unterbreiten können. Bereits am Montag hatte der örtliche Grundversorger swb die Preise ab dem 01. Februar 2022 veröffentlicht und selbst mit den höheren Gaspreisen, die in den Wechselportalen auch schon hinterlegt sind, gibt es kaum günstigere Angebote. 

Die Verbraucherzentrale Bremen rät Betroffenen:

  • Teilen Sie der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH mit, dass Sie die Belieferungseinstellung für nicht zulässig halten. Hier geht es zum Musterbrief
  •  Teilen Sie ebenfalls mit, dass Sie sich die Geltendmachung eines Schadensersatzes vorbehalten. Ist der Schaden schon genau zu beziffern, nennen Sie die Summe und bitten um Überweisung.
  • Lesen Sie unbedingt sofort den Zähler ab, denn die Kilowattstunden werden bis zum 02.12. noch über gas.de abgerechnet.
  • Widerrufen Sie schriftlich Einzugsermächtigung bzw. löschen Sie Dauerauftrag bei der Bank für gas.de. 

Preisschock am Energiemarkt 

Der Preisschock am Energiemarkt hat die Verbraucherzentrale Bremen in den letzten Wochen in vielen verschiedenen Facetten getroffen. So meldeten sich Betroffene, weil die Belieferung eingestellt wurde, Verträge einfach beendet wurden, Abschlagszahlungen erhöht, teilweise verdoppelt wurden oder Preiserhöhungen versteckt mitgeteilt wurden.
Und das alles in Zeiten, in denen Menschen mehr zu Hause verbringen und der Energiebedarf in vielen Haushalten deutlich angestiegen ist. 
Die Verbraucherzentrale Bremen geht davon, dass in den nächsten Wochen viele Schlussrechnungen zu prüfen sind und auch viele Fragen zu klären sind beispielsweise ob die versprochenen Bonuszahlungen anteilig mit ausgezahlt werden müssen. 

Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenfreie telefonische Energieberatung an. Dazu ist eine Terminvereinbarung unter 0421-16077-7 erforderlich. Regelmäßig gibt es kostenlose Online-Vorträge zum Thema Strom- und Gasanbieterwechsel. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.