Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Die Heizungsvisite  wird von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

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Kennen Sie das auch? Nach einer langen Heizperiode stimmt der Blick auf den Verbrauch nachdenklich: Verbraucht meine Heizung zu viel? Ist sie optimal eingestellt? Hat sie ihren Zenit vielleicht sogar schon längst überschritten?

Antworten auf diese Fragen geben Ihnen erfahrene und unabhängige Energieberater/innen. Sie sehen sich die Heizung bei Ihnen zuhause an und geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.

Um die Leistung Ihrer Heizung umfassen beurteilen zu können, benötigen wir die Energierechnungen der letzten Jahre, das jüngste Schornsteinfegerprotokoll und ein paar Daten zum Gebäude wie die Anzahl der Bewohner und die Größe der beheizten Fläche.

Mit diesen Daten und der Analyse der Berater:innen erhalten sie detaillierte Informationen zum Energieeinspar-Potenzial Ihrer Heizung.

Aber auch, wenn Sie über den Neukauf einer Heizungsanlage Informationen benötigen, helfen wir Ihnen weiter. Dabei stehen auch Fragen im Raum wie "Soll ich eine neue Gastherme einbauen oder lieber eine Wärmepumpe? Lohnt sich für mich Solarthermie?

Welche Förderprogramme gibt es?

Bei Interesse melden Sie sich bitte  telefonisch  unter 0421-160777 in der Verbraucherzentrale Bremen oder unter 0471-26194 in der Beratungsstelle Bremerhaven an.
Gerne können Sie uns auch eine Mail unter heizungsvisite@vz-hb.de schicken.

Nähere Informationen finden Sie unter https://energiekonsens.de/hauseigentuemer-in/heizungsvisite

 

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.