Die richtige Einstellung: Heizungsanlage optimieren und Energie sparen

Pressemitteilung vom
Die Energiepreiskrise. Alle müssen ihren Beitrag zum Energie sparen leisten. Hausverwaltungen, Vermieter:innen und Hauseigentümer:innen haben es in der Hand, ihre Heizungsanlage auf den optimalen Stand zu bringen. Es beginnt mit der Heizungswartung und endet mit der Heizungsoptimierung.
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  • Ein hydraulischer Abgleich erhöht die Effizienz der Heizung und senkt die Energiekosten
  • Für den hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel
  • Energieberatung informiert zur Optimierung der Heizungsanlage
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Nicht alle Räume werden ausreichend warm? Sie wollen die Effizienz Ihrer Heizung verbessern? Dann ist ein hydraulischer Abgleich sinnvoll. „Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die richtige Wassermenge durch alle Heizkörper fließen kann“, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.

Wichtige Stellschraube: Hydraulischer Abgleich

Das Wasser im Heizungs-System sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand. Das heißt: Wasser fließt eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Dadurch kann es sein, dass Zimmer, die vom Heizkessel weiter entfernt sind, zu wenig Heizwasser abbekommen. Bei nahen Räumen mit zu viel Wasserdruck, kann das Thermostatventil nicht mehr sauber arbeiten. Oft wird bei solchen Problemen einfach die Wassertemperatur oder der Pumpendruck erhöht – das ist aber keine energiesparende Lösung. Zudem können hierdurch Geräusche entstehen, zum Beispiel ein Gluckern.

Die Vorteile des hydraulischen Abgleichs liegen auf der Hand. „So ist Schluss mit lästigen Strömungsgeräuschen. Außerdem funktionieren die Thermostatventile nun so, wie sie sollen“, sagt Inse Ewen. Bei einer gewünschten Raumtemperatur von beispielsweise 20 Grad, reicht die Einstellung auf 3. Vorbei sind die Zeiten, wo es nur bei der Einstellung 5 angenehm warm wird. „Alle wird es freuen, dass eine Energieeinsparung von bis zu 15 Prozent zu erwarten ist“, so Inse Ewen.

Zuschuss vorab beantragen

Der hydraulische Abgleich wird von Heizungsbaubetrieben durchgeführt. Nach Durchführung gibt es die kompletten Berechnungsunterlagen als Beleg. Darin enthalten sind die Dokumentation der Wärmeleistung für jeden Heizkörper, die Einstellungen der Ventile, die Vorlauftemperatur-Einstellung sowie die Pumpeneinstellung. „Diese Dokumentation ist zwingend erforderlich, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden, aber auch besonders wichtig, wenn nachjustiert werden oder eine Anpassung nach Heizungstausch vorgenommen werden muss“, erklärt Inse Ewen. Nach einem Fensteraustausch oder einer Dämmmaßnahme ist am Haus eine Anpassung des hydraulischen Abgleichs in jedem Fall notwendig.

Aktuell bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Optimierung der Heizungsanlage mit 20 Prozent der Kosten als Bargeldzuschuss. 
Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.

Fachunternehmen beauftragen

Immer wieder wird die Verbraucherzentrale gefragt, ob ein hydraulischer Abgleich auch selbst durchgeführt werden kann. Dazu gibt es ein klares „Nein“. Er muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Bestandteil des hydraulischen Abgleichs ist auch die richtige Einstellung der Heizkurve. Wenn die Heizkurve zu flach ist, werden die Räume nicht ausreichend warm. Ist sie zu steil, wird unnötig Energie verbraucht und die Thermostatventile regeln schlechter.

Bei zu hoher Temperatur des Heizungswassers, regeln die Thermostatventile unsauber, Heizleitungen verlieren unnötig Wärme und Brennwertkessel oder Wärmepumpen werden ineffizient.
Die Temperatur des Heizungswassers muss sich nach der Außentemperatur richten.

Hierfür ist die Vorlauftemperaturregelung einer Heizung zuständig. In ihr ist eine Heizkurve eingestellt oder programmiert, die festlegt, bei welcher Außentemperatur welche Vorlauftemperatur erzeugt wird. 
 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen berät dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium kostenfrei. Eine Terminvereinbarung unter 0421-160777 ist erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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