Ungewollte Handyabos verhindern: unsere interaktiven Briefvorlagen

Stand:
Werbung ist auf dem Smartphone ständiger Begleiter. Doch darüber kann man sich ein kostspieliges Abo einhandeln - wovor nur eine Drittanbietersperre schützt. Auch, wer sich schon ein Abo eingehandelt hat, erhält hier passende Briefvorlagen.
Off

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

Verhindern Sie ungewollte Abos mit einer Drittanbietersperre
Hier können Sie sich eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Das bedeutet, dass Sie keine Einkäufe und Abos mehr über die Telefonrechnung bezahlen können (beispielsweise Klingeltöne oder Downloads) - sich aber eben auch keine versehentlichen Abos einhandeln können.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Stoppen Sie ein ungewolltes Handy-Abo
Ein Handy-Abo kann man sich schnell versehentlich einhandeln, zum Beispiel durch Klick auf eine Werbeanzeige. Mit dieser Vorlage können Sie das Abo kündigen und schon bezahltes Geld zurückfordern.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Bestehen Sie auf dem Stopp eines Handy-Abos
Wenn Sie das Geld trotz eines Briefes an das Abo-Unternehmen nicht zurückbekommen haben, dann können Sie sich auch an Ihren eigenen Telefonanbieter wenden.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.