Das Solarspitzengesetz schreibt Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vor. Aber was heißt das eigentlich? Seit mehr als 20 Jahren gilt das EEG. Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf den massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Solarspitzengesetz sollen aber Stromeinspeisungen begrenzt werden, wenn eine Netzüberlastung droht, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bremen.
Sinkende Preise bei hoher Stromproduktion
Ewen fährt fort: „Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung und der Markt reagiert mit sinkenden Börsenstrompreisen. Bei sehr hoher Produktion sind sogar negative Preise möglich.“
Das Solarspitzengesetz regelt, dass Betreiberinnen und Betreiber in der Zeit, in der negative Strompreise gelten, keinen Vergütungsanspruch haben. Kompensiert wird dieser Nachteil dadurch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab Inbetriebnahme für 20 Jahre eine Einspeisevergütung erhalten. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde.
Wer ist an die Regelung gebunden?
Für Haushalte, die nach dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb nehmen oder genommen haben, und für alle PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung, gelten diese Re-gelungen. „Das gilt jedoch erst, nachdem ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert wurde. Wer bislang kein Smart Meter hat, muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen“, warnt Inse Ewen. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung installiert.
Wer vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatte, kann sich freiwillig für die Anwendung der neuen Regelungen entscheiden und auf Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichten. Dafür wird eine um 0,6 Cent höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gewährt.
Eigenverbrauch ist vorteilhaft
Haushalte sollten den von der PV-Anlage produzierten Strom möglichst selbst verbrauchen, wenn der ins Netz eingespeiste überschüssige Strom nicht vergütet wird. Hilf-reich sind dabei flexible Verbraucher wie Waschmaschine oder eine Wallbox. Viele PV-Anlagen werden mit Batteriespeichern installiert, die ebenfalls den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen.
Netzanschluss
Wer eine PV-Anlage in Betrieb nehmen will, muss zuvor den dafür notwendigen Netzanschluss beim zuständigen Verteilnetzbetreiber kundtun. In Bremen ist dies wesernetz. Den zuständigen Netzbetreiber findet man unter vnbdigital.de. Dort kann der Netzanschluss direkt angemeldet werden.
Übrigens: PV-Anlage ersatzweise auf dem Grundstück
„Ist das Gebäude selbst für den Betrieb einer PV-Anlage ungeeignet oder keine geeignete Dachfläche vorhanden, können Eigentümerinnen und Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Anlage stattdessen auf dem dazugehörigen Grundstück betreiben“, betont die Energieexpertin. Zu den Voraussetzungen gehören zum Beispiel, dass die Leistung 20 Kilowatt nicht überschreitet und die Grundfläche der PV-Anlage nicht größer als die Grundfläche des Gebäudes ist.
Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucher-zentrale Bremen. Die persönliche, telefonische oder Videoberatung ist kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter +49 421 160 77-7. Ebenfalls kostenfrei ist die aufsuchende PV-Beratung vor Ort. Die anfallenden Kosten von 40 Euro wird über die Umweltbehörde und die energiekonsens im Land Bremen übernommen.
Über uns:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucherinnen und Verbraucher mit derzeit 1 000 Energieberaterinnen und -beratern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230 000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien.