Mini-Photovoltaik-Anlagen einfach in die Steckdose?

Pressemitteilung vom
Die Idee ist so einfach wie genial: Einfach auf seinem Balkon ein Eigenversorger mit Strom sein. Diese „Balkonkraftwerke“ oder auch Stecker-PV genannt, werden im Handel mit rund 250 bis 300 Watt je Modul angeboten. Viele Discounter bieten in ihren Aktionen preisgünstige Module an.

Plug-and-play nicht immer ok

Die Idee ist so einfach wie genial: Einfach auf seinem Balkon ein Eigenversorger mit Strom sein. Diese „Balkonkraftwerke“ oder auch Stecker-PV genannt, werden im Handel mit rund 250 bis 300 Watt je Modul angeboten. Viele Discounter bieten in  ihren Aktionen preisgünstige Module an. Doch dürfen eigentlich Mieter und Wohnungseigentümer diese Module einfach für die Eigenstromversorgung nutzen? Und gibt es schlechte und gute Module?

Off

Für die Betreiber/Innen bedeuten Stecker-PV-Anlagen ein Stück Unabhängigkeit, sinkende Stromkosten und einen Beitrag zum Klimaschutz. Doch damit die Balkonkraftwerke zum Einsatz kommen können, müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden. So teilte die swb Bremen mit, dass der Anschluss einer Micro-PV-Anlage als Anlagenerweiterung nach §19 NAV (Betrieb elektrischer Anlagen zur Eigenversorgung) gilt und auf jeden Fall über einen zugelassenen Installateur angemeldet werden muss.

„Um eine Leitungsüberlastung durch den zusätzlichen Strom aus der Stecker-PV-Anlage zu vermeiden, kann ein Sicherungsaustausch sinnvoll sein. Der Einbau einer Sicherung mit geringerem Bemessungsstrom beugt Kabelbränden vor“, empfiehlt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen und Energieexpertin. Bedacht werden muss auch die Tatsache, dass viele der derzeit installierten mechanischen Zähler keine Rücklaufsperre haben. „Diese Zähler laufen bei einer Einspeisung aus dem Haushaltsnetz in das öffentliche Netz rückwärts“, betont die Energieexpertin der Verbraucherzentrale.

Bei Stecker-PV-Anlagen kommt es zu einer solchen Einspeisung, wenn der erzeugte Strom nicht direkt im Haushalt verbraucht werden kann. So kommt es auf der Stromversorgerseite in geringem Maße zu Ertragsausfällen sowie zu Einnahmeausfällen bei staatlichen Abgaben und Umlagen. Unfall- und Haftungsrisiken bei PV-Anlagen sind nur dann versicherungsrechtlich abgesichert, wenn das Balkonkraftwerk von einem zugelassenen Fachbetrieb an das Netz angeschlossen wurde.

„Für wen sich das Balkonkraftwerk lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Stromverbrauch unter die Lupe nehmen“, sagt Oelmann. Ist der Verbrauch extrem gering, beispielsweise unter 1.000 Kilowattstunden im Ein-Personen-Haushalt, ist die Mini-PV-Anlage möglicherweise unwirtschaftlich. Anders kann es bei einem sehr hohen Stromverbrauch über 4.000 Kilowattstunden mit elektrischer Warmwasserbereitung und drei Dauerduschern aussehen. Hier ist individuelle Beratung gefragt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert unabhängig nach Terminvereinbarung unter 0421-160777. Die Eigenbeteiligung beträgt 5,00 Euro. Die Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.