Phosphor

Stand:
Phosphor als Nahrungsergänzungsmittel finde ich nicht, warum?
Off

Frage

Laut meinem Orthopäden soll ich Phosphor als Nahrungsergänzungsmittel nehmen. Wieso finde ich es weder in Drogerien noch in Apotheken?

Antwort

In Deutschland liegen keine repräsentativen Daten zur Phosphoraufnahme vor. Auf Basis verfügbarer Daten aus verschiedenen EU-Ländern liegt die geschätzte Aufnahme zwischen 1.000 und 1.767 mg/Tag beim Erwachsenen und somit deutlich oberhalb der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Zufuhr von 550 mg/Tag. Es ist sogar davon auszugehen, dass die tatsächliche Aufnahme deutlich höher ausfällt, da die Verwendung von Phosphaten als Zusatzstoff nicht ausreichend berücksichtigt werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, dass es für gesunde Menschen aus ernährungsphysiologischer Sicht keinen Grund gibt, Phosphor in Form von Nahrungsergänzungsmitteln aufzunehmen, da davon ausgegangen werden kann, dass über die normale Ernährung mehr als ausreichend Phosphat zugeführt wird. Vermutlich haben Sie deshalb kein Nahrungsergänzungsmittel mit Phosphor gefunden.

Phosphor ist unter den Mineralstoffen am weitesten verbreitet. Vor allem eiweißreiche Lebensmittel wie Käse und Milchprodukte, Wurst und Fleisch sind reich an Phosphor. Auch Nüsse, Hülsenfrüchte, Obst und Gemüse enthalten größere Mengen Phosphat.

Hinzu kommt, dass etliche industriell hergestellte Lebensmittel phosphathaltige Zusatzstoffe enthalten, die laut Europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) bis zu 30 Prozent der durchschnittlichen Aufnahme von Phosphor ausmachen können. Sie erkennen sie an den E-Nummern E 338, E 339, E 340, E 341, E 343, E 450, E 451 und E 452 in der Zutatenliste. Sie dienen technologisch z.B. in Wurstwaren als Bindemittel, als Stabilisator oder Schmelzsalz in Eis und Desserts sowie als Konservierungsstoff oder Trennmittel. Lebensmittel mit Phosphatzusätzen sind z. B. Erfrischungsgetränke (insbesondere Cola-Getränke), Fleischerzeugnisse, Schmelzkäse, Kaffeeweißer, Milchpulver und Milchgetränke, Schlagsahne oder Sahneerzeugnisse.

Hohe Dosierungen von Phosphatzusätzen in Lebensmitteln können, wie Studien zeigen, unerwünschte gesundheitliche Auswirkungen haben, beispielsweise die Nieren schädigen. Laut EFSA liegt die maximale akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) für Phosphate bei 40 mg/kg Körpergewicht und pro Tag: Für eine Person mit einem Körpergewicht von 60 kg wären das 2.400 mg Phosphor täglich. Dieser Wert beinhaltet sowohl das natürliche in Lebensmitteln vorkommende als auch das aus Lebensmittelzusatzstoffen und ggf. aus Nahrungsergänzungsmitteln stammende Phosphor.

Dieser Richtwert gilt für gesunde Erwachsene, nicht für Menschen mit mittlerer bis starker Einschränkung der Nierenfunktion. Säuglinge, Kleinkinder und Kinder können diesen ADI-Wert bereits bei mittleren Verzehrmengen überschreiten. Dies gilt auch für Jugendliche, die sich aufgrund von vielen Fertigprodukten oder Cola-Getränken phosphatreich ernähren.

Bei einer hohen Phosphat-Zufuhr und gleichzeitig geringer Calcium-Aufnahme erhöht sich das Risiko für eine Knochendemineralisation, die Knochendichte nimmt ab und das Osteoporose- und Frakturrisiko steigt.

Sofern tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit für die Einnahme von Phosphor besteht (z.B. bei einer genetisch bedingten hypophosphatämischen Rachitis), dann ist nicht ein Nahrungsergänzungsmittel (= Lebensmittel) angeraten, sondern ein ärztlich verordnetes Medikament (Kassenleistung).

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.