Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Die Heizungsvisite  wird von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

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Kennen Sie das auch? Nach einer langen Heizperiode stimmt der Blick auf den Verbrauch nachdenklich: Verbraucht meine Heizung zu viel? Ist sie optimal eingestellt? Hat sie ihren Zenit vielleicht sogar schon längst überschritten?

Antworten auf diese Fragen geben Ihnen erfahrene und unabhängige Energieberater/innen. Sie sehen sich die Heizung bei Ihnen zuhause an und geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.

Um die Leistung Ihrer Heizung umfassen beurteilen zu können, benötigen wir die Energierechnungen der letzten Jahre, das jüngste Schornsteinfegerprotokoll und ein paar Daten zum Gebäude wie die Anzahl der Bewohner und die Größe der beheizten Fläche.

Mit diesen Daten und der Analyse der Berater:innen erhalten sie detaillierte Informationen zum Energieeinspar-Potenzial Ihrer Heizung.

Aber auch, wenn Sie über den Neukauf einer Heizungsanlage Informationen benötigen, helfen wir Ihnen weiter. Dabei stehen auch Fragen im Raum wie "Soll ich eine neue Gastherme einbauen oder lieber eine Wärmepumpe? Lohnt sich für mich Solarthermie?

Welche Förderprogramme gibt es?

Bei Interesse melden Sie sich bitte  telefonisch  unter 0421-160777 in der Verbraucherzentrale Bremen oder unter 0471-26194 in der Beratungsstelle Bremerhaven an.
Gerne können Sie uns auch eine Mail unter heizungsvisite@vz-hb.de schicken.

Nähere Informationen finden Sie unter https://energiekonsens.de/hauseigentuemer-in/heizungsvisite

 

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.