KEHAG Energiehandel GmbH insolvent – was Verbraucher:innen tun müssen

Pressemitteilung vom
Der nächste Energieanbieter ist insolvent. Die KEHAG Energiehandel GmbH hat zum 31. Dezember 2021 sämtliche Strom- und Erdgaslieferungen eingestellt. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt den betroffenen Verbraucher:innen konkrete Tipps.
KEHAG Energiehandel GmbH insolvent – was Verbraucher:innen beachten müssen
  • Die KEHAG Energiehandel GmbH hat zum 31. Dezember 2021 sämtliche Strom- und Erdgaslieferungen eingestellt und allen Kund:innen außerordentlich gekündigt
  • Verbraucher:innen sollten jetzt alle Daueraufträge an KEHAG stoppen und die dem Unternehmen erteilten Einzugsermächtigungen widerrufen. Per Lastschrift eingezogene Abschlagszahlungen können innerhalb von sechs Wochen zurückgeholt werden
  • Außerdem sollten Verbraucher:innen sich unverzüglich den Zählerstand notieren und diesen sowohl der KEHAG als auch dem Netzstellenbetreiber melden, in Bremen ist dies die wesernetz Bremen GmbH
     
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Der nächste Energieanbieter ist insolvent. Die KEHAG Energiehandel GmbH hat zum 31. Dezember 2021 sämtliche Strom- und Erdgaslieferungen eingestellt. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt den betroffenen Verbraucher:innen konkrete Tipps.

Statement von Nicole Bahn, Referentin Verbraucherrecht:

„Verbraucher:innen müssen jetzt unverzüglich handeln. Natürlich müssen sie nur für die Energielieferung bezahlen, die sie auch erhalten haben. Unbedingt sollten sie jetzt ihren aktuellen Zählerstand notieren. Anhand der Differenz zwischen dem Zählerstand zum Zeitpunkt des Beginns der Energielieferung und dem heutigen Zählerstand können sie ihren Verbrauch für die Endabrechnung ermitteln. Wenn sie die bisherige Stromlieferung durch ihre Abschlagszahlungen schon vollständig bezahlt haben, sollten Vebraucher:innen weitere Zahlungen sofort stoppen. Dies können Sie entweder durch Kündigung des eingerichteten Dauerauftrages oder durch den schriftlichen Widerruf der KEHAG erteilten Einzugsermächtigung. Unberechtigte Abbuchungen können Verbraucher:innen durch ihre Bank oder Sparkasse innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen.“ 

Bei Problemen können sich Verbraucher:innen jederzeit an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen wenden.
Weitere Informationen zum Thema und ein Musterbrief für die Betroffenen finden diese hier

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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