Einen Musterbrief der Verbraucherzentrale zum kostenlosen Download finden Sie hier.
Mit dem Musterbrief fordern die Kunden:innenm gas.de dazu auf, die Belieferung mit Erdgas wieder aufzunehmen, zumindest aber das
Vertragsverhältnis binnen sechs Wochen, gerechnet ab Datum dieses Schreibens, ordnungsgemäß
abzurechnen.
- Der Gasversorger gas.de hat zum 2. Dezember 2021 sämtliche Gaslieferungen eingestellt und allen Kund:innen per E-Mail rückwirkend außerordentlich gekündigt
- Verbraucher:innen sollten jetzt alle Daueraufträge an gas.de stoppen und die dem Unternehmen erteilten Lastschriftermächtigungen widerrufen. Per Lastschrift eingezogene Abschlagszahlungen können innerhalb von sechs Wochen zurückgeholt werden
- Außerdem sollten Verbraucher:innen sich unverzüglich den Zählerstand notieren und diesen sowohl gas.de als auch dem Netzstellenbetreiber melden; in Bremen ist dies die wesernetz Bremen GmbH
gas.de kündigte deutschlandweit Verträge mit Preisgarantie. Zahlreiche Bremer:innen sind betroffen. Viele betroffene Menschen in Bremen erfuhren diese einseitige Kündigung durch ein Schreiben der swb, die nun einspringt. Was Verbraucher:innen jetzt unbedingt tun sollten.
„Verbraucher:innen, die eine Kündigung von gas.de erhalten haben, sollten unverzüglich handeln“, rät Nicole Bahn, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Da die Kund:innen gas.de nur für die Gaslieferung bezahlen müssen, die sie auch von dort erhalten haben, sollten sie jetzt unbedingt ihren Gaszählerstand notieren“, erklärt sie. Anhand der Differenz zwischen dem Zählerstand zum Zeitpunkt der Aufnahme der Gasbelieferung durch gas.de beziehungsweise dem Zählerstand aus der letzten Jahresabrechnung und dem heutigen Zählerstand können Kund:innen ihren Verbrauch für die Jahresabrechnung ermitteln. „Wenn die erhaltene Gaslieferung durch die Abschlagszahlungen schon vollständig bezahlt sein sollte, sollten Sie weitere Zahlungen an gas.de sofort stoppen, entweder durch Kündigung des eingerichteten Dauerauftrages oder durch den schriftlichen Widerruf der gas.de erteilten Einzugsermächtigung“, rät Nicole Bahn. Unberechtigte Abbuchungen können Verbraucher:innen durch ihre Bank innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen. Zusätzlich können Verbraucher:innen von gas.de den Schaden erstattet verlangen, der ihnen durch teurere Versorgungspreise während der vereinbarten Vertragslaufzeit entsteht.
Bei Fragen und Problemen können sich Verbraucher:innen an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen wenden.